Was ist ein Freelancer? Freie Mitarbeiter unter der Lupe

Freelancer lassen sich in fast allen Branchen finden, gelten als äußerst flexibel und sind bei Unternehmen als externe Fachkräfte gefragt. Oft werden Freelancer oder freie Mitarbeiter fälschlicherweise mit Freiberuflern verwechselt. firma.de erklärt die Feinheiten.

 

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Inhaltsverzeichnis

Freelancer: Definition

Ein Freelancer oder auch freier Mitarbeiter ist eine selbständig tätige Person, die durch einen Dienst- oder Werkvertrag Aufträge persönlich durchführt, ohne bei den Auftraggebern angestellt zu sein. Freelancer sind deshalb weder weisungsgebunden noch sozialversicherungspflichtig. Als externe Auftragnehmer werden sie nicht wie Arbeitnehmer in die Arbeitsabläufe eines Unternehmens eingegliedert.

Freelancer arbeiten unabhängig und können jedem Unternehmen die eigenen Dienstleistungen anbieten. Dabei sind verschiedene Modelle möglich: Einzelne oder wiederkehrende  Aufträge oder Auftragsarbeiten auf Projektbasis über einen längeren Zeitraum hinweg. Abhängig von der Vertragsgestaltung mit dem Auftraggeber, ist eine pauschale Vergütung oder eine Honorarbasis möglich. Welche Art der Vergütung gängig ist, hängt meistens mit der Art der Tätigkeit und dem Usus der jeweiligen Branche zusammen.

Charakteristische Merkmale einer Freelance-Tätigkeit

  • Selbständige Tätigkeit
  • Nicht weisungsgebunden
  • Arbeitszeit und Arbeitsort sind frei gestaltbar
  • Keine Sozialversicherungspflicht
  • Beschäftigung erfolgt gemäß einem zeitlich begrenzten Vertrag
  • Eigenständig akquirierte, mehrere Auftraggeber

 

Freelancer vs. Freiberufler: Was ist der Unterschied?

Nicht immer sind Begriffe eindeutig definiert und somit voneinander abzugrenzen. Freiberufler und Freelancer sind nur zwei Beispiele für Bezeichnungen, bei denen die klare Abgrenzung einen Blick auf die Details abverlangt. Die Verwechslungsgefahr fängt schon bei der Übersetzung an: Aus dem Englischen wird Freelancer sowohl als freier Mitarbeiter als auch als Freiberufler übersetzt.  In Deutschland hat der Begriff Freiberufler jedoch eine Bedeutungsverengung erfahren: Die Bezeichnung dient lediglich als Tätigkeitsbezeichnung für eine Reihe von gesetzlich festgelegten Berufen (den sogenannten Katalogberufen) wie zum Beispiel Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte oder Architekten. Sie trifft allerdings keine Aussage über ein Auftrags- oder Angestelltenverhältnis. Freiberufler genießen im deutschen Steuerrecht besondere Vorzüge. Mehr zum Thema Freiberufler können Sie hier nachlesen.

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Im Gegensatz dazu sagt der Begriff Freelancer immer nur etwas über die Art des Arbeitsverhältnisses aus, nicht aber über Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe. Die Begriffe Freelancer und freier Mitarbeiter können deshalb als Synonyme verwendet werden.

Kann ein Freiberufler gleichzeitig Freelancer sein?

Ja und zwar immer dann, wenn er oder sie einen Katalogberuf ausübt und als freier Mitarbeiter (siehe Kriterien-Liste oben) tätig ist. Freelancer können also auch Freiberufler sein und umgekehrt. Demzufolge kann zum Beispiel ein Steuerberater als Freelancer tätig werden, ohne dabei seinen steuerlichen Status als Freiberufler zu verlieren.

 

Anmeldung der Freelance-Tätigkeit

Da Sie als Freelancer selbständig tätig sind, müssen Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit die entsprechenden bürokratischen Schritte vornehmen. Hier können Sie nun zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

Freelancen als Freiberufler

Wenn Sie einen Katalogberuf nach § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ausüben möchten, können Sie eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Hierzu melden Sie Ihrem zuständigen Finanzamt den Beginn Ihrer Tätigkeit und bitten um eine Steuernummer. Im Anschluss erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt und mit den angeforderten Unterlagen ans Finanzamt zurücksenden. Wer den Status des Freiberuflers erhält, muss keine Gewerbeanmeldung vornehmen und ist somit von Gewerbesteuer befreit.

Freelancen ohne Katalogberuf

Bei der Ausübung jedes anderen Berufs müssen Sie vor Beginn Ihrer Freelance-Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Im Anschluss bekommen Sie ebenfalls den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Freelancer sind in den meisten Fällen gewerblich tätig. Das heißt, sie müssen ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und ihre Gewerbeeinkünfte versteuern.

