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Hinweis: * Die Notarkosten sowie die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind im Preis nicht enthalten und fallen zusätzlich an. ** Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung. firma.de arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: +49 611 17207-0 oder per E-Mail unter support@firma.de.
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Einfache Kapitalbeschaffung
Das Kapital Ihrer GmbH & Co. KG kann auf einfache Art erweitert werden, indem Sie neue Kommanditisten für Ihre Firma gewinnen.
Haftungsbeschränkung
Als GmbH & Co. KG genießen Sie die Vorteile einer Personengesellschaft und sind trotzdem ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften (GmbH,UG) haftungsbeschränkt.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer Ihrer Komplementär-GmbH können Sie außenstehende Fachleute einsetzen und austauschen.
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„Es gibt viel Unbekanntes, mit dem sich Erstgründer ausgiebig auseinandersetzen müssen. Vor allem rechtliche und buchhalterische Fragen können unverhältnismäßig viele Ressourcen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt das Risiko, etwas Kritisches zu übersehen. Besonders aus diesem Grund ist firma.de ein zuverlässiger Partner, der Gründern die Unterstützung bietet, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein." Papas Shorts
Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Eine KG zählt zu den Personengesellschaften, die aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen besteht. Bei der KG sind das mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär. Bei einem Komplementär handelt es sich im Normalfall um einen unbegrenzt haftenden Gesellschafter. Im Falle einer GmbH & Co. KG tritt an dessen Stelle eine GmbH. Eine solche Komplementär-GmbH haftet zwar auch unbegrenzt, ihre Gesellschafter allerdings nicht, insofern kann auf diese Weise die unbegrenzte Haftung der Gesellschafter vermieden werden. Kommanditisten haften ausschließlich mit ihrer Kommanditeinlage.
Im Prinzip ähnelt eine UG & Co. KG sehr der GmbH & Co. KG, allerdings wird wesentlich weniger Kapital zur Gründung benötigt. Bei einer UG & Co. KG handelt es sich im Prinzip um eine Kombination aus zwei Sonderformen: zum einen ist diese Rechtsform eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und die außerdem beteiligte UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Wie bei der GmbH & Co. KG tritt an die Stelle des unbegrenzt haftenden Gesellschafters bzw. Komplementärs eine Gesellschaft als juristische Person. Diese Komplementär-UG haftet auch unbegrenzt, allerdings nur als Gesellschaft. Die Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) hingegen haften im Regelfall mit dem Gesellschaftsvermögen. Kommanditisten haften auch hier ausschließlich mit der Kommanditeinlage.
Was ist bei der Namensgebung einer GmbH & Co. KG zu beachten?
Der Name Ihrer GmbH & Co. KG muss die Komponenten "GmbH & Co. KG" beinhalten, um nach außen hin klar zu stellen, dass es sich bei einem Komplementär um eine GmbH handelt, andere Formen sind nicht mehr zulässig. Analog dazu müssen bei einer UG & Co. KG die Komponenten “UG & Co. KG” im Firmennamen enthalten sein.
Beispiele: “Gondolin GmbH & Co. KG” oder “Numo UG & Co. KG”
Aufgrund einer früheren Rechtsprechung existieren außerdem noch Firmennamen wie "Hasseröd & Co.", "Mayer & Cie." oder "Rielke & Comp.", hinter denen sich eine GmbH & Co. KG verbirgt. Eine solche Namensgebung ist inzwischen nicht mehr möglich.
Welche Vorteile hat die GmbH & Co. KG für Gründer?
Einfache Kapitalbeschaffung
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Haftungsbeschränkung
Setzen Sie eine GmbH als Komplementär Ihrer KG ein, haftet diese zwar uneingeschränkt mit ihrem Vermögen, die Haftung ihrer Gesellschafter beschränkt sich jedoch auf die Stammeinlagen. Die unbeschränkte Haftung des Komplementärs wird dadurch auf elegante Weise ausgeschaltet.
Sicherung der Unternehmensfortführung
Ist der Komplementär einer KG eine natürliche Person, ist der Firmenname lediglich temporär, da die KG aufgelöst werden muss, wenn ihr einziger Komplementär stirbt. Bei einer GmbH handelt es sich um eine juristische Person, die quasi "unsterblich" ist und Ihre Unternehmensfortführung absichert.
Wer ist Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG?
Eine GmbH & Co. KG wird nach außen durch die Komplementär-GmbH als Geschäftsführung vertreten. Der Geschäftsführer der GmbH ist somit gleichzeitig der Geschäftsführer der KG. Kommanditisten sind in der Regel nicht an der Geschäftsführung beteiligt, können aber von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wenn außergewöhnliche Geschäfte getätigt werden.
Wen kann ich bei einer GmbH & Co. KG als Geschäftsführer einsetzen?
Als Geschäftsführer Ihrer Komplementär-GmbH können Sie neben Gesellschaftern der GmbH auch außenstehende Fachleute einsetzen und wieder austauschen. Dies ist in einer "normalen" KG nicht möglich, da ausschließlich die Komplementär-Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind.
Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG?
Eine GmbH & Co. KG verfügt über eine Komplementär-GmbH und einen oder mehrere Kommanditisten. Die Rechte unter den Gesellschaftern (eine GmbH ist in einem solchen Fall auch als "Gesellschafter" zu verstehen) müssen im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung der GmbH geregelt sein. Beschlüsse der Gesellschafter sollten laut HGB einstimmig erfolgen, können aber auch im Gesellschaftsvertrag individuell geregelt werden. Was die Pflichteinlage und die Geschäftsführung betrifft, gelten für die GmbH in einer GmbH & Co. KG spezielle Regelungen, Kommanditisten hingegen erfahren dieselbe Behandlung wie in einer herkömmlichen KG.
Wie hoch dürfen die Einlagen der GmbH an der GmbH & Co. KG sein?
Die GmbH ist nicht dazu verpflichtet, sich mit ihrem gesamten Vermögen an der KG zu beteiligen. Wandeln Sie eine KG in eine GmbH & Co. KG um, ist es sogar möglich, dass die Leistung der GmbH sich ausschließlich auf die persönliche Haftung und die Übernahme der Geschäftsführung beschränkt und die Kapitaleinlage wegfallen kann.
Was gibt es bei der Einlage der Kommanditisten einer GmbH & Co. KG zu beachten?
Für Kommanditisten wird eine sogenannte Pflichteinlage festgesetzt, die den Betrag festlegt, den er in die Gesellschaft einzuzahlen hat. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gibt für jeden Kommanditisten einen individuellen Betrag an, bis zu welchem dieser persönlich haftet. Die persönliche Haftung des Kommanditisten reduziert sich jeweils um die bereits eingezahlte Pflichteinlage.
Was ist bei einer GmbH & Co. KG steuerlich zu beachten?
Bei einer GmbH & Co. KG ergeben sich folgende steuerlichen Besonderheiten: Eine GmbH & Co. KG muss weder Körperschafts- noch Einkommensteuern bezahlen, allerdings unterliegt der Gewinnanteil der Komplementär-GmbH der Körperschaftsteuer. Kommanditisten als natürliche Personen müssen Einkommensteuer bezahlen. Eine GmbH & Co. KG selbst ist außerdem gewerbesteuerpflichtig, nicht jedoch deren Gesellschafter. Sollte die KG Grundstücke erwerben oder veräußern, fallen Grunderwerbssteuern an.
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