Wie mache ich mich selbständig als Putzfrau oder Putzmann?

Sie haben beschlossen, sich in der Reinigungsbranche selbständig zu machen? Im Ratgeber von firma.de erhalten Sie wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen, erfahren, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und welche Behördengänge notwendig sind, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

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Inhaltsverzeichnis

Als Putzmann/Putzfrau selbständig machen: Voraussetzungen

Berufliche Voraussetzungen für selbständige Putzkräfte

Prinzipiell müssen Sie keine berufliche Ausbildung vorweisen, um sich als Putzmann oder Putzfrau selbständig zu machen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Reinigungsunternehmen und selbständige Reinigungskräfte zum zulassungsfreien Handwerk zählen, welches keine formalen Qualitätsanforderungen vorschreibt. Achten Sie jedoch darauf, sich nicht „Gebäudereiniger/in” zu nennen, wenn Sie keine entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben.

Fachliche Voraussetzungen selbständiger Reinigungskräfte

Je mehr fachliche Kenntnisse Sie zu Reinigungsmitteln, Oberflächen und den Reinigungsmethoden und -prozessen haben, desto besser. Zeigen Sie Kompetenz, indem Sie genau wissen, welche Produkte sie verwenden und mit welcher Technik sie das beste Reinigungsergebnis erlangen.

 

Selbständig machen als Putzfrau/Putzmann mit der Rechtsform Einzelunternehmen

Planen Sie, ein größeres Unternehmen in der Reinigungsbranche mit mehreren Mitarbeitern zu gründen, finden Sie Hilfe und Tipps in unserem Artikel „Reinigungsfirma gründen“. Möchten Sie sich hingegen als einzelne Reinigungskraft bzw. als Putzmann/Putzfrau selbständig machen, empfiehlt es sich, ein Einzelunternehmen zu gründen. Hier finden Sie Hinweise und Tipps, wie Sie ein Einzelunternehmen gründen inkl. Basiswissen, Anmeldungen etc.

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Wo muss ich mich als selbständiger Putzmann/selbständige Putzfrau anmelden?

Da für den Einstieg ins Putzkraftgewerbe quasi keine Voraussetzungen zu erfüllen sind, üben einige schwarze Schafe eine Reinigungstätigkeit ohne Anmeldung aus. Dies ist illegal und wird umgangssprachlich als „Schwarzarbeit” eingestuft. Bei einer solchen mündlichen Absprache mit einem Arbeitgeber verstoßen Sie gegen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, sowie Mitteilungspflichten gegenüber Behörden und Sozialträgern etc. Derartige Verstöße werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt, die Konsequenzen tragen dabei sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer der nicht angemeldeten Tätigkeit.

Sorgen Sie unbedingt für Rechtssicherheit und melden Sie Ihre Selbständigkeit offiziell als Gewerbe an. Hier erfahren Sie, bei welchen Behörden und Institutionen Sie sich anmelden müssen. Einige der Anmeldungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert:

Handelsregistereintragung im Reinigungsgewerbe

Erreicht Ihr Gewerbe eine Größenordnung, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sind Sie Kaufmann und müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Auch wenn Sie sich nicht eintragen lassen, gilt für Sie das HGB. Im Zweifelsfall ist ein Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Gewerbe anmelden als Reinigungskraft

Melden Sie Ihr Gewerbe beim für Sie zuständigen Gewerbeamt an. Wenig später erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausgefüllt zurücksenden. Danach erhalten Sie eine Steuernummer, die auf all ihren Rechnungen anzugeben ist.

Putzdienst: Eintragung in die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer wird vom Gewerbeamt informiert und kontaktiert sie mit den Anmeldeunterlagen. Eine Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen HWK ist für Gewerbetreibende verpflichtend.

Berufsgenossenschaft für Reinigungskräfte

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist vorgeschrieben, sich selbständig bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Selbst als Kleinunternehmer ohne Personal sind Sie dazu verpflichtet. Ist Ihnen unklar, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, erkundigen Sie sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4. Eine übersichtliche Liste der Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Bundesverbände für Putz-Service

Es kann für Sie von großem Vorteil werden, Mitglied eines Verbands zu sein, der die Interessen Ihrer Branche bundesweit vertritt.

 

Berufshaftpflichtversicherung: Wie soll ich mich als Putzmann/Putzfrau versichern?

Um sich vor Entschädigungszahlungen für beim Putzen zu Bruch gegangene Gegenstände zu schützen, ist es als Putzmann/Putzfrau dringend zu empfehlen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht selten ist es Reinigungskräften oder auch Haushaltshilfen schon passiert, dass dieses Risiko unterschätzt wurde und beschädigte Vasen, Glasvitrinen oder ähnliches ersetzt werden mussten. Im Einzelfall können hier je nach Kundschaft sehr hohe Summen anfallen.

 

Marketing: Ist der Begriff Putzfrau/Putzmann noch zeitgemäß?

Die umgangssprachlichen Begriffe „Putzfrau” oder „Putzmann” sowie „Putzhilfe” sollten Sie als selbständige Reinigungskraft in Anzeigen und Beschreibungen Ihrer Dienstleistungen unbedingt vermeiden. Auch wenn die Begriffe teilweise noch stark etabliert sind, haben sich inzwischen die Bezeichnungen „Reinigungskraft” oder „Reinigungsservice” durchgesetzt –  Begriffe, die mehr Wertschätzung transportieren und zudem geschlechtsneutral einsetzbar sind. Um also professionell und zeitgemäß zu wirken, präsentieren Sie sich in Ihren Anzeigen als „selbständige Reinigungskraft” und sichern so Ihrem Berufsstand den Respekt, den er verdient.

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