Zeitarbeitsfirma gründen: Werden Sie erfolgreich in der Personalvermittlung

Flexible Arbeitsmodelle sind der Trend in der Arbeitswelt. Daher stehen Zeitarbeitsfirmen immer noch hoch im Kurs. Wer eine Leihfirma gründen möchte, sollte sich unbedingt mit den Voraussetzungen für eine Gründung, den möglichen Rechtsformen, den notwendigen Anmeldungen und vielen weiteren Punkten befassen.

 

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Zusammenfassung

Die Gründung einer Zeitarbeitsfirma erfordert eine sorgfältige Planung und die Erfüllung spezifischer gesetzlicher Anforderungen. Wesentliche Schritte umfassen die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die Wahl der geeigneten Rechtsform, die Erstellung eines fundierten Businessplans sowie die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung. Zudem ist die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und eine transparente Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern entscheidend für den Erfolg in der Personalvermittlung.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen: Vermittlungsfirma gründen nur mit Zulassung

Als Betreiber einer Zeitarbeitsfirma oder Arbeitsvermittlungsagentur benötigen Sie zwingend eine Zulassung als Verleihfirma der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag dafür stellen Sie bei der zuständigen Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Ohne die Verleiherlaubnis dürfen Sie nicht gewerblich tätig werden! Ein Antrag nach der Geschäftsaufnahme kann eine sofortige Versagung der Zulassung nach sich ziehen.

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente für den Antrag auf Erteilung der Verleiherlaubnis:

  • Angaben zur natürlichen und juristischen Person
  • Angaben zur Zuverlässigkeit
  • Steuerliche Angaben
  • Handelsregisterauszug in Kopie
  • Gewerbeanmeldung in Kopie
  • Gesellschaftsvertrag in Kopie
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR3 und GZR4)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Bescheinigung der Krankenkassen
  • Bonitäts- und Liquiditätsnachweise: Auszüge aller Geschäftskonten oder Kreditbestätigungen
  • Muster eines Leiharbeitsvertrages gemäß § 11 AÜG
  • Muster eines Überlassungsvertrages gemäß § 12 AÜG
  • Liste der Leiharbeitskräfte
  • Angaben zu den Leiharbeitnehmern (Anzeige der Überlassung)
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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Zuständige Behörden für die Verleiherlaubnis

Die zuständigen Regionaldirektionen Düsseldorf, Kiel und Nürnberg der Bundesarbeitsagentur sind für die Erteilung der Verleiherlaubnis zuständig. Die Zuständigkeit ist abhängig vom inländischen oder ausländischen Geschäftssitz Ihrer Zeitarbeitsfirma.

Geschäftssitz Inland Geschäftssitz Ausland Kontakt der zuständigen Behörde
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Bulgarien
  • Großbritannien
  • Irland
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Rumänien
  • Alle nicht-EU/EWR Staaten
Agentur für Arbeit Düsseldorf 
40180 Düsseldorf
0211 – 692 4500
Duesseldorf.091-ANUE@arbeitsagentur.de
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Island
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Norwegen
  • Schweden
  • Slowakische Republik
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
Agentur für Arbeit Kiel 
24131 Kiel
0431 – 709 1010
Kiel.091-ANUE@arbeitsagentur.de
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Belgien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Portugal
  • Österreich
  • Slowenien
  • Spanien
  • Zypern
Agentur für Arbeit Nürnberg 
90300 Nürnberg
0911 – 529 4343
Nuernberg.091-ANUE@arbeitsagentur.de

Gebühren der Verleiherlaubnis

Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung fallen Gebühren an, deren Höhe vom Verwaltungsaufwand abhängt:

  • Erstantrag: 377,00 Euro
  • Erste Verlängerung/unbefristete Erlaubnis: 2.060,00 Euro (ermäßigt 1.316,00 Euro in Ausnahmefällen)
  • Andere Fälle: 218,00 Euro

Wichtig: Wenn Sie die Personalleasingfirma als GmbH gründen, wird der Antrag in der Regel erst dann bearbeitet, nachdem die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde. Das bedeutet, Sie gründen ein Unternehmen, bevor Sie die nötige Zulassung für den Betrieb erhalten haben. Um Unklarheiten zu beseitigen und Verzögerungen vorzubeugen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Arbeitsagentur, bevor Sie gründen. 

 

Zeitarbeitsfirma gründen als GmbH oder GbR?

