Inhaltsverzeichnis
- Kleingewerbe: Definition
- Für wen ist ein Kleingewerbebetrieb geeignet?
- Kleingewerbe anmelden
- Vorteile eines Kleingewerbes
- Kleingewerbetreibender vs. Kleinunternehmer
- Fazit
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten müssen, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert”. Ein Kleingewerbe kann sowohl als Einzelunternehmen geführt werden oder aber auch als GbR.
Doch was ist ein „kaufmännisch eingerichteter Betrieb”? Diese Frage stellen sich viele Gründer, doch leider gibt es hier keine Antwort, die für alle Unternehmer gilt. Ob ein Betrieb einen „kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb” erfordert oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab:
Art der Geschäfte
- Vielfalt der Erzeugnisse, Geschäftsbeziehungen und Leistungen
- Fremdfinanzierungen (Inanspruchnahme und Gewährung)
- Teilnahme am Wechsel-, Scheck- und Frachtverkehr
- Namentlich internationale Tätigkeit
- Größere Lagerhaltung
- Umfangreiche Werbung
Umfang der Geschäfte
- Umsatzvolumen
- Anlage- und Umlaufvermögen
- Zahl der Beschäftigten
- Zahl und Größe der Betriebsstätten
- Auslandsfilialen
Gesamtumsatz
Bei Saisonbetrieben kommt es nicht auf den Jahresumsatz an, sondern auf den Umsatz in den Spitzenzeiten bzw. der Saison. Ab folgenden Richtwerten ist ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb erforderlich:
- Einzelhandel: ab 250.000 Euro
- Großhandel: ab 300.000 Euro
- Produktion: ab 300.000 Euro
- Dienstleistungen: ab 175.000 Euro
- Gaststätten: ab 300.000 Euro
- Hotellerie: ab 250.000 Euro
Kreditvolumen
Beträge unter 50.000 Euro haben keine Relevanz. Generell macht der Gesamteindruck des Betriebs letztendlich aus, ob ein Betrieb als „kaufmännisch eingerichtet” eingestuft wird oder nicht. Im Zweifelsfall können Gründer und Unternehmer sich hier von der jeweils zuständigen IHK beraten lassen.
Weiterhin bezeichnet man jede unternehmerische und eigenverantwortliche Tätigkeit als Gewerbe. Dazu zählen Industrie- und Handelsbetriebe, Händler aller Art sowie die meisten Dienstleister. Wer ein Gewerbe betreibt, wird grundsätzlich als Gewerbetreibender bezeichnet.
Keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Für deren Tätigkeiten gelten besondere Vorschriften und Regelungen.
Kleingewerbetreibende profitieren davon, dass für sie einige Regelungen zu Beginn und auch nach der Gründung nicht gelten. Somit kann mit einem Kleingewerbe der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden. Der Kleingewerbetreibende ist vom Kaufmann abzugrenzen und braucht sich dementsprechend nicht an die Regelungen aus dem HGB zu halten; ihn betreffen ausschließlich die BGB-Gesetze.
Für wen ist ein Kleingewerbebetrieb geeignet?
Ein Kleingewerbe eignet sich ideal für Menschen, die sich gern nebenberuflich selbständig machen möchten. Die Idee des Nebengewerbes ist, dass aufgrund der weiter geführten Hauptbeschäftigung das Risiko auf finanzielle Schäden klein gehalten wird. Des Weiteren können Gründer ihre Idee erst einmal „ausprobieren” und schauen, wie diese sich entwickelt. Das Nebengewerbe eignet sich auch, um die eigene Geschäftsidee nebenberuflich bereits zu etablieren, um dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Umsätze stimmen, hauptberuflich selbständig zu agieren. Weiterhin kommt ein Kleingewerbebetrieb Menschen entgegen, die in Teilzeit arbeiten möchten, beispielsweise jungen Eltern. Auch für Studenten oder Rentner ist der Betrieb eines Kleingewerbes oftmals interessant, da deren Lebenssituation ein Hauptgewerbe nicht zulässt.
Kleingewerbe beantragen und anmelden
Um mit sich mit Ihrem Kleingewerbebetrieb selbständig zu machen, benötigen Sie zunächst eine Gewerbeanmeldung. Diese erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Gewerbeamt. Dies erfolgt günstig und unkompliziert. Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt sowie ein Schreiben der IHK bzw. HWK. Die Mitgliedschaft in der zuständigen HWK oder IHK ist für Sie Pflicht. Lediglich wenn es sich beim Unternehmer um einen Kaufmann handelt, muss das Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen, jedoch wird davon in den meisten Fällen abgeraten. Des Weiteren gilt für Unternehmer die Pflicht, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wichtig: Auch Kleinunternehmer müssen prüfen, ob sie für ihr Vorhaben eine Genehmigung für das Gewerbe benötigen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis.
