Grenzbetrag entscheidet
Alles was über 110 Euro liegt, muss versteuert werden und gilt außerdem als geldwerter Vorteil. Die Sache mit dem Betriebsausflug hat nämlich zwei Parteien für die sie steuerlich wichtig sein kann: für den Betrieb und für den Arbeitnehmer.
Betriebsausflug – wozu?
Ein Ausflug ins Grüne oder der Besuch eines Events kann eine schöne Tradition im Unternehmen sein. Ein gemeinsames Erlebnis außerhalb des Arbeitsumfeldes stärkt das Team. Ob es nun eine Wander- oder Paddeltour ist, ein Zoobesuch oder ein gemeinsames Essen ist nicht entscheidend. Es zählt, dass die Belegschaft etwas zusammen unternimmt. Das Betriebsklima gewinnt dadurch, unter anderem weil das Gemeinschaftsgefühl sich verbessert. Betriebsausflug ist also nicht nur Spaß sondern auch sinnvoll für die Teamentwicklung und die Vernetzung innerhalb des Unternehmens. Allerdings ist da der Tag Arbeitsausfall und die Kosten: Wie regelt man das?
Welche Kosten gehören dazu?
Ausgaben, die sich auf einen Betriebsausflug beziehen können zum Beispiel ein angemieteter Reisebus mit Fahrer sein, Eintrittskarten, Restaurantrechnungen, Saalmiete, Gagen für gebuchte Künstler, Honorare für Vorträge, Trainer oder Tourguides, Bahntickets etc…
Betriebsausflug steuerlich absetzen – wer versteuert was?
Liegen die Ausgaben pro Teilnehmenden unter 110 Euro ist die Sache steuerfrei. Wird es teurer, dann bedeutet das für die Angestellten einen geldwerten Vorteil, den sie in ihrer Steuererklärung angeben müssten. Die Alternative: Das Unternehmen regelt das. Für die Differenz zwischen dem Freibetrag von 110 Euro und den tatsächlich entstandenen Kosten wird eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt.
Falls die Mitarbeiter Kind und Kegel zum Betriebsausflug mitbringen, rechnet man die Kosten für die Angehörigen immer dem Mitarbeiter zu. Hier wird der Freibetrag also ganz leicht überschritten.
Insgesamt ist diese Regelung aber deutlich Betriebsausflugsfreundlicher als die, die noch bis 2014 galt: Damals mussten die Kosten voll versteuert werden, sobald sie auch nur einen Cent über dem 110-Euro-Freibetrag lagen. Heute gilt das immerhin nur noch für die Differenz.
Zwei solcher Ausflüge sind pro Jahr steuervergünstigt. Sollte dein Team öfter eine gemeinsame Auszeit nehmen, dann sind diese Ausflüge voll zu versteuern. Für das Finanzamt ist es übrigens wichtig, dass an einem Betriebsausflug alle Mitarbeiter teilnehmen dürfen und die Teilnahme freiwillig ist. Es ist allerdings auch möglich in einzelnen Teams oder Abteilungen solche Ausflüge zu organisieren, aber auch dann sollten wieder alle dabei sein dürfen, die wollen, vom Auszubildenden über die Teamleiterin bis zum Sekretär.
Neben den Betriebsausflugskosten können Sie auch andere Betriebskosten steuerlich geltend machen und von der Steuerminderung profitieren. Um welche Kosten es sich hierbei handelt, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
Autor
Paul-Alexander Thies war Geschäftsführer von Billomat, der Online Buchhaltung für Kleinunternehmer, Startups und KMU. Während seines Studiums gründete er sein erstes Unternehmen und weiß über die Bedürfnisse und Probleme von Existenzgründern Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.