Was ist Skonto?
Der Begriff „Skonto” stammt aus dem Italienischen und bedeutet „Abzug”. Im Rechnungswesen bezeichnet Skonto eine Form des Preisnachlasses auf den Rechnungsbetrag. Dabei funktioniert der Abzug immer nach folgendem Schema: Wenn der Kunde den ausstehenden Betrag vor Ablauf einer Frist bezahlt, wird ein Skonto auf die Rechnungssumme bewilligt. Verpasst er die Frist, wird der Skonto auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Die Bedingungen der Skontierung, also die Höhe des Preisnachlasses und die Zahlungsfrist, innerhalb derer der Preisabzug erteilt wird, müssen zuvor vereinbart und müssen in der Rechnung aufgeführt werden. Wie Sie eine korrekte Rechnung erstellen, können Sie in diesem Ratgeberartikel nachlesen.
Nicht zu verwechseln ist der Skonto mit dem Rabatt. Denn im Gegensatz zum Rabatt, der sofort bei der Rechnungsstellung vom Produktpreis abgezogen wird, findet der Skonto erst bei Einhaltung der vereinbarten Skontofrist Anwendung.
Das deutsche Recht enthält keine Grundlage über Regelungen zur die Erteilung, Höhe, Zahlungsfristen und -bedingungen von Skonti. Daher ist der Preisnachlass durch einen Skonto stets freiwillig. Speziell im Handwerk kommt es oft vor, dass Preisnachlässe nur auf einen Teil der Rechnung gewährt werden beispielsweise auf Materialkosten. Die eigentliche Leistung des Handwerkers (Lohnkosten) werden nicht skontiert.
Für den Rechnungssteller bedeutet die Bewilligung eines Skontos immer eine Minderung seiner Umsatzerlöse. Daher sollte er die Erteilung von Skonti unbedingt in seiner Kostenkalkulation berücksichtigen.
Warum nutzt man Skonti?
Ein Skonto ist sowohl für den Rechnungssteller als auch für den Rechnungsempfänger von Vorteil. Durch den Erhalt von Skonto auf eine erbrachte Dienstleistung oder ein erworbenes Produkt schafft das Unternehmen einen starken Anreiz beim Kunden, die offene Rechnung schneller zu begleichen. Seinerseits kann der Betrieb bestenfalls Zahlungsausfällen und Mahnverfahren sowie daraus resultierenden Liquiditätsengpässen vorbeugen.
Trotzdem kann es leider immer dazu kommen, dass Rechnungen nicht innerhalb des Zahlungsziels beglichen werden und Sie Mahnungen verschicken müssen. Hier können Sie nachlesen, was eine Mahnung unbedingt beinhalten sollte und wie ein Mahnschreiben aussehen könnte.
Kundenskonto versus Lieferantenskonto
Beim Kundenskonto erteilt ein Betrieb oder Einzelhändler seinen Kunden einen Rabatt auf den Verkaufspreis bestimmter Dienstleistungen oder Produkte. Für das Unternehmen, das den Skonto erteilt, bedeutet dies immer eine Erlösschmälerung.
Wenn es sich bei Ihrem Betrieb beispielsweise um einen Malerbetrieb handelt und ein Kunde sie beauftragt, die Räumlichkeiten in der Firma neu zu streichen, könnten Sie dem Kunden einen Skonto auf die Gesamtkosten einräumen, wenn er die Rechnung innerhalb einer zuvor vereinbarten Frist begleicht.
Beim Lieferantenskonto verhält es sich umgekehrt: Hierbei erhält eine Firma Skonto auf Ihren Wareneinkauf oder eine Dienstleistung. Ihr Malerbetrieb benötigt zum Beispiel ständig neue Materialien wie Farbe, Pinsel oder Malervlies. Auf Ihren Wareneinkauf erhalten Sie einen Skonto von der Firma, von welcher Sie Ihre Materialien beziehen. Das bedeutet, dass sich die Anschaffungskosten für notwendiges Material für Ihren Malerbetrieb mindern und Sie Kosten sparen.