Im Laufe der Planungsphase müssen Sie entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Oft werden Zeitarbeitsfirmen als GmbH, GbR oder GmbH & Co. KG gegründet. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden. Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Weiterlesen zum Thema Rechtsform:

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Zeitarbeitsfirma gründen: Diese Anmeldungen sind für Sie Pflicht

Handelsregistereintragung als Leihfirma

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensform der GmbH erfordert eine Eintragung in das Handelsregister, die GbR nicht.

Gewerbeanmeldung ist Pflicht

Wenn Sie eine eigene Leihfirma gründen, müssen Sie diese unabhängig von der gewählten Rechtsform beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt anmelden. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, wird Ihnen eine Steuernummer zugeschickt und Sie dürfen Rechnungen schreiben.

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt automatisch über die Firmengründung informiert. Sie brauchen nicht selbst aktiv zu werden. Der Kontakt wird seitens der IHK aufgenommen. Sie werden automatisch Mitglied bei der städtischen Industrie- und Handelskammer. Die Mitgliedschaft ist bindend.

Berufsgenossenschaft

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter versichert sind, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Die für Sie zuständige BG ist die Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – VGB). Selbst Kleinunternehmer ohne Personal sind verpflichtet, sich bei ihrer relevanten BG anzumelden. Bei Fragen hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände

Wir empfehlen Ihnen die Mitgliedschaft im Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen. Dieser Verband bündelt alle Interessen der Personaldienstleister und informiert Sie über aktuelle Gesetzesänderungen.

 

Der Business- und Kostenplan für Ihre Zeitarbeitsfirma

Erfassen Sie Ihre Stärken in einem Businessplan

Für die Gründung einer Zeitarbeitsfirma ist ein gut ausgearbeiteter Businessplan dann notwendig, wenn es um die Finanzierung Ihres Projekts „Selbständigkeit“ geht. Die wichtigsten zu behandelnden Punkte in einem strukturierten Businessplan sind:

  • Marktbetrachtung: Wie sieht der Wettbewerb aus?
  • Zielgruppe: Welche Kunden möchte ich ansprechen?
  • Leistungsangebot: Welche Dienstleistungen bieten Sie für welche Zielgruppe an?
  • Zusatzangebote
  • Standort: Wie sieht meine Standortanalyse aus?
  • Marketing: Welche Werbemittel wollen Sie einsetzen?

Außerdem sollten Sie Antworten auf die folgenden Fragen liefern können:

  • Worin sind Sie besser als die Konkurrenz?
  • Kennen Sie die Trends und aktuellen Gesetze der Branche?
  • Was ist Ihr USP? Was macht Sie einzigartig?
  • Wie ist die Konkurrenz aufgestellt?

 

Zeitarbeitsfirma gründen: Kosten im Finanzplan erfassen

Eine Leiharbeitsfirma zu gründen, ist nicht kostenlos. Sie müssen allein für den Antrag zur Zulassung als Verleihfirma liquide Mittel nachweisen, also Geld, auf das Sie sofort zugreifen können. Die Summe muss bis zu einer Mitarbeitergrenze von fünf Leiharbeitnehmern mindestens 10.000 Euro betragen. Darüber hinaus müssen Sie für jeden weiteren Arbeitnehmer 2.000 Euro zusätzlich nachweisen.

Weitere typische Kosten

  • Beratungs- und Gründungskosten
  • Gebühr für die behördliche Verleiherlaubnis
  • Jahresbeiträge an die IHK und Berufsgenossenschaft
  • Personalkosten für eigenes Personal
  • Miete für die Gewerberäume
  • Kosten für Buchhaltung
  • Versicherungsbeiträge
  • Werbekosten
  • Steuerliche Abgaben

Wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen, behalten Sie die Kosten immer im Blick und überlassen Sie die steuerliche Abrechnung einem Steuerbüro.

 

Personalleasingfirma gründen: Personalplanung für Ihr Unternehmen

Nach der Größe Ihres Unternehmens richtet sich natürlich auch der Personalbedarf. Sie brauchen in der Anfangszeit mindestens einen Büromitarbeiter, der sich um alle organisatorischen Fragen kümmert und Telefonate entgegennimmt. Das Herz Ihrer Firma sind aber die Mitarbeiter im Personalservice, die Kunden akquirieren und das richtige Personal an ein passendes Unternehmen vermitteln.

 

Standortanalyse und Wettbewerb

Wie viele offene Stellen gibt es in Ihrer Region?

