Jochen Bahr studierte Rechtswissenschaften in Mainz und beendete sein Studium und das anschließende Referendariat jeweils mit Prädikat.
Während seines Referendariats sammelte Jochen Bahr Erfahrungen beim Amts- und Landgericht Mainz sowie in internationalen Großkanzleien.
Von 2012 bis 2013 war Jochen Bahr wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung und Europarecht der Universität Mainz (Prof. Dr. Elke Gurlit).
Bereits vor der Gründung der Sozietät BAHR & WÖLLSTEIN war Jochen Bahr über mehrere Jahre als Rechtsanwalt und Notar in Wiesbaden tätig. Vor und während seinem Studium arbeitete Jochen Bahr als Notarfachwirt für Kanzleien in Darmstadt und Frankfurt am Main (u.a. White & Case LLP).
Jochen Bahr ist Lehrbeauftragter der Hochschule RheinMain Wiesbaden, Prüfer im 1. und 2. juristischen Staatsexamen für das Land Rheinland-Pfalz und im Berufsbildungsausschuss der Notarfachangestellten in Hessen.
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Haftungsbeschränkung gegenüber Nachzügler-Erwerbern, ZfIR 2022, 62
Praxis der Hauptversammlung, (Hrsg. Prof. Dr. Schaaf), 4. Auf. 2018
Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR)
Mitglied der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. (NotRV)
Mitglied im Wiesbadener Anwalt- und Notarverein e.V.