Grundlegendes
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist wie die GmbH rechtlich betrachtet ein Formkaufmann. Das heißt, dass auch eine gGmbh zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung verpflichtet ist. Doch nicht jede gGmbH ist bei der Prüfung gleich zu behandeln, denn durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gibt es Unterschiede bei der Veröffentlichung und Bilanzierung, abhängig von der Betriebsgröße der jeweiligen gGmbH.
Größenunterschiede der gGmbH
Die Betriebsgröße ist ausschlaggebend für die Art und den Umfang des Jahresabschlusses sowie deren Veröffentlichung. Hier wird nach der jeweiligen Betriebsgröße unterschieden. Um als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft zu werden und von Vereinfachungen bezüglich Umfang und Veröffentlichung des Jahresabschlusses zu profitieren, muss eine gGmbH mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- Die Bilanzsumme Ihrer gGmbH liegt zwischen 350.000 und 6.000.000 Euro.
- Die Umsatzerlöse liegen zwischen 700.000 und 12.000.000 Euro.
- Bei Ihrer gGmbH sind im Jahresdurchschnitt zwischen zehn und 50 Arbeitnehmer beschäftigt.
Um als mittelgroße Kapitalgesellschaft eingestuft zu werden, muss eine gGmbH mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Bilanzsumme liegt zwischen 6.000.000 und 20.000.000 Euro.
- Die Umsatzerlöse liegen 12.000.000 und 40.000.000 Euro.
- Bei Ihrer gGmbH sind im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wie wird der Jahresabschluss einer gGmbH aufgestellt?
Die gGmbH ist zur Eröffnungsbilanz, einer angemessenen Buchführung, Inventur und schließlich einem Jahresabschluss verpflichtet. Dieser besteht aus einer Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und ggf. dem Anhang. Mittlere und große gemeinnützige Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht ausstellen. Kleine Kapitalgesellschaften sind davon befreit. Außerdem fallen in der Regel die Gliederungen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz vereinfacht aus. Auch die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses sind von der Größe der gGmbH abhängig.
Wann muss der Jahresabschluss einer gGmbH erstellt werden?
Während kleine Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss in den ersten sechs Monaten des folgenden Geschäftsjahres erledigen müssen, so müssen mittlere und große gGmbHs innerhalb der ersten drei Monate ihren Jahresabschluss inklusive Lagebericht erstellen.
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Besonderheiten der gGmbH
Zusätzlich zu den allgemein gültigen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften müssen gGmbHs eine satzungsgemäße Mittelverwendung nachweisen. Außerdem gelten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besondere Buchführungspflichten. Dies ist auf den Status der Gemeinnützigkeit zurückzuführen. Unter der Voraussetzung, gemeinnützig zu handeln, genießt die gGmbH Steuervorteile. Um diesen Status behalten zu dürfen, muss immer wieder erneut nachgewiesen werden, dass die Gewinne nur in den gemeinnützigen Zweck der gGmbH fließen.