Durchdachtes und konsequent durchgeführtes Gefahrstoffmanagement ist in allen Betrieben, in denen gefährliche Stoffe produziert, eingesetzt, gelagert, transportiert oder entsorgt werden, ein absolutes Muss. Im Folgenden stellen wir Ihnen 4 unverzichtbare Maßnahmen vor, um in Betrieben Menschen sowie Umwelt vor gefährlichen Substanzen zu schützen.
Was fällt unter den Begriff Gefahrstoff?
Als Gefahrstoffe werden jene Stoffe, Erzeugnisse und Gemische bezeichnet, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Folgende chemische Eigenschaften machen Stoffe zu Gefahrstoffen:
Chemische Eigenschaft | Beispielstoffe |
Gesundheitsschädlich | Lithiumchlorid und Dichlormethan |
Giftig | Quecksilber, Blei und Methanol |
Ätzend | Natronlauge, Salzsäure und Schwefelsäure |
Reizend | Natriumcarbonat |
Entzündlich | Lacke, Spiritus und Lösungsmittel |
Brandfördernd | Sauerstoff und Wasserstoffperoxid |
Explosiv | Munition und Sprengstoffe |
Umweltgefährlich | Benzin, Säuren und Laugen |
Die in der Tabelle genannten Beispielstoffe sind nur ein kleiner Auszug. Es gibt eine Vielzahl an Stoffen, von denen Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Sie müssen mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein.
Bildquelle: protecto.de
Werden in einem Betrieb also derartige Substanzen hergestellt, gelagert oder verarbeitet, so müssen Verantwortliche laut Arbeitsschutzgesetz zwingend diverse Schutzmaßnahmen ergreifen bzw. etablieren. Diese schützenden Verordnungen und Verhaltensregeln sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgeschrieben.
Gefahrstoffmanagement: Pflichten im Betrieb
Betriebe müssen ihrer Pflicht nachkommen und dafür sorgen, dass Stoffe weder für die Gesundheit der Belegschaft noch für die Umwelt – etwa das Grundwasser – eine Gefahr darstellen. Mit einem systematischen Gefahrstoffmanagement regeln Unternehmen alle Phasen und Prozesse, in denen Gefahrstoffe eingesetzt werden: die Herstellung bzw. Beschaffung, die tatsächliche Verwendung und die anschließende Entsorgung.
Dabei ergeben sich für Betriebe laut Gefahrstoffverordnung folgende Pflichten in vier verschiedenen Bereichen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Ableitung von Schutzmaßnahmen und Sicherstellen der Wirksamkeit
- Dokumentation der Beurteilungen sowie der Maßnahmen
- Unterweisung der Beschäftigten
4 Maßnahmen für den Arbeits- und Umweltschutz
Um sicherstellen zu können, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Mitarbeitergesundheit kommt und Umweltschäden bestmöglich vermieden werden können, sind die folgenden konkreten Maßnahmen erforderlich. Diese sollen von allen Beschäftigten mitgetragen werden.
- Anlegen eines lückenlosen Gefahrstoffverzeichnis
- Korrekte Lagerung von Gefahrstoffen in passenden Behältern bzw. Lagern und Wannen
- Bereitstellen passender Schutzausrüstung und periodische Kontrolle
- Durchführung regelmäßiger Schulungen für die Belegschaft
1. Gefahrstoffverzeichnis anlegen
Hier werden alle Stoffe aufgelistet, die im Betrieb als Gefahrstoff zum Einsatz kommen. Das Gefahrstoffverzeichnis oder Gefahrstoffkataster enthält die folgenden Informationen:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Gefährliche Eigenschaften
- Angaben zum Einsatzbereich im Betrieb
- Verwendete Mengen des Gefahrstoffs
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Betriebe zudem zu einem Umstieg auf einen anderen Stoff, falls dieser gleich wirksam, aber weniger gefährlich ist.
2. Korrekte Lagerung
Gefahrstoffe sind nicht nur dann gefährlich, wenn mit ihnen umgegangen wird, sondern auch dann, wenn sie lediglich gelagert werden. Betriebe müssen stets gewährleisten, dass keine Flüssigkeiten in den Boden sickern oder Dämpfe austreten.
Verschiedene Vorrichtungen erlauben eine korrekte Gefahrstofflagerung: Auffangwannen, Gefahrstoffregale, Gefahrstoffdepots und Gefahrstoffschränke. Diese unterscheiden sich in Größe und Ausstattung.
In vielen Betrieben ist etwa ein Gefahrstoffregal mit einer passenden Auffangwanne vorhanden, die groß genug ist, um im Falle einer Leckage die giftigen, ätzenden, umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe aufzufangen.
Im Bereich Lagerung gibt es noch weitere Regelungen, die die Gefahrstoffverordnung ergänzen bzw. verfeinern. Die Technischen Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS 510) definieren die Vorschriften für Gefahrenstoffe in einer Auffangwanne näher. Die sogenannte Stahlwannenrichtlinie (StawaR) bestimmt, wie Auffangwannen aus Stahl beschaffen sein müssen.
3. Passende Schutzausrüstung
Für die gesamte Belegschaft muss die passende Schutzkleidung bereitstehen. Hier handelt es sich entweder um einzelne Kleidungsstücke oder ganze Schutzanzüge – je nach Gefahrstoff und wie lange Arbeitskräfte ihnen ausgesetzt sind. In Betrieben muss folgende Schutzkleidung vorhanden sein:
- Schutzbrillen für den Umgang mit Gefahrstoffen sowie bei der Arbeit mit Holz- und Metallschnitt
- Atemschutzmasken mit Schadstofffilter, die verhindern, dass Dämpfe eingeatmet werden
- Schutzhandschuhe für den Umgang mit reizenden bzw. ätzenden Stoffen
- Schutzstiefel für den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen (z. B. Lack)
- Schutzanzüge zum Ganzkörperschutz (z.B. gegen schädlichen Staub)
4. Regelmäßige Schulungen
Einerseits ist es wichtig, neue Beschäftigte im Umgang mit Gefahrstoffen zu schulen. Andererseits muss auch die bestehende Belegschaft regelmäßig an Weiterbildungen sowie Auffrischungs-Kursen teilnehmen, sodass das korrekte Gefahrstoffmanagement sichergestellt werden kann. Jährliche Unterweisungen sollten in Betrieben einen fixen Platz einnehmen.
Hier kommt auch die Betriebsanweisung ins Spiel. Sie enthält Informationen, die sich auf einen konkreten Arbeitsplatz bzw. -bereich beziehen. Eine Betriebsanweisung klärt Arbeitskräfte hinsichtlich der Gefahrstoff-Situation vor Ort auf, nennt potenzielle Gefahren für Mensch und Umwelt, das korrekte Verhalten in Störfällen bzw. bei Unfällen sowie Notfallkontakte.
Fazit
Ein systematisch aufgebautes Gefahrstoffmanagement ist in allen Betrieben Pflicht, die mit Gefahrstoffen zu tun haben. Nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen in Form von Kleidung und Gefahrstoff-Lagermöglichkeiten sowie regelmäßigen Schulungen kann die Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet werden.