Was sind die Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen?

firma.de informiert über Rechtsformwahl, Gründungskosten, Haftungsbeschränkung, Bilanzierungspflicht und mehr, damit Sie vor Ihrer Gründung die richtige Wahl bei der Rechtsformfindung treffen.

 

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Zusammenfassung

Ein Einzelunternehmen bietet Gründern hohe Entscheidungsfreiheit und erfordert geringere Gründungskosten. Die Buchführung ist vereinfacht, da keine Bilanzierungspflicht besteht. Allerdings trägt der Inhaber die alleinige Verantwortung und haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Zudem kann die Unternehmensbezeichnung eingeschränkt sein, und bei hohen Umsätzen entsteht eine Bilanzierungspflicht.

Inhaltsverzeichnis

Was sind die Vorteile bei Einzelunternehmen?

Entscheidungsfreiheit und Gewinne

Als Gründer eines Einzelunternehmens sind Sie komplett flexibel und haben den größtmöglichen Gestaltungsspielraum für Ihre Unternehmung. Entscheidungen können jederzeit von Ihnen alleine getroffen werden. Es bedarf keiner Übereinkunft mit weiteren Gesellschaftern, etc. Des Weiteren müssen Sie Ihre Gewinne mit niemandem teilen; die Gewinne Ihres Unternehmens gehören uneingeschränkt Ihnen.

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Einzelunternehmen gründen ohne Umwege!

 

Niedrigere Gründungskosten und weniger Bürokratie für „Nicht-Kaufleute”

Je nachdem, was für eine Art von Einzelunternehmen Sie führen möchten, können Sie auf gewisse Gründungsmodalitäten verzichten. Freiberufler und Kleingewerbetreibende haben gegenüber eingetragenen Kaufleuten den Vorteil, dass sie keine Eintragung ins Handelsregister benötigen, um ihr Einzelunternehmen zu gründen; Nicht-Kaufleute profitieren so von weniger Gründungsbürokratie und können sich die Gebühren für den Handelsregister-Eintrag sparen.

Einfache Buchführung, keine Bilanzierung

Als Einzelunternehmer, der nicht im HRG eingetragen ist, sind Sie nicht bilanzierungspflichtig und können Ihre Buchführung bequem per EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) durchführen. Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Hier werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt, um den Gewinn zu ermitteln. So können Sie sich wertvolle Zeit und auch viel Arbeit sparen.

Die Gewinnermittlung per EÜR ist im Gegensatz zur Bilanzierung nicht nur kosten-, sondern auch zeitsparend. Folgende Punkte, die bei der Bilanzierung üblich sind, können Unternehmen mit der EÜR einsparen:

  • Das tatsächliche Vermögen sowie ggf. Schulden und Verbindlichkeiten müssen nicht erfasst werden.
  • Es muss keine Inventur erstellt werden.
  • Es muss keine Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen vorgenommen werden.
  • Es müssen weder Kontokorrent- noch Personenkonten geführt werden.

 

Kein Mindestkapital

Um mit einem Einzelunternehmen selbständig zu werden, bedarf es keines Mindest- oder Stammkapitals. Sie müssen nicht, wie bei anderen Unternehmensformen, eine bestimmte Summe (bei der GmbH beispielsweise 25.000 Euro) auf Ihr Geschäftskonto einzahlen, sondern können ohne viel Eigenkapital direkt anfangen. Als Einzelunternehmer sind Sie nicht darauf angewiesen, die 25.000 Euro einer GmbH oder gar die 50.000 Euro einer AG einzubringen und vielleicht sogar einen Kredit dafür zu beantragen; Sie können mit dem Kapital, das Sie tatsächlich benötigen, um Ihren Traum zu verwirklichen, Ihre Gründung beginnen.

Welche Nachteile für Einzelunternehmer gibt es?

Alleinige Verantwortung

Wenn Sie sich als Solo-Gründer selbständig machen – egal ob als Einzelgesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder als Einzelunternehmer – tragen Sie die volle Verantwortung auf Ihren Schultern. Sie sind ein Einzelkämpfer ohne Partner oder Gesellschafter und sind womöglich einer erheblichen Belastung durch die Gründung ausgesetzt.

Keine Haftungsbeschränkung

Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Anders als bei den Rechtsformen GmbH und UG ist Ihre Haftung als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder eingetragener Kaufmann nicht beschränkt. Somit haften Sie im Falle eines Bankrotts mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das bedeutet, dass Sie in einem solchen Fall mit einer Privatinsolvenz rechnen müssen – anders als bei GmbH und UG: Durch die Haftungsbeschränkung folgt hier im Falle einer Insolvenz im Großteil der Fälle eine Unternehmensinsolvenz und das Privatvermögen bleibt geschützt.

Als Unternehmensbezeichnung kein Fantasiename möglich

Ohne einen Handelsregistereintrag dürfen Einzelunternehmer nicht „firmieren”, das heißt die Unternehmensbezeichnung muss bei Kleingewerbetreibenden den Vor- und Zunamen des Gründers beinhalten. Bei Freiberuflern ist der Nachname bereits ausreichend. Eine reine Fantasiebezeichnung als Unternehmensbezeichnung ist für Unternehmer, die nicht im HRG eingetragen sind, nicht möglich. Die Unternehmensbezeichnung ist der Name, der im geschäftlichen Schriftverkehr und auf offiziellen Dokumenten verwendet wird.

Bei Handelsregistereintrag: Doppelte Buchführung/Bilanzierungspflicht

Eingetragene Kaufleute können zwar von einigen Vorteilen der Freiberufler und Kleingewerbetreibenden profitieren, jedoch müssen sie als Kaufleute die Rechte und Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch beachten: Eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) sowie dem Jahresabschluss (Inventur) verpflichtet. Dies erfordert weitaus mehr Zeit und Arbeit als die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sollten in der Regel auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreifen.

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Einzelunternehmen gründen ohne Umwege!

 

Falls das Einzelunternehmen nicht das Richtige für Sie sein sollte, gibt es noch weitere Unternehmensformen, die Sie auch im Alleingang gründen können:

  • Ein-Personen-GmbH
  • Ein-Personen-UG

Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, mit einem Einzelunternehmen zu starten und dieses später in eine GmbH umzuwandeln.

Fazit

Das Einzelunternehmens als Rechtsform eignet sich besonders für Gründer, die schnell und kostengünstig starten möchten und bereit sind, unbeschränkt privat zu haften.

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