Inhaltsverzeichnis
- Definition
- Betroffene Einkommensarten
- Einkommensteuererklärung
- Erweitert beschränkte Steuerpflicht
- Unbeschränkte Steuerpflicht
- Doppelbesteuerung
Was bedeutet beschränkte Steuerpflicht?
Wer als beschränkt steuerpflichtig eingestuft wird, muss im Regelfall keine Einkommensteuer bezahlen. Sie gilt für alle natürlichen Personen, die in Deutschland Einkünfte beziehen, aber dort keinen Wohnsitz oder keinen „gewöhnlichen Aufenthalt” haben. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt dann vor, wenn sich eine Person an mindestens 183 Tagen im Jahr im Inland aufhält.
Für welche Einkünfte gilt die beschränkte Steuerpflicht?
Die beschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf bestimmte im Gesetz angeführte Einkünfte aus dem Inland (§ 49 EStG). Hierzu gehören:
- Einkünfte aus
- Gewerbebetrieb
- Land- und Forstwirtschaft
- selbständiger Arbeit (Ausübung im Inland)
- nichtselbständiger Arbeit (Ausübung im Inland)
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG
Wo gebe ich die beschränkte Steuerpflicht in der Einkommensteuererklärung an?
Beschränkt steuerpflichtige Personen müssen für die Einkommensteuererklärung das ELSTER Formular ESt 1 C verwenden.
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
In einigen Fällen kann es steuerlich von Vorteil sein, als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten.
Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger per Antrag möglich:
- Erwerb von mindestens 90 % der Gesamteinkünfte in Deutschland
- Besteuernde Einkünfte im Ausland liegen unter dem Grundfreibetrag
Benutzen Sie hierfür das ELSTER Formular ESt 1 A.
Was bedeutet „erweitert beschränkte Steuerpflicht”?
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht gilt für Personen, die in einen niedrig besteuernden Staat gezogen sind, aber noch wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. In einem solchen Fall wird der Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte erweitert. Außerdem ist ein erhöhter Steuersatz anzuwenden.
Wann gilt eine Person als unbeschränkt steuerpflichtig?
Jede natürliche Person mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland ist unbeschränkt steuerpflichtig. Als Wohnsitz gilt jede Räumlichkeit, die zum Wohnen geeignet ist (§ 8 AO).
Ist eine Doppelbesteuerung möglich?
Um eine Doppelbesteuerung (d. h. Steuerpflicht in zwei Ländern) zu verhindern, hat die Bundesregierung mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Hierin wird z. B. geregelt, dass eine beschränkt steuerpflichtige Person in einem der beiden Länder von der Zahlung der Einkommensteuer freigestellt wird oder die ausländische Steuer bei der Veranlagung der inländischen Steuer angerechnet wird.