Jahresabschluss für Personengesellschaft (EÜR) buchen bei firma.de
Starter
Umsatz bis 30.000 €. Einmalige Einrichtungsgebühr 88 € netto.
399 €
/
jährlich*
*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart
Umsatz bis 30.001-100.000 €. Einmalige Einrichtungsgebühr 88 € netto.
499 €
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jährlich*
*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart
Umsatz bis 100.001-200.000 €. Einmalige Einrichtungsgebühr 88 € netto.
599 €
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jährlich*
*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart
Die o.g. Dienstleistung wird durchgeführt von der Steuerberaterkanzlei 8P digital GmbH, Sohlbacher Str. 98, 57078 Siegen. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Fixpreis mit dem konkreten Steuerberater gesondert zu vereinbaren ist und der Steuerberater diesbezüglich eine Angemessenheitsprüfung nach § 14 Abs. 3 StBVV durchzuführen hat. Das Angebot gilt für Gründer und Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Handelsregistereintrag.
Mehr Plansicherheit beim Jahresabschluss (EÜR)
Fixpreis
Mit uns reduzieren Sie Ihre Verwaltungskosten erheblich und können Ihre so gewonnenen Ressourcen anderweitig investieren. Dank Fixpreis ist Ihre Kostenplanung bereits im Vorfeld klar kalkulierbar.
Schnell
Vorsprung mit System ist unsere Devise. Durch perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse arbeiten wir nicht nur auf höchstem Qualitäts-Niveau, sondern wickeln Ihren Jahresabschluss auch schnell und unverzüglich ab.
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Neben der Servicequalität hat strenger Datenschutz und die Sicherheit Ihrer Daten bei uns oberste Priorität! Wir schützen Ihre Daten vor Zugriff durch Dritte und haben unsere Mitarbeiter vertraglich auf absolute Verschwiegenheit verpflichtet.
Häufige Fragen zum Jahresabschluss einer Personengesellschaft
Für welche Unternehmen reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus?
Freiberufler
Einzelunternehmer
GbR
Ausnahmen gelten für die gewerbliche GbR und Einzelunternehmer, deren Jahresumsätze 600.000 Euro und/oder Gewinne 60.000 Euro überschreiten. In diesem Fall muss üblicherweise ein Jahresabschluss nach HGB erstellt werden. Dies folgt aus § 141 AO. Die Entscheidung trifft allerdings das Finanzamt.
Personenhandelsgesellschaften, die im Handelsregister geführt werden, müssen ebenfalls einen regulären Jahresabschluss anfertigen:
KG
oHG
GmbH & Co. KG
GmbH & Co. oHG
weitere Mischformen
Warum benötige ich einen Jahresabschluss (EÜR)?
Die EÜR ist die Grundlage zur Besteuerung. Die Pflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Ich habe meine Gewinne berechnet. Worauf wirkt sich die Summe aus?
Umsatzsteuer-Zahllast gegenüber dem Finanzamt
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Einkommensteuer-Zahllast
evtl. Zahllast der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
Welche Einkünfte fließen in die EÜR?
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer kann durch Freibeträge gemindert werden.
Darf die EÜR auch formlos eingereicht werden?
Die EÜR ist per Online-Formular einzureichen.
Muss die EÜR unbedingt elektronisch übermittelt werden?
Die EÜR ist grundsätzlich elektronisch einzureichen, wobei die Papierform in einigen Härtefällen noch erlaubt wird. Verpflichtend hierbei ist ein ELSTER-Zertifikat als Steuersignatur, erhältlich beim ELSTER-Onlineportal.
Wie kann ich bei der EÜR die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Kleinunternehmerregelung können Sie direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Sie erhalten ihn nach der Gewerbeanmeldung per Post. Setzen Sie einfach ein Häkchen im entsprechenden Feld (Zeile 7.3).