 

Vor- und Nachteile für Freelancer

Vorteile Nachteile
  • Freie Einteilung der eigenen Arbeitszeit
  • Flexible Selbstbestimmung
  • Eigene Auswahl der Aufträge
  • Freie Arbeitsplatzwahl
  • Viele Auftraggeber mit verschiedenen Projekten
  • Kein Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Einkommen abhängig von Auftragslage (und deshalb ggf. negative Kreditwürdigkeit)
  • Kein Kündigungsschutz
  • Unterwerfung der Kundenwünsche
  • Investition in Marketing und Kundenakquise

Risiko Scheinselbständigkeit

Die Feststellung einer Scheinselbständigkeit ist für Freelancer ein Risiko, das nicht unterschätzt werden sollte. Wenn Sie als Freelancer wie ein Angestellter in ein Unternehmen integriert sind, aber als freier Mitarbeiter entlohnt werden, liegt der Verdacht einer Scheinselbständigkeit nahe. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn Sie für nur einen oder wenige Auftraggeber tätig sind und Ihr Einkommen mehrheitlich von einzelnen Auftraggebern abhängt.

Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, hat das ernste Konsequenzen für Sie, denn Ihr Auftraggeber muss nicht nur rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern Ihr Status als Selbständiger (und ggf. der als Freiberufler) wird Ihnen auch aberkannt.

Checkliste zur Vermeidung der Scheinselbständigkeit

Folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie aus Sicht des Deutschen Rentenversicherung Bundes als scheinselbständig gelten:

  • Sind Sie für einen einzigen Auftraggeber parallel tätig?
  • Arbeiten Sie fast ausschließlich vor Ort beim Unternehmen?
  • Generieren Sie mehr als 5/6 Ihrer Umsätze p. a. durch einen Auftraggeber?
  • Sind Sie alleine tätig und beschäftigen keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter?
  • Sind Sie durch den Auftraggeber weisungsbefugt?

Können Sie die Mehrheit dieser Fragen mit “ja” beantworten, liegt bei Ihnen vermutlich eine Scheinselbständigkeit vor. Kommt es zu einem Statusfeststellungsverfahren, wird allerdings nicht die Gesamtanzahl Ihrer Auftraggeber betrachtet, sondern stets das individuelle Beschäftigungsverhältnis bei jedem einzelnen Auftraggeber gesondert überprüft. Lesen Sie hier weiter, wie Sie das Risiko einer Scheinselbständigkeit als Freelancer vermeiden können.

 

Vor- und Nachteile für Auftraggeber von Freelancern

Vorteile Nachteile
  • Vertrags- und Arbeitsbedingungen frei ausgestaltbar
  • Flexibel einsetzbar
  • Keine Sozialabgaben
  • Keine Bindung an Regeln des gesetzlichen Kündigungsschutzes
  • Erfahrungsreichtum (Experten-Status)
  • Wissen der Mitarbeiter kann auf den neuesten Stand gebracht werden
  • Kleine Aufgaben im Betriebsalltag können nicht übernommen werden → nicht rentabel
  • Fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen und internen Prozessen
  • Einarbeitungsphase für jeden neuen freien Mitarbeiter
  • Nur bei längerfristigen Verträgen ständige Verfügbarkeit
  • Keine direkte Weisungsbefugnis
  • Keine Bindung an Arbeitsplatz im Unternehmen

Freelancer-Vertrag: Worauf Sie achten sollten

Machen Sie sich vertraut mit den Musterverträgen für freie Mitarbeiter, die viele IHKs zum Download anbieten. Parallel sollten Sie eine Checkliste gestalten mit all den Kriterien, die besonders relevant sind für das Ausschließen einer Scheinselbständigkeit. Eine Liste von Anzeichen, die für die Bewertung der Clearingstelle herangezogen werden, finden Sie hier. Genau diese Punkte sollten Sie beim Vertragsabschluss diskutieren und vertraglich festhalten.

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Freelancer und Kundengewinnung

Freelancer können auf verschiedenste Weise an neue Jobs oder Aufträge kommen.

Portale

Der populärste Marktplatz für Aufträge sind Freelance-Plattformen. Hier können Freelancer national wie international Kunden akquirieren. Beachten Sie jedoch, dass besonders auf den global vernetzten Portalen für Freelancer ein ungesundes Preisdumping gang und gäbe ist. Die angemeldeten Freelancer unterbieten sich dort regelmäßig, um möglichst viele Kunden an Land zu ziehen. Bei der Wahl der Freelance-Plattform sollte daher ein genaues Augenmerk auf die Nutzungsbedingungen gelegt werden.

Social

Weiterhin können Sie als Freelancer soziale Netzwerke als Präsentationsplattform nutzen, denn mögliche Kunden tummeln sich auch hier, die anderweitig nicht auf Ihre Arbeiten aufmerksam geworden wären.

Empfehlungen

Freelancer sind darüber hinaus größtenteils auf Empfehlungen und Mundpropaganda zur Kundenakquisition angewiesen, worüber hinaus eine eigene Webseite und der Besuch von Networking-Events immer zu empfehlen sind.

Website

Eine eigene suchmaschinen-optimierte Website wirkt nicht nur seriös, sondern kann Ihnen Kunden verschaffen, ohne dass Sie monatlich Geld in Google Ads oder andere Marketing-Maßnahmen stecken müssen. In vielen Branche wird eine professionelle Website sogar als Standard vorausgesetzt als elektronische Visitenkarte.

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