Skonto berechnen
Bei der Berechnung des Preisnachlasses wird immer vom Brutto-Rechnungsbetrag ausgegangen. Gängig ist ein Skontosatz von zwei bis fünf Prozent und eine Skontofrist von zehn bis 14 Tagen. Darüber hinaus können die Zahlungsvereinbarungen für die Gewährung eines Skontos individuell festgelegt werden. Zum Beispiel ist es möglich, einem Kunden einen höheren Preisnachlass zu geben, wenn er oder sie die Rechnung sofort und in bar begleicht (Barzahlungsrabatt). Eine weitere Variante ist die Vereinbarung über ein bestimmtes Zahlungsziel wie zum Beispiel zehn Tage nach der Rechnungsstellung. Üblich sind auch gestaffelte Zahlungsvereinbarungen. Das bedeutet, dass der Skontosatz bei einer kürzeren Skontofrist höher ist und sich mit jeder weiteren Frist verringert. Ein Beispiel: Der Skontosatz beträgt fünf Prozent innerhalb der ersten zehn Tage nach Rechnungsstellung und zwei Prozent, wenn die Rechnung erst zwischen dem elften und 30. Tag beglichen wird. Tag 30 ist dabei die letzte Skontofrist.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Skontofrist?
Zahlt ein Kunde die Rechnung erst, nachdem die Skontofrist bereits abgelaufen ist, entstehen für den Rechnungsempfänger zusätzliche Zinskosten. Diese belaufen sich auf die Höhe des vereinbarten Skontos und werden auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag ohne Skonto aufgeschlagen. Wurde ein Skonto erteilt, sollte der Kunde die Rechnung also unbedingt innerhalb der vereinbarten Frist begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Beispiel Skontierung
Im folgenden Beispiel wird von einem Produktpreis von 119 Euro ausgegangen (inkl. 19% Mehrwertsteuer). Der Kunde muss den Betrag innerhalb von 30 Tagen an den Lieferanten zahlen (Zahlungsziel). Begleicht er die Rechnung innerhalb der ersten zehn Tage (Skontofrist), erhält einen Preisnachlass von zwei Prozent (Skontosatz). Die Rechnung lautet wie folgt:
Bruttobetrag: 100 Euro – 2% = 98 Euro
Umsatzsteuer: 19 Euro – 2% = 0,38 Euro
Neuer Rechnungsbetrag: 97,62 Euro
Skonto buchen
Normalerweise werden Rabatte in der Buchhaltung nicht erfasst. Skonti müssen hingegen verbucht werden. Die Buchung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Bruttobuchungsverfahren
- Nettobuchungsverfahren
Beispiel: Berechnung und Buchung vom Bruttoskonto
Ein Kunde erhält einen Skonto von drei Prozent auf seinen Wareneinkauf über 1.000 Euro. Der Kunde hat die Skontofrist eingehalten und einen Preisnachlass von 35,70 Euro erhalten. Die neue Rechnungssumme betrug 1.154,30 Euro (inkl. Umsatzsteuer).
Buchungssatz Bruttoskonto
Verbindlichkeiten 1.190,00 €
an Lieferantenskonto 35,70 €
an Bank 1.154,30 €
Außerdem wird eine zweite Buchung fällig, die sogenannte Steuerkorrektur. Diese Korrektur muss vorgenommen werden, da die ursprünglich veranschlagte Vorsteuer nun nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Preisnachlass: 35,70 €
35,70 : 1,19 = 30 €
Korrekturbetrag: 5,70 €
Buchungssatz Steuerkorrektur
Lieferantenskonto 5,70 € (Korrekturbetrag Umsatzsteuer)
an Vorsteuer 5,70 €
Beispiel: Berechnung und Buchung vom Nettoskonto
Das Nettobuchungsverfahren ist die gängiger Variante für die Buchung von Skonti, da hier nur ein Buchungssatz fällig wird, denn die nötige Steuerkorrektur kann direkt berichtigt werden.
Auch in diesem Beispiel wird dem Kunden einen Skonto von drei Prozent auf seinen Wareneinkauf über 1.000 Euro gewährt. Anders als beim Bruttoskontoverfahren wird hier zunächst der Nettoskonto ermittelt:
35,70 Euro : 1,19 = 5,70 Euro
Daraus ergibt sich ein Nettoskonto von 30 Euro. Bei den 5,70 Euro handelt es sich um die Vorsteuerkorrektur.
Buchungssatz Nettoskonto
Verbindlichkeiten 1.190,00 €
an Lieferantenskonto 30,00 €
an Vorsteuer 5,70 €
an Bank 1.154,30 €