Inhaltsverzeichnis
Nachteile einer AG
Erhöhter Planungs- und Finanzaufwand bei der Gründung
Einer der größten Nachteile einer AG ist der hohe finanzielle Aufwand, der nötig ist, um die Gesellschaft zu gründen. Es muss ein Grundkapital von 50.000 Euro eingezahlt oder durch Sacheinlage geleistet werden. Zudem sind die Kosten der AG-Gründung deutlich höher als bei anderen Gesellschaftsformen. Dieser Unterschied liegt in der Formstrenge des Aktiengesetzes begründet: einige der Vorgänge und Schriftstücke des AG-Gründungsprozesses müssen notariell beurkundet und beim Handelsregister eingetragen werden. Entsprechend fallen Gebühren für den Notar und die Eintragungen an.
Organisatorischer Aufwand durch Dreiteilung der Führung
Die Dreiteilung der Führung einer Aktiengesellschaft in die drei Organe Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat ist einerseits ein Vorteil, weil die Zuständigkeiten klar abgegrenzt sind. Andererseits ist sie ein Nachteil der AG, weil sich der organisatorische Aufwand deutlich erhöht. Abstimmungs- und Informationsprozesse müssen daher gut funktionieren und vital gestaltet sein, da sich ansonsten Entscheidungsfindungen sehr in die Länge ziehen können.
Hoher Verwaltungsaufwand
Zu dem hohen Organisationsaufwand kommt noch ein hoher Verwaltungsaufwand hinzu, der ebenfalls auf die Vorschriften des Aktiengesetzes zurückzuführen ist. So muss ein Aktienbuch geführt und regelmäßig die Hauptversammlung einberufen werden.
Offenlegungspflichten
Das Aktiengesetz schreibt dem Unternehmen die Offenlegung verschiedener Informationen vor, z. B. den Jahresabschluss oder den Lagebericht. Hierin kann man einen Nachteil der AG sehen, da Konkurrenten sich genau über das Unternehmen informieren können.
Vorgaben des Aktiengesetzes
Eine Aktiengesellschaft ist aufgrund der Vorgaben des Aktiengesetzes eine sehr komplizierte Gesellschaftsform. Formstrenge, Fristen sowie ein hoher Verwaltungs- und Organisationsaufwand sind der Nachteil einer AG. Mit den Reformen des Aktiengesetzes – zusammengefasst unter dem Begriff „kleine AG“ – hat sich zwar einiges vereinfacht, es gibt aber immer noch viele Tücken beim Führen einer AG.
Vorteile einer AG
Sowohl große als auch kleine Firmen können die Vorteile einer AG für sich nutzen. Im Einzelnen sprechen folgende Punkte für die Rechtsform AG:
Unkomplizierte Übertragbarkeit von Anteilen
Die Übertragung von Gesellschafteranteilen einer AG, also Aktien, ist relativ problemlos möglich. Es muss dabei keine Form eingehalten werden, ebenso wenig ist eine notarielle Beurkundung nötig. Jedoch hängen die Bedingungen, die an die Übertragung gestellt werden, von der Art der Aktien ab. Nichtverbriefte Aktien wechseln mit einer einfachen Übertragung den Besitzer, Namensaktien hingegen können auch durch ein Indossament, also eine schriftliche Erklärung, übertragen werden. Bei Inhaberaktien geschieht die Übertragung durch Übergabe der Urkunden, also der tatsächlichen Aktie aus Papier. Vinkulierten Namensaktien muss zusätzlich noch die Hauptversammlung der Übertragung zustimmen.
Fortbestehen unabhängig von Gesellschafterwechsel
Ein wichtiger Vorteil besteht in der Unternehmenskontinuität im Falle eines Gesellschafterwechsels. Der Bestand einer Aktiengesellschaft ist unabhängig davon, wer ihre Anteilseigner sind bzw. unabhängig von einem Wechsel bei den Gesellschaftern, bspw. durch Tod oder Verkauf der Anteile. Da die Aktionäre nicht in das operative Geschäft eingreifen können, besteht auch keine Gefahr, dass ein neuer Mit-Gesellschafter Änderungen an der Art der Geschäftsführung vornehmen will. Jeder Aktionär kann allerdings seine Kontroll- und Informationsrechte wahrnehmen.
Finanzielle Unabhängigkeit durch Börsengang und kurzfristige Kapitalerhöhung
Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit, sich von Kreditinstituten unabhängig zu machen. Geht eine AG an die Börse, erfolgt die Finanzierung ausschließlich über den Verkauf von Anteilen. Zudem kann durch eine Kapitalerhöhung kurzfristig neues Kapital beschafft werden.
Rechtsform genießt hohe Reputation
Für die Außenwirkung hat die Rechtsform AG einen deutlichen Vorteil: sie wirkt seriös und professionell, genießt also eine hohe Reputation. Das bringt auch einen psychologischen Effekt mit sich, den sog. Bankdirektoreneffekt: Der Titel „Vorstand“ auf der Visitenkarte macht bei Kunden generell einen guten Eindruck.
Dauerhaft Einfluss nehmen durch Aktien
Für Unternehmer ist ein Vorteil der AG die Möglichkeit, sich über den Besitz von Aktien dauerhaft Einfluss auf eine Firma sichern und zugleich externes Kapital akquirieren zu können. So kann z. B. sichergestellt werden, dass ein Unternehmen im Besitz einer Familie bleibt.
Geschäftsführung ist gegenüber Aktionären nicht weisungsgebunden
Die Hauptversammlung kann nicht über das operative Geschäft entscheiden, oder darüber, wie der Vorstand seine Geschäftsführungsfunktion ausübt. Hier liegt auch der klare Vorteil einer Aktiengesellschaft: In einer AG ist die Geschäftsleitung nicht an die Weisungen der Besitzer, also der Gesellschafter bzw. Aktionäre gebunden. Die Mitglieder des Vorstands sind grundsätzlich gegenüber dem Aufsichtsrat verantwortlich.
Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufbau einer Aktiengesellschaft und vor allem die funktionale Teilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ist ein Vorteil der AG. Geschäftsführung und Kontrolle werden von voneinander getrennten und unabhängigen Organen einer Aktiengesellschaft ausgeführt. Auch die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ist nur durch Weisung der Gesellschafter möglich: Die Hauptversammlung muss dem Vorstandsmitglied mit einer Mehrheit der Stimmrechte das Vertrauen entziehen. Dieser Abberufungsbeschluss wird dann durch den Vorstand exekutiert.