Veröffentlichungspflicht der GmbH (Publikationspflicht)

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Zusammenfassung

GmbHs müssen ihren Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Frist dafür beträgt zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Der Umfang der Veröffentlichungspflicht hängt von der Größe der GmbH ab.

Veröffentlichungspflicht der GmbH: Definition

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind beim eBundesanzeiger elektronisch einzureichen, damit Sie fristgerecht und für jedermann zugänglich online veröffentlicht werden können. Die Pflicht, den Jahresabschluss rechtzeitig zu übermitteln, nennt man Veröffentlichungspflicht oder Publizitätspflicht. Diese Pflicht besteht auch für den Lagebericht. Der jeweilige Umfang des Jahresabschlusses oder Lageberichts ist immer davon abhängig, welcher Größenklasse eine GmbH zugeordnet wird.

In der Praxis wird die Übermittlung der Daten meist einem Steuerberater überlassen, doch steht es jedem Unternehmen frei, diese selbst durchzuführen. Für diesen Fall hat der Bundesanzeiger ein Online-Portal eingerichtet, auf dem Sie außerdem umfassende Infos zu den mit einer Veröffentlichung verbundenen Kosten finden.

 

Veröffentlichungspflicht der GmbH: Welche Größenklassen gibt es?

Um herauszufinden, in welchem Umfang die Pflicht der Bilanzveröffentlichung für Jahresabschluss und Erstellung des Lageberichts für eine bestimmte GmbH besteht, muss das Unternehmen einer Größenklasse zugeordnet werden. Man unterscheidet drei Größenklassen von Kapitalgesellschaften, zu denen auch die GmbH zählt:

Größenklassen der GmbH: Was ist eine kleine Kapitalgesellschaft?

Eine GmbH ist als eine „kleine Kapitalgesellschaft“ einzustufen, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Bilanzsumme beträgt nach Abzug des Fehlbetrages einer buchmäßigen Überschuldung maximal 7.500.000 Euro.
  • Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen maximal 15.000.000 Euro.
  • Es werden im Jahresdurchschnitt maximal 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Größenklassen der GmbH: Was ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft?

Eine GmbH ist als eine „mittelgroße Kapitalgesellschaft“ einzustufen, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Bilanzsumme beträgt nach Abzug des Fehlbetrages einer buchmäßigen Überschuldung über 7.500.000 Euro, doch nicht mehr als maximal 25.000.000 Euro.
  • Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen über 15.000.000 Euro, doch nicht mehr als maximal 50.000.000 Euro.
  • Es werden im Jahresdurchschnitt über 50 Arbeitnehmer, doch nicht mehr als maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Größenklassen der GmbH: Was ist eine große Kapitalgesellschaft?

Eine GmbH ist als „große Kapitalgesellschaft“ einzustufen, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Bilanzsumme beträgt nach Abzug des Fehlbetrages einer buchmäßigen Überschuldung mehr als 25.000.000 Euro.
  • Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen mehr als 50.000.000 Euro.
  • Es werden im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Größenklassen der GmbH: Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen wie beispielsweise die in Deutschland bestehende Pflicht zur Bilanzveröffentlichung o. Ä. der oben genannten Zuordnungen treten nur dann ein, wenn die Kriterien für eine Größenklasse an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt wurden. Bei einer Umwandlung oder einer Neugründung treten die Rechtsfolgen am ersten Abschlussstichtag ein.

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Veröffentlichungspflicht der GmbH & Co. KG

Für eine GmbH & Co. KG gelten die weitergehenden Publizitätsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

 

Veröffentlichungspflicht der GmbH: Der Umfang von Jahresabschluss und Lagebericht

Für jede Größenklasse (s.o.) einer GmbH oder jeder anderen Kapitalgesellschaft ist ein bestimmter Umfang von Jahresabschluss und Lagebericht vorgeschrieben. Im Einzelnen ist der Umfang der Publikationspflicht bzw. der Bilanzveröffentlichung sowie den weiteren Offenlegungen, die in Deutschland vorgeschrieben sind, folgendermaßen festgelegt:

Umfang der Veröffentlichungspflicht einer GmbH als kleine Kapitalgesellschaft

  • Jahresbilanz
  • Verkürzter Anhang (vgl. §326 HGB)
  • Ergebnisverwendungsvorschlag
  • Ergebnisverwendungsbeschluss

 

Umfang der Veröffentlichungspflicht einer GmbH als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft

  • Jahresbilanz (bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