Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke, Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (Nizza-Klassifizierung), Markenanmeldung, persönliche Beratung (15 min)
239 €
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einmalig*
*Nettopreis, zzgl. MwSt. & 290 EUR Gebühr des DPMA für 3 Nizza-Klassen
Die vorstehenden Preise sind die Anwaltskosten (zzgl. MwSt.) plus 290 EUR (inkl. MwSt.) für die Registergebühr je Marke für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Registergebühr beinhaltet 3 Nizza-Klassen. Ab der 4. Klasse kommen je Klasse 100 EUR (zzgl. MwSt.) Amtsgebühren und 50 EUR (zzgl. MwSt.) Anwaltshonorar hinzu. Das freibleibende Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler und Behörden. Die o.g. Rechtsdienstleistungen werden durchgeführt von ETL IP Patent- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Clayallee 343, 14169 Berlin. Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung.
Automatisieren Sie Ihre Markenanmeldung mit uns
Konflikte vermeiden
Um kostspielige Konflikte im Vorfeld zu vermeiden empfehlen wir stets, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen vor Anmeldung einer Marke von Fachanwälten durchführen zu lassen. Diese Recherchen sind in dem Pro-Paketen enthalten.
Annahmewahrscheinlichkeit
Über ein Drittel der privaten Markenanmeldungen werden abgelehnt, weil die Anmeldungen Fehler enthalten oder gar absolute Eintragungshinderungsgründe enthalten. Unsere Experten entdecken solche Fehler oder potentielle Hinderungsgründe sofort.
Sie sparen Kosten
Jede Ablehnung Ihrer Marke kostet Sie bares Geld, denn Anmeldegebühren werden von den Markenämtern grundsätzlich nicht zurück erstattet. Clevere Unternehmer machen es gleich von Beginn an richtig und sparen nicht am falschen Ende.
10 Schritte bis zur Eintragung Ihrer Marke
Beratung zu Markenrecht und Ihren Möglichkeiten
Beratung zur Namensfindung und Klassifizierung Ihrer Marke laut „Nizza“
Professionelle Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche Ihrer Marke durch Anwalt
Festlegung von genauer Marke und Markenform
Einreichung der Markenanmeldung (elektronisch) beim DPMA
Eingang der Anmeldung wird bestätigt
Formelle und materielle Prüfung durch DPMA auf „absolute Schutzhindernisse“
Bei Mängeln ggf. weitere Schritte (Erinnerungsverfahren, Beschwerdeverfahren etc.)
Eintragung der Marke (nur wenn bei Prüfung keine Mängel vorhanden sind)
Marken sind Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Nach dem deutschen Markengesetz können durch Marken alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Markengesetz). Als schutzfähige Zeichen gelten unter anderem:
Wörter
Personennamen
Abbildungen
Buchstaben
Zahlen
Klänge
Farben
dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung
Wie lange dauert die Markenanmeldung?
Innerhalb unserer Marken-Pakete benötigt der Anwalt für Markenrecht etwa 1-2 Wochen, um Ihren Auftrag zu bearbeiten. Wenn Sie den Express-Service zusätzlich wählen, können Sie die Bearbeitungsdauer auf ca. 2 Werktage verkürzen. Danach erhalten Sie einen Prüfungsbericht und Vorschläge, wie Ihre Marke angemeldet werden kann. Erst wenn Sie zustimmen, nimmt der Anwalt die Markenanmeldung für Sie vor. Bis Ihre Wunschmarke ins Markenregister eingetragen wird, dauert es häufig einige Monate. Dies ist abhängig von der Bearbeitungsdauer des Deutschen Marken- und Patentamtes (DPMA). Nach einer erfolgreichen Eintragung ins Markenregister wirkt Ihr Markenschutz allerdings rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung.
Mit einem Marken-Paket von firma.de erhalten Sie mehr Sicherheit, dass sich diese Wartezeit lohnt und mit einer erfolgreichen Markenanmeldung endet. Ohne professionelle Unterstützung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das DPMA Ihre Wunschmarke ablehnt. Gut zu wissen: Im Falle einer Ablehnung erhalten Anmelder keine Rückerstattung der Amtsgebühren durch das DPMA!
