Rückstellungen: So werden die Buchungssätze gebildet
Bevor Sie eine Rückstellung bilden, achten Sie darauf, dass die ungewisse Verbindlichkeit bereits zum Bilanzstichtag begründet war. Ob Sie das erst später erfahren haben, während die Bilanz noch nicht erstellt war, spielt dabei keine Rolle. Weil es sich bei Rückstellungen um Schulden handelt und sie nicht mehr zum Firmenvermögen gehören, sind sie auf der Passivseite zu verbuchen. Wenn Rückstellungen gebucht werden, wird das jeweilige Aufwandskonto mit dem kalkulierten Betrag im Soll belastet. Auf der Haben-Seite wird der Betrag ausgeglichen.
Bei der Bildung der Buchungssätze von Rückstellungen gilt es, die Grundregeln der Bilanzrechnung (GoB) zu beachten. Diese sind wie folgt:
- Gliederung der Bilanz in Aktiv- und Passivseite
- Unterteilung der einzelnen Bestandskonten in eine Soll-Seite (links, für Zahlungszuflüsse) und eine Haben-Seite (rechts, für Zahlungsabflüsse)
In der Bilanz werden drei Unterposten für Rückstellungen unterschieden:
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen
- Sonstige Rückstellungen
Auflösung von Rückstellungen
Sobald der Grund für die Bildung der Rückstellung weggefallen ist, muss die Rückstellung aufgelöst werden. In der Regel erfolgt dies über einen dieser Posten: „sonstige betriebliche Erträge” oder “periodenfremde Aufwendungen”. Für die Auflösung muss einer der folgenden Fälle eintreten:
- Die Rückstellung ist höher als die tatsächliche Verbindlichkeit: Restbetrag wird als betrieblicher Ertrag angesetzt → Gewinnerhöhung
- Die tatsächliche Verbindlichkeit ist höher als die Rückstellung: Restbetrag wird vom Unternehmen aufgebracht und als betrieblicher Aufwand gewertet → Gewinnminderung
- Höhe der Rückstellung und des Aufwands sind identisch: erfolgsneutrale Auflösung der Rückstellung → erfolgsneutral
- Aufwand findet nicht statt: Voller Rückstellungsbetrag wird als betrieblicher Ertrag angesetzt → Gewinnerhöhung
Rückstellungen: Vier Beispiele für Buchungssätze (SKR03)
Zur besseren Veranschaulichung der Auflösung von Rückstellungen dienen die folgenden vier Beispiele. Für den Jahresabschluss zum Dezember des Geschäftsjahres wird eine Rückstellung in Höhe von 5.000 Euro gebucht.
Konto SKR 04
Soll |
Konto | Betrag in Euro | Konto SKR 04 Haben | Konto | Betrag in Euro |
6827 | Abschluss- und Prüfungskosten | 5.000 | 3095 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | 5.000 |
Im Juli des folgenden Geschäftsjahres erhalten Sie die Rechnung Ihres Steuerberaters. Zu diesem Zeitpunkt lösen Sie die Rückstellung auf. Je nach Rechnungsbetrag unterscheidet sich der Ertrag aus der Auflösung.
Fall 1: Zu niedrige Rückstellung
Die Rechnung beträgt 900 Euro (niedriger als die Rückstellung)
Höhe der Rückstellung: 5.000 Euro
Konto SKR 04
Soll |
Konto | Betrag in Euro | Konto SKR 04 Haben | Konto | Betrag in Euro |
3095 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | 900 | 1800 | Bank | 900 |
3095 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | 4.100 | 4930 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 4.100
|
Fall 2: Zu hohe Rückstellung
Die Rechnung beträgt 5.050 Euro (höher als die Rückstellung)
Höhe der Rückstellung: 5.000 Euro
Konto SKR 04
Soll |
Konto | Betrag in Euro | Konto SKR 04 Haben | Konto | Betrag in Euro |
3095 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | 5.000 | 1800 | Bank | 5.050 |
6960 | Periodenfremde Aufwendungen | 50 |
Fall 3: Identische Beträge
Die Rechnung beträgt 5.000 Euro (identisch zur Rückstellung)
Höhe der Rückstellung: 5.000 Euro
Konto SKR 04
Soll |
Konto | Betrag in Euro | Konto SKR 04 Haben | Konto | Betrag in Euro |
3095 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | 5.000 | 1800 | Bank | 5.000 |
Fall 4: Rückstellung wird aufgelöst
Es findet kein Aufwand statt, weil der Steuerberater Ihnen den Jahresabschluss schenkt. Höhe der Rückstellung: 5.000 Euro
Konto SKR 04
Soll |
Konto | Betrag in Euro | Konto SKR 04 Haben | Konto | Betrag in Euro |
3095 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | 5.000 | 4930 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 5.000 |
Bei Detailfragen: Auskunft vom Steuerberater
Gerade für Neugründer ohne Vorkenntnisse in der Buchhaltung ist es oft schwierig, Rückstellungen mit den richtigen Buchungssätzen zu buchen. Nicht immer ist leicht ersichtlich, in welchen Situationen eine Rückstellung angemessen ist. Oft sind Gründer schon mit ihren Führungs- und Entwicklungsaufgaben so ausgelastet, dass sie schnell den Überblick über die Buchhaltungsaufgaben verlieren. In solchen Situationen empfiehlt firma.de Ihnen, Ihren Steuerberater um Rat zu fragen.