Die Erreichbarkeit der Notariate ist nicht überall optimal und die Verfügbarkeit von Notarterminen variiert regional sehr stark. Bei firma.de arbeiten wir seit sechs Jahren eng mit Notaren aus ganz Deutschland zusammen. Nutzen Sie unser bundesweites Netzwerk, um den schnellstmöglichen Termin in Ihrer Wunschstadt zu erhalten.
Was muss ich zum Notar mitbringen?
Für den eigentlichen Notartermin benötigen Sie ein Ausweispapier mit Lichtbild, d. h. Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Welche Unterlagen Sie für den Abschluss Ihres Rechtsgeschäfts benötigen, sollten Sie vorab mit dem Notariat klären und alle Dokumente vorbereiten. So steht dem reibungslosen Notarbesuch nichts mehr im Wege.
Wie kann ich einen Notartermin absagen?
Wenn Sie einen Notartermin über firma.de gebucht haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner 48 Stunden (bzw. 2 Werktage) vor dem geplanten Termin. Wir leiten die Absage an das Notariat weiter. Bitte beachten Sie, dass für bereits angefertigte Entwürfe trotz einer Terminabsage Kosten entstehen können.
Wie kann ich meinen Notartermin verschieben?
Wenn Sie einen Notartermin über firma.de gebucht haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner 48 Stunden (bzw. 2 Werktage) vor dem geplanten Termin. Wir leiten die Absage an das Notariat weiter und koordinieren die Vergabe eines Ausweichtermins. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre Verfügbarkeit für mögliche Ersatztermine mit.
Entstehen zusätzliche Kosten, wenn ich meinen Notartermin verschiebe?
Grundsätzlich nicht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Sie sagen den Termin rechtzeitig (2 Werktage im Voraus) ab.
Sie vereinbaren einen neuen Notartermin, sodass bereits erbrachte Notardienstleistungen (Entwürfe für Verträge oder Anmeldungen) mit den Gesamtkosten des Notarbesuchs in Rechnung gestellt werden können.
Wenn Sie sich gegen die Vereinbarung eines neuen Termins entscheiden, stellt der Notar Ihnen die Gebühren für seinen bereits entstandenen Aufwand trotzdem in Rechnung. Dies ist aber nicht bei jedem Rechtsgeschäft der Fall.
Was muss ich vor dem Notartermin beachten?
Klären Sie mit Ihrem Notar bzw. den Notarfachangestellten im Vorfeld, welche Dokumente Sie im Detail benötigen. Eventuell sind Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie erforderlich. Bei fremdsprachigen Dokumenten werden im Regelfall beglaubigte Übersetzungen und Apostillen notwendig. Falls alle oder einzelne Vertragsparteien keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, muss der Notar die Anwesenheit eines Übersetzers verlangen. Klären Sie dazu bitte alle Details im Vorab mit dem Notariat. Wenn Dokumente und Beglaubigungen unvollständig sind und/oder ein Übersetzer fehlt, wird der Notar den Termin abbrechen.
Wie ist der Ablauf eines Notartermins?
Nach der Begrüßung prüft der Notar oder die Notarin die Ausweispapiere aller Parteien. Außerdem kontrolliert der Notar nochmals die Vollständigkeit aller Unterlagen, die für die Beurkundung nötig sind.
Abhängig vom Rechtsgeschäft haben alle Beteiligten bereits einen Vertragsentwurf erhalten und gelesen, der nun noch unterzeichnet und beurkundet werden muss. Etwaige Änderungswünsche sollten vor dem Termin besprochen werden. Kleine Änderungen sind aber unter Umständen auch noch während des Termins möglich, wenn alle Parteien einverstanden sind.
Vor der Beurkundung können Fragen zu den Details des Rechtsgeschäfts und den Vertragsinhalten gestellt werden. Sind alle Fragen geklärt, lesen die Vertragsparteien den finalen Vertrag durch und unterzeichnen. Danach beurkundet der Notar den Abschluss des Rechtsgeschäfts.
Wie kann ich einen Notartermin online vereinbaren?
Genau diesen Service bieten wir Ihnen an. Buchen Sie einfach eines unserer Produkte oben auf dieser Seite und wir übernehmen die Terminkoordination mit einem Notariat in Ihrer Nähe.
Vollmacht für den Notartermin – Was muss ich beachten?
Sie haben bei vielen Rechtsgeschäften die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. In jedem Fall wird dazu ein zusätzlicher Notarbesuch notwendig. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Schriftliche Vollmacht
Der Vertreter muss eine notariell beglaubigte Vollmacht zum Notartermin mitbringen. Das bedeutet, dass ein weiterer Notarbesuch vorab zur Beurkundung der Vollmacht nötig wird.
Mündliche Vollmacht
Eine mündliche Vollmacht ist ebenfalls möglich, allerdings muss der verhinderte Vertragspartner den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt “nachgenehmigen” lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der beurkundete Vertrag mit Unterschrift der Vertretungsperson nicht rechtlich wirksam.
Bei komplexen Rechtsgeschäften liegt es im Ermessen des Notars, die persönliche Anwesenheit aller Vertragsparteien zu verlangen. Klären Sie dazu bitte alle Details im Vorab mit dem Notariat.
Wie lange ist die Wartezeit für einen Notartermin?
Die Verfügbarkeit von Notarterminen ist abhängig von der Anzahl der Notariate und der regionalen Nachfrage für Notardienstleistungen. Außerdem gibt es saisonale Schwankungen. Die gute Nachricht ist, dass Sie Ihren Notarbesuch deutschlandweit wahrnehmen können, falls die Terminverfügbarkeit in Ihrer Wunschstadt eingeschränkt ist.
Um endlose Anrufversuche und Terminanfragen zu vermeiden, können Sie unseren Service nutzen: firma.de findet den frühstmöglichen Notartermin in Ihrer Umgebung.
Wie lange dauert ein Notartermin?
Das hängt ganz davon ab, welches Rechtsgeschäft Sie abschließen möchten und wie komplex der Vertrag und der zugrunde liegende Sachverhalt ist. Beschleunigen können Sie den Notarbesuch deutlich, indem Sie vorab eine Checkliste für alle nötigen Unterlagen anfertigen, abarbeiten und dem Notar vorab zukommen lassen.
Tipp: Oft haben Notarinnen und Notare individuelle Fachgebiete, in denen sie besonders erfahren und routiniert arbeiten. Durch eine gezielte Anfrage an einen Experten können Sie ebenfalls die Abwicklung beschleunigen.
Warum brauche ich einen Notartermin?
Viele Rechtsgeschäfte dürfen in Deutschland nur in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen werden. Notare und Notarinnen sind Juristen, die speziell mit der Rechtspflege betraut sind. Das bedeutet, dass Ihr Notar den Vertragsabschluss beaufsichtigt, berät und Konflikte schlichtet, falls nötig. Der Gesetzgeber möchte durch die Pflicht zur notariellen Beurkundung sicherstellen, dass jedes Rechtsgeschäft von großer finanzieller oder persönlicher Tragweite (wie zum Beispiel ein Hauskauf, eine Adoption oder eine Patientenverfügung) unter juristischer Aufsicht stattfindet. Dies soll vor allem Bürger vor fehlinformierten und fehlerhaften Vertragsabschlüssen schützen sowie Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.