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Anmeldegebühr für eine elektronische Markenanmeldung inklusive drei Markenklassen beträgt 290 Euro. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu unseren Paket-Preisen an.
Wie finde ich heraus, ob meine Wunschmarke noch verfügbar ist?
Zunächst möchten wir betonen, dass das Markenamt nicht prüft, ob ihr Wunschmarke schon vergeben ist und damit ältere Markenrechte eventuell verletzen könnte. Deshalb müssen Markenanmelder die Recherchearbeiten entweder selbständig durchführen oder eine professionelle Markenrecherche beauftragen.
Ohne Recherchearbeit riskieren Markenbesitzer Rechtsschritte von Markenbesitzern, deren Rechte die neue Marke verletzt. Drei Monate lang können diese einen Widerspruch gegen die Eintragung der neuen Marke in das Markenregister einlegen. Nach dieser Frist ist eine Unterlassungsklage üblich, in der Schadenersatzansprüche festgesetzt werden.
Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und kann danach beliebig oft verlängert werden. Wer die Fristen zur Verlängerung des Markenschutzes einhält, kann sich also ein „Ewigkeitsrecht” an der eigenen Marke sichern.
Welche Arten von Marken gibt es?
Die meistgewählten Markenformen sind Wortmarke, Bildmarke und ihre Kombination als Wort-/Bildmarke. Bei der Wortmarke wird eine Zeichenfolge in schwarzer Farbe und Standardschrift geschützt – ohne besondere Formatierung oder spezielle Schriftart. Dies schließt einzelne Wörter oder Slogans mit ein (z. B. Lego, Vorsprung durch Technik). Bildmarken schützen Bilder, Bildelemente oder Vektor-Grafiken ohne Wortelemente (z. B. Apfel-Logo von Apple). Wer ein Logo bestehend aus Bild- und Schriftelementen schützen möchte, benötigt eine Wort-/Bildmarke (z. B. rotes M von McDonald’s).
Wer darf eine Marke anmelden?
Eine Marke darf im Namen von natürlichen Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften (auch schon nach der Beurkundung beim Notar, z. B. als GmbH „in Gründung”) und eingetragenen Vereinen angemeldet werden.
Was passiert, wenn es schon eine ähnliche Marke wie meine Wunschmarke gibt?
Innerhalb unserer Marken-Pakete überprüft der Anwalt für Markenrecht, ob in diesem Fall eine so genannte Kollision vorliegt. Das bedeutet, dass sich zwei oder mehrere Marken überschneiden. Dazu werden auch die eingetragenen Markenklassen überprüft. Der Anwalt liefert Ihnen im Anschluss eine rechtliche Einschätzung darüber, ob eventuell bestehende Marken und Ihre Wunschmarke koexistieren können oder ob von der Markenanmeldung abzuraten ist. Diese rechtliche Bewertung ist komplex und setzt langjährige Erfahrung und Fachwissen im Markenrecht voraus.
Was bedeutet Schutzfähigkeit?
Schutzfähig ist ein Zeichen dann, wenn es den formalen Anforderungen einer Marke entspricht und gleichzeitig keine absoluten Schutzhindernisse enthält. Das deutsche Marken- und Patentamt überprüft genau diese Kriterien.
Was bedeutet Nizza-Klassifizierung?
Eine Marke schützt nicht alle denkbaren Produktkategorien, sondern nur diejenigen, die bei ihrer Anmeldung festgelegt werden. Zum Beispiel ist die Marke Maggi nicht für Telekommunkationsdienstleistungen geschützt. Für die einheitliche Kategorisierung von Waren und Dienstleistungen gibt es 45 festgelegte Markenklassen, die auch Nizza-Klassen genannt werden. In einer Standard-Markenanmeldung in Deutschland sind drei Markenklassen enthalten. Die Nizza-Klassifizierung bedeutet also, dass die passenden Markenklassen für Ihre Wunschmarke festgelegt werden. Dies ist ein besonders wichtiger Bestandteil der Anmeldung, da der Markenschutz nur für die gewählten Klassen bestehen wird – vorausgesetzt die Markenanmeldung ist erfolgreich.