Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Säumniszuschlag?
- Wann muss ich mit einem Säumniszuschlags rechnen?
- Wie wird die Höhe des Säumniszuschlags bestimmt?
- Wie verbuche ich einen Säumniszuschlag?
- Besondere Fälle
- Kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag erlassen?
- Welche Rechtsmittel habe ich gegen eine Strafgebühr?
- Abgrenzung: Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag
Was ist ein Säumniszuschlag?
Das Finanzamt ist berechtigt, eine Strafgebühr festzusetzen, wenn eine Steuerschuld nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt wurde. Diese Strafgebühr heißt Säumniszuschlag und wird nach den Regeln der Abgabenordnung ( § 240 AO) festgelegt. Säumniszuschläge werden sowohl bei Steuerfestsetzungen als auch bei Steueranmeldungen angewendet. Eine Steueranmeldung ist z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung, die ein Unternehmer in turnusmäßigen Abständen an das Finanzamt übermitteln muss.
Säumniszuschlag und andere Zuschläge
Säumniszuschläge zählen zu den steuerlichen Nebenleistungen, die ausschließlich auf eine ausstehende Hauptschuld (z. B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer) erhoben werden. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen auf andere steuerliche Nebenleistungen (z. B. Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder) sieht der Gesetzgeber nach § 240 Abs.2 Abgabenordnung nicht vor.
Andere steuerliche Nebenleistungen
- Zinszuschläge (§ 162 Abs. 4 AO)
- Zwangsgelder (§ 329 AO)
- Verspätungszuschläge (§ 152 AO)
Wann muss ich mit einem Säumniszuschlags rechnen?
Das Finanzamt ist berechtigt, den Zuschlag zu erheben, wenn eine Steuer bis zum Ende des Fälligkeitstages nicht bezahlt wurde (§ 240 Abs. 1 AO). Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber geschaffen, wenn eine Steuerschuld durch Überweisung des Geldbetrages auf das Konto des Finanzamts getilgt wird. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Schonfrist von drei Tagen vor (§ 240 Abs. 3 AO). Verwendet ein Steuerpflichtiger Schecks, kommt diese Schonfrist nicht zur Anwendung.
Wie wird die Höhe des Säumniszuschlags bestimmt?
Die Höhe hat der Gesetzgeber auf 1 % der Steuer festgesetzt, die der Steuerpflichtige schuldet (§ 240 Abs. 1 AO). Ab diesem Zeitpunkt wird der Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, in dem die Steuerschuld nicht beglichen wird. Dabei ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet wird.
Beispiel: Berechnung Säumniszuschlag
Nach der Einreichung der Einkommensteuererklärung setzt das Finanzamt die zu zahlende Steuer auf 534,17 Euro fest. Weil die Steuerschuld bis zum Ende des Fälligkeitstages nicht bezahlt wird, erhebt das Finanzamt eine Strafgebühr. Die Bemessungsgrundlage ist 500 Euro. 1 % hiervon sind 5 Euro.
Wie verbuche ich einen Säumniszuschlag?
Eine Verbuchung des Säumniszuschlags ist nur relevant, wenn die Strafgebühr für eine ausstehende Steuerschuld erhoben wird, die dem betrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen zuzuordnen ist. Wird der Säumniszuschlag z. B. auf eine persönliche Einkommensteuerschuld erhoben, spielt die Verbuchung keine Rolle.
Die Verbuchung kommt zum z. B. zum Tragen, wenn die Strafgebühr auf eine Umsatzsteuerschuld erhoben wird. Zu den weiteren betrieblichen Steuern zählen z. B.:
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Kfz-Steuer für ein betriebliches Fahrzeug
Säumniszuschläge, die auf betriebliche Steuern erhoben werden, sind betrieblich veranlasst und stellen daher eine Betriebsausgabe dar. In der Finanzbuchhaltung werden diese Beträge auf dem Konto „Steuerlich abzugsfähige Nebenleistungen auf Steuern“ erhoben.
