Eine Krypto-Steuer wie für den Wertpapierhandel gibt es bisher nicht. Stattdessen werden die Trading-Gewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften besteuert. Wenn Sie zwei Voraussetzungen beachten, können Ihre Gewinne aus dem Handel mit und dem Verkauf von Kryptowährungen sogar komplett steuerfrei bleiben.
Populäre Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Tether, Solana, Ripple, Binance Coin, Dogecoin oder Cardano locken immer mehr risikofreudige Anleger an. Mit den neuen digitalen Währungen in den vergangenen Monaten hat so mancher Spekulant beachtliche Gewinne durch Höhenflüge im Kurs realisiert. Diese sollten dem Finanzamt auf jeden Fall gemeldet werden, um nicht ungewollt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu erfüllen.
Kryptowährungen und ihre steuerliche Behandlung
Als Laie würde man vermuten, dass Gewinne aus der Spekulation mit Kryptowährungen ähnlich wie Gewinne aus dem Aktienhandel gehandhabt werden. Diese Annahme ist jedoch falsch. Anders als bei Wertpapiergeschäften handelt es sich hierbei nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Beim Traden fällt daher keine Abgeltungssteuer an. Der Grund: Kryptowährungen zählen im Gegensatz zum Euro oder Dollar nicht als gesetzliches Zahlungsmittel.
Verkaufsgewinne gelten als „sonstige Einkünfte”
Das Bundesministerium für Finanzen hat Bitcoins und alle anderen Kryptowährungen als privates Geld eingestuft und sie mit „anderen Wirtschaftsgütern“ steuerlich gleichgestellt. Diese Auffassung greift immer dann, wenn das virtuelle Wirtschaftsgut privat gemäß dem Einkommensteuergesetz im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkauft wird (§ 23 EStG). Genau wie beim Verkauf eines Platinbarrens, eines Oldtimers oder eines Kunstwerks sind die Einkünfte in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte in der Anlage SO zu vermerken.
Steuerpflichtiger Handel von Kryptowährungen
Als private Veräußerung gelten verschiedene Arten von Transaktionen, bei denen eine Kryptowährung jeweils in eine andere Währung getauscht wird. Folgende Transaktionen können steuerpflichtig sein:
- Verkauf einer Kryptowährung und Rücktausch in Euro (oder in ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel)
- Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung
- Bezahlung einer realen Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährung
Dokumentation der Spekulationsfrist
Werden zum Beispiel mit Bitcoins Ethereum gekauft, ist dieser Verkauf in der Steuererklärung anzugeben. Gleichzeitig muss der Ankauf von Ethereum dokumentiert werden, um den Start der Spekulationsfrist für Ethereum zu datieren und den Gewinn bei einem späteren Verkauf ermitteln zu können.
Krypto-Handel: Gewinnermittlung und Verlustabzug
Anleger kaufen oftmals eine Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten und unterschiedlichen Kursen an, halten es in der selben Wallet und veräußern sie dann häppchenweise. Die Ermittlung der Gewinne und der Spekulationsfrist ist für alle Steuerzahler einheitlich, da die sogenannte FIFO-Methode (first in – first out) geregelt und anzuwenden ist. Sie besagt, dass die zuerst gekauften Coins und Token zuerst verkauft werden.
Dokumentation der Transaktionen
Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, sollte jeder Investor ein Transaktions-Tagebuch führen. Folgende Daten sollten darin erfasst werden:
- Kryptowährung
- Anschaffungszeitpunkt
- Anschaffungsmenge
- Kurs zum Anschaffungszeitpunkt
- Transaktionsgebühren
- Veräußerungsgeschäfte analog zur Anschaffung
Dieses Tagebuch kann dem Finanzamt vorgelegt werden und so als Nachweis dienen.
Ermittlung der Gewinne und Verluste
Der erzielte Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis der Kryptowährung abzüglich Werbungskosten. Allerdings sind nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste beim Traden möglich, da die Kurse von Kryptowährungen stark schwanken. Diese dürfen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Die Verrechnung mit anderen Einkunftsarten, wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäfte, ist dagegen nicht möglich.
Besteuerung der Kryptowährung-Verkäufe
In erster Linie entscheidet die Haltedauer über die Steuerpflicht. Analog zur privaten Veräußerung mobiler Gegenstände gilt für Kryptowährungen zum einen eine Spekulationsfrist von einem Jahr, zum anderen die Freigrenze von 600 Euro.
Steuerfreie Gewinne
Ein Jahresgewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen bleibt folglich bis zu einem Betrag in Höhe von 599,99 Euro innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist komplett steuerfrei. Außerdem ist der Gewinn – unabhängig von seiner Höhe – komplett steuerfrei, wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten wurde.
Steuerpflichtige Gewinne
Wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres gehandelt wird und der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt, fallen Steuern an. Wer mit einem Cent über dem Freibetrag liegt, muss den Gesamtgewinn versteuern.
Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf alle privaten Veräußerungen eines Jahres – nicht nur auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen und Token. Der Gewinn wird wie das Regeleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert.
Erweiterte Spekulationsfristen für Krypto-Mining und Co.
Man muss seine Coins oder Token also mindestens zwölf Monate im Wallet belassen, wenn steuerfrei Gewinne erzielt werden sollen. Für das Minen, Partizipationszertifikate oder Lending Bots gelten andere Regeln als für das Traden. Werden Bitcoins beispielsweise während der Haltezeit über Lending Bots gegen Entgelt verliehen, erweitert sich die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre.