Wann muss sich ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?

Ob Einzelunternehmer einen Handelsregistereintrag benötigen, hängt ganz davon ab, wie der Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit aussieht.

 

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Zusammenfassung

Ein Einzelunternehmen muss im Handelsregister gelistet werden, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kriterien dafür sind unter anderem ein Jahresumsatz von mehreren Hunderttausend Euro, eine umfangreiche Buchhaltung und die Beschäftigung von Personal mit weitreichenden Geschäftsführungsbefugnissen. Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kleingewerbetreibende ohne diese Merkmale sind von der Eintragungspflicht ausgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Einzelunternehmen im Handelsregister: Ab wann Pflicht?

Viele gehen davon aus, dass Einzelunternehmen keinen Handelsregistereintrag benötigen. Aber das trifft nur auf die Mehrheit zu, nicht alle. Sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt, müssen sich Einzelkaufleute sehr wohl eintragen lassen. Ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, wird unter anderem anhand von Jahresumsatz oder Anzahl der Geschäftsvorgänge ermittelt. Als Schwellenwert für den Umsatz werden generell mehrere 100.000 Euro angesetzt.

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Kriterien der Kaufmannseigenschaft

Da der Gesetzgeber keine genauen Grenzen definiert hat, können Einzelunternehmer sich nur an einigen groben Angaben orientieren:

  • Für die Branche üblichen Jahresumsatz
    • Einzelhandel: 250.000 Euro
    • Großhandel und Produktion: 400.000 bis 500.000 Euro
  • Unternehmen ist kaufmännisch organisiert
  • Buchhaltung nötig
  • Keine freiberufliche Tätigkeit
  • Personal mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen (Prokuristen)

Treffen ein oder mehrere obige Punkte zu, gehören Sie in der Regel zu den Kaufleuten und sind verpflichtet, Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen. Durch die Eintragung erhalten Sie den Zusatz e. K., e. Kfr. oder e. Kfm. für Geschäftsbezeichnung und Firmennamen. Spätestens, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchten, fällt die Pflicht zum Handelsregistereintrag an.

Wer gehört nicht zu den Kaufleuten?

Freiberufler zählen nicht zu den Kaufleuten. Hierzu gehören sowohl selbständige Solo-Freiberufler als auch Freiberuflerteams in den Rechtsformen PartG oder GbR. Einzelunternehmer, deren Tätigkeit und Geschäftsumfang überschaubar und einfach organisiert ist, gelten als Kleingewerbetreibende. Sie sind weder zur doppelten Buchführung verpflichtet noch müssen sie eine jährliche Bilanz erstellen. Weitere Vor-und Nachteile eines Kleingewerbes finden Sie hier.

 

IHK-Prüfung vor der Anmeldung zum Handelsregister

Vor der Eintragung ins Handelsregister können Einzelunternehmen sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten lassen. Dies ist immer sinnvoll, denn die Kammer unterstützt das Amtsgericht bei seiner Tätigkeit und kann wichtige Fragen beantworten. Vermeiden Sie Beanstandungen des Registergerichts bezüglich Firmierung und Unternehmensgegenstand durch eine IHK-Prüfung.

 

Freiwilliger Handelsregistereintrag für Einzelunternehmen

Kleingewerbetreibende und auch Freiberufler können sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen lassen und damit die Rechte, aber auch die Pflichten des „Kaufmannsstatus” erlangen. Sie haben in diesem Fall die Kaufmannseigenschaft inne.

Grundlage für Ihre Geschäfte ist dann nicht länger das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ), sondern das Handelsgesetzbuch (HGB). D.h. Einzelunternehmen im Handelsregister müssen die doppelte Buchführung anwenden und eine Bilanz erstellen. Sie erhalten jedoch einen Vertrauensbonus bei Geschäftspartnern im Bezug auf Erfolg des Unternehmens. Der ausschlaggebendste Grund für einen freiwilligen Handelsregistereintrag ist aber meist der Fantasiename, den eingetragene Unternehmen verwenden dürfen. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater sollte einer Entscheidung unbedingt vorausgehen.

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Vorteile & Nachteile für Einzelunternehmen im Handelsregister

Vorteile 

Nachteile

Vertrauensbonus bei Vertragspartnern

Vollständige Transparenz

Schutz des Firmennamens

Pflicht zur doppelten Buchführung

Firmierung (Benutzung eines Fantasienamens)

Bilanzierungspflicht

Bestellung von Prokuristen

Strengere Vorschriften des HGB, z.B. die Rügepflicht bei Warenkäufen

Eröffnen von selbständigen Zweigstellen und Filialen

Zusätzliche Angaben auf Geschäftsbriefen

100 bis 250 Euro Kosten

Unser Top-Ratgeber: Einzelunternehmen: Basics, Voraussetzungen, Anmeldungen

Fazit

Einzelunternehmen sollten ihren Geschäftsumfang regelmäßig prüfen, um festzustellen, ob eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist. Bei Unsicherheiten kann die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiterhelfen. Auch ein freiwilliger Eintrag ist möglich. Einzelunternehmer sollten die Vor- und Nachteile gründlich abwägen.

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