Vorteile eines Kleingewerbes
Ein großer Vorteil des Kleingewerbebetriebs ist, dass Sie formlos und kostengünstig gründen können. Sie benötigen weder Mindestkapital noch sind Sie zur Bilanzierung verpflichtet: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für Kleingewerbebetriebe völlig ausreichend. Des Weiteren gibt es noch weitere Vorteile:
- Zwar müssen Sie als Kleingewerbetreibender Gewerbesteuern bezahlen, jedoch haben Sie einen Freibetrag für Ihren Umsatz: Bis zu einem Jahresumsatz von 24.500 Euro müssen keine Gewerbesteuern bezahlt werden.
- Sollten Sie unter 22.000 Euro jährlich erwirtschaften, können Sie auf die bereits vereinfachte Form der Buchführung (EÜR) verzichten; Sie müssen lediglich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
- Sie sind nicht bilanzierungspflichtig und brauchen keine Inventur zu erstellen.
- Unternehmer im Kleingewerbe müssen weder Jahresabgrenzungen von Forderungen und Verbindlichkeiten vornehmen noch ihren Jahresabschluss veröffentlichen.
- Der Kleingewerbetreibende kann auch bei der Umsatzsteuer sparen, wenn er sich bei der Anmeldung beim Finanzamt oder später dafür entscheidet, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.
Sie sehen, der größte Vorteil eines Kleingewerbebetriebs ist nicht nur die enorme Zeitersparnis, sondern auch die finanziellen Vorteile sowie der große Wettbewerbsvorteil: Durch die Nichterhebung der Umsatzsteuer können Sie entweder Ihre Waren/Dienstleistungen günstiger verkaufen als die Konkurrenz oder aber zum gleichen Preis, wobei Sie dann eine größere Gewinnspanne haben.
Nachteile eines Kleingewerbes
Nachteil eines Kleingewerbebetriebs ist, dass der Betreiber die alleinige Verantwortung sowie das gesamte Risiko auf seinen Schultern trägt. Die Gründung eines Kleingewerbes mag noch so unkompliziert und günstig sein, jedoch sollten Gründer dennoch im Auge behalten, dass ein Kleingewerbetreibender mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Ebenso gibt es Nachteile bezüglich Geschäftsbezeichnung und Firmennamen: Da ein Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann es auch nicht firmieren. Die Unternehmensbezeichnung muss immer den vollen Namen des Kleingewerbetreibenden enthalten. Bei der Geschäftsbezeichnung haben Unternehmer zwar mehr Freiheiten, jedoch darf diese nicht im Geschäftsverkehr verwendet werden, da hier immer klar ersichtlich sein muss, wer der Unternehmer und somit verantwortlich ist.
Kleinunternehmer sind auch von weiteren Nachteilen bezüglich der Besteuerung betroffen, sobald ein gewisser Umsatz überschritten wird:
- Kleingewerbetreibende, die über der Freigrenze für den Umsatz (22.000 Euro) liegen oder freiwillig auf den Kleinunternehmerstatus verzichten, unterliegen der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung. Zusätzlich muss einmal jährlich die Umsatzsteuererklärung erstellt werden.
- Des Weiteren fällt für Unternehmer, die jährlich mindestens 24.500 Euro verdienen, die Gewerbesteuer an.
Kleingewerbetreibender vs. Kleinunternehmer
Oft werden die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibender fälschlicherweise synonym verwendet. Die beiden Begriffe unterscheiden sich allerdings deutlich:
Kleingewerbetreibende sind nicht im Handelsregister eingetragen. Aufgrund ihres geringen Geschäftsumfangs sind diese keine Kaufleute und weder bilanzierungspflichtig noch müssen sie eine Bilanz erstellen. Kurz: Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften.
Kleinunternehmer können sehr wohl im Handelsregister eingetragen sein und unterliegen dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein.
Kurz: Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind jedoch keinesfalls alle Kleingewerbetreibenden auch Kleinunternehmer.
Fazit: Lohnt sich die Gründung eines Kleingewerbes?
Im Endeffekt lässt sich festhalten, dass das Kleinunternehmen für Gründer mit wenig Startkapital, die sich womöglich nebenberuflich selbständig machen möchten, eine gute Startmöglichkeit ist. Sie gründen unkompliziert und kostengünstig, genießen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze hin enorme Steuervorteile und Sie ersparen sich viel Arbeit durch die vereinfachte Buchhaltung oder müssen sogar nur eine Steuererklärung abgeben. Für jeden Gründer, der klein startet, ist das Kleingewerbe deshalb vermutlich eine gute Idee. Die Rechtsform lässt sich im späteren Betrieb auch wieder ändern; eine Umwandlung zum Kaufmann (beim Einzelunternehmen) oder zur oHG (bei der GbR) ist Gründern möglich.