Beispiel: Gewinnminderung
Eine GmbH wird vom Finanzamt mit einer Körperschaftsteuerschuld von 5.000 Euro veranlagt. Diese Steuerschuld muss bis zum Ende des Monats April bezahlt werden. Weil die GmbH der Zahlungsverpflichtung erst im August bezahlt, setzt das Finanzamt für die Monate Mai bis Juli Säumniszuschläge in Höhe von jeweils 50 Euro fest. Insgesamt beläuft sich die Festsetzung des Säumniszuschlags auf 150 Euro.
In der Buchhaltung wird der Vorgang nach der Begleichung der Schuld im August wie folgt erfasst:
Körperschaftsteuerschuld 5.000 Euro
„Steuerlich abzugsfähige Nebenleistungen auf Steuern“ 150 Euro an Bank 5.150 Euro
Mit der Zahlung wurde der Gewinn der GmbH um 5.150 Euro gemindert.
Besondere Fälle zur Festsetzung eines Säumniszuschlags
Ein Säumniszuschlag kann von dem Finanzamt auch in besonderen Fällen festgesetzt werden.
Korrigierte Steuerfestsetzung
Muss das Finanzamt eine Steuerfestsetzung ändern werden bereits festgesetzte Säumniszuschläge nicht aufgehoben. Dieser Fall kann eintreten, wenn ein Steuerpflichtiger erfolgreich Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat.
Vorauszahlungsherabsetzung
Die Herabsetzung einer Vorauszahlung (z. B. zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) kann von dem Steuerpflichtigen beantragt werden, wenn er plausibel darlegen kann, dass sich seine Einnahmen vermindert haben. Die Strafgebühren fallen auch dann weg, wenn die Zustimmung des Finanzamts erst nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt. Voraussetzung ist aber, dass der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater den Herabsetzungsantrag rechtzeitig gestellt hat.
Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Wenn ein Steuerpflichtiger fristgerecht Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, kann das Finanzamt die Vollziehung auf Antrag bis zur endgültigen Einspruchsentscheidung aussetzen. Damit fällt für den Steuerpflichtigen die Verpflichtung weg, die Steuerschuld bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. Gibt das Finanzamt dem Antrag nicht statt, erhebt das Finanzamt die Säumniszuschläge nach dem Ablauf der Schonfrist von drei Tagen.
Kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag erlassen?
Der Paragraf § 227 AO ermächtigt die Finanzbehörden, einem Steuerpflichtigen die Begleichung der Steuerschuld und Strafgebühren zu erlassen, wenn die Zahlung unbillig wäre und aufgrund seiner finanziellen Lage für ihn eine außerordentliche Härte bedeuten würden.
Welche Rechtsmittel habe ich gegen eine Strafgebühr?
Der Säumniszuschlag wird nicht mit einem separaten Steuerbescheid festgesetzt. Deshalb hat der keine Möglichkeit, per Einspruch zu widersprechen. Über einen Umweg gibt es aber ein Rechtsmittel: Sie können einen Abrechnungsbescheid beantragen. Diesen erlässt das Finanzamt, wenn es bei einer Steuerveranlagung zu streitigen Auffassungen kommt. Gegen diesen Abrechnungsbescheid kann der Steuerpflichtige nun Einspruch einlegen und der Erhebung eines Säumniszuschlags widersprechen.
Abgrenzung: Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag
Der Säumniszuschlag muss von einem Verspätungszuschlag abgegrenzt werden. Was ein Verspätungszuschlag ist, definiert die Vorschrift des § 152 Abgabenordnung. Hiernach kann das Finanzamt gegen jeden Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag festsetzen, der seine Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig einreicht. Der Verspätungszuschlag wird auf 10 % der fälligen Steuer festgesetzt. Maximal darf er 25.000 Euro betragen.