Wenn Sie eine Agentur für Zeitarbeit gründen wollen, gehört die detaillierte Standortanalyse zu den wichtigsten Voraussetzungen. Erfolg können Sie nur in Regionen haben, in denen Arbeit vorhanden ist. Informieren Sie sich, wie viele offene Stellen es in der Region gibt und in welchen Branchen die meisten Mitarbeiter gesucht werden. Danach sollten Sie Ihr Unternehmen ausrichten. Sie können auch bundesweit arbeiten und sich nicht an Ihre Region binden – dennoch ist es wichtig, dass Bewerber zu Ihnen zum Vorstellungsgespräch kommen und Sie in diesem Falle die Reisekosten tragen. Haben Sie Ihre Zeitarbeitsfirma erfolgreich etabliert, können Sie später darüber nachdenken, Zweigstellen zu eröffnen.

Welche Wettbewerber sind in der Region aktiv?

Ein ebenso wichtiger Faktor ist die Frage nach dem Wettbewerb. Eine Leiharbeitsfirma zu gründen, hat immer auch mit Taktik zu tun. Prüfen Sie, wie viele Wettbewerber sich an Ihrem Standort bereits etabliert haben und überlegen Sie, ob der Bedarf in Ihrer Region gedeckt oder sogar übersättigt ist. Sollten Sie großen Wettbewerb haben, denken Sie darüber nach, sich eine Nische zu suchen oder sich als Spezialist für eine Branche aufzustellen. Hier ist im Vorfeld viel Recherchearbeit nötig. Suchen Sie sich die Kennzahlen der einzelnen Fachbereiche heraus und entscheiden Sie, in welcher Branche das größte Potenzial für Personaldienstleistungen liegt.

 

Personaldienstleister gründen für die richtige Zielgruppe

Ihre Zielgruppe hängt davon ab, ob Sie sich mit Ihrer Zeitarbeitsfirma auf eine Branche spezialisieren oder ob Sie branchenoffen Bewerber auf vakante Stellen vermitteln wollen. Je nach Firmensitz spezialisieren sich einige Zeitarbeitsfirmen beispielsweise auf die Branche des Handwerks. In Deutschland ausgebildete Zimmermannsleute, Maler oder Bauarbeiter werden auch über die Landesgrenzen hinaus gerne von ausländischen Firmen engagiert. Auch im Bereich der Industrie liegt in vielen Bereichen großes Potenzial, freie Stellen über die Arbeitnehmerüberlassung zu vermitteln.

Zielgruppe Firmen: Kontakte zu großen Unternehmen in Ihrer Region

Um Bewerber vermitteln zu können, müssen Sie Kontakte zu den Firmen in Ihrer Region aufbauen. Dabei gehören vor allem die großen Unternehmen und Konzerne aus der Gegend zu Ihrer Zielgruppe. Kleine Firmen und Familienbetriebe stellen Personal vorrangig über Ausschreibungen oder ein eigenes Netzwerk ein.

Zielgruppe Bewerber: Bauen Sie sich einen Bewerberpool auf

Für Ihren Erfolg ist es wichtig, möglichst viele Arbeitsuchende in Ihre Datenbank aufzunehmen, um bei einer freien Stelle sofort den passenden Mitarbeiter empfehlen zu können. Das Marketing in diesem Bereich ist sehr wichtig.

 

Zeitarbeitsfirma gründen: Voraussetzungen für ein erfolgreiches Marketing

Damit sowohl Firmen als auch Kandidaten auf Ihre Verleihfirma aufmerksam werden, sollten Sie insbesondere in der Anfangszeit ein hohes Budget für Werbemittel einplanen. Besonders wichtig ist in diesem Bereich die Online Marketing und Social Media Marketing. Sie benötigen zwingend eine eigene Website, auf der Sie Ihr Unternehmen präsentieren und auf beiden Seiten Vertrauen schaffen. Diese Seite bewerben Sie am besten in den Suchmaschinen, denn über das Internet werden heute die meisten Arbeitskontakte hergestellt.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

Fazit

Der Aufbau einer erfolgreichen Zeitarbeitsfirma erfordert neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben auch unternehmerisches Geschick und ein gutes Netzwerk. Durch professionelle Planung und die Beachtung aller relevanten Vorschriften können Gründer eine solide Basis für nachhaltigen Erfolg in der Personalvermittlung schaffen.

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