Wann man sich mit Steuern auseinandersetzen sollte
Steuern sind bei der Gründung einer UG oft ein unbeliebtes Thema, dennoch sollte sich jeder Existenzgründer schon vor der Firmengründung damit befassen. Nur so lässt sich ein Unternehmen wirklich ganzheitlich und langfristig planen. Ohne Zweifel ist ein Steuerberater der perfekte Ansprechpartner, der mit viel Erfahrung dem angehenden Unternehmer vor aber auch nach der Gründung beistehen kann.
Typisch anfallende Steuern und Abgaben
Die UG (haftungsbeschränkt) ist, wie die GmbH, eine Kapitalgesellschaft. Bei allen Unternehmen dieser Rechtsform wird die sogenannte Körperschaftssteuer fällig, welche aktuell 15 Prozent des Gewinns beträgt. Zusätzlich muss ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer abgeführt werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Körperschaftssteuer quartalsweise an das Finanzamt vorausgezahlt werden muss. Nach Ende des Geschäftsjahres werden diese Vorauszahlungen mit der Steuerschuld verrechnet, ganz ähnlich wie die vorausgezahlten Monatsbeiträge bei einem Stromlieferanten. Fällt die Steuer für das Wirtschaftsjahr höher aus als die Summe der Vorauszahlungen, so ist der Rest nach Erhalt des Körperschaftsteuerbescheides zu zahlen.
Bei der Gewerbesteuer verhält es sich ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer. Daher lohnt es sich, vorausschauend zu planen und während des laufenden Jahres bereits finanzielle Mittel für diesen Fall einzubehalten.
Weitere typische bei einer UG anfallende Steuern sind:
- Bei einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird die sogenannte Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent der Ausschüttung fällig. Auch hierbei kommen wieder 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, bezogen auf die Abgeltungssteuer, dazu. Die bekannteste Abgeltungssteuer ist die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, zu welcher auch die Kapitalertragsteuer zählt.
- Die Gewerbesteuer, deren Höhe aufgrund der Feststellung vom Finanzamt, abschließend von der Gemeinde durch Ihren Hebesatz bestimmt wird, in der das Unternehmen ansässig ist.
- Für Kapitalgesellschaften wie die UG gilt eine Vor- und Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent (Ausnahmsweise auch 7 Prozent).
- Schlussendlich – im Falle vorhandener Mitarbeiter – ist man als Arbeitgeber verpflichtet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer bei der Lohnzahlung einzubehalten und bis spätestens zum 10. des Monats an das Finanzamt zu leiten.
Die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer:
Tipp 1: Schnell kann man sich bei einer UG im Steuerdschungel verlieren, insbesondere wenn für das eigene Unternehmen noch Sonderregelungen greifen. Wer hier nicht in eine Falle tappen möchte, sollte sich unbedingt einen professionellen Steuerberater zu Hilfe holen – wie einen unserer ausgewählten firma.de-Steuerberater. Dieser bietet nicht nur zusätzliche Vorteile, wie einen Vollmachtservice, sondern kennt oft auch Tipps und Tricks, mit denen die UG auf längere Sicht viel Geld einsparen kann.
Tipp 2: Für Ihre Planung. Sie sollten unbedingt die Steuern in Ihre Unternehmensplanung berücksichtigen. Auf das Jahr gesehen können ca. 30 Prozent für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer vom Gewinn gerechnet werden (Formel: Gewinn x 0,3). Nutzen Sie das Teileinkünfteverfahren, um die Steuerlast auf Ihre Gewinnausschüttungen zu mindern.
Autor: Stephan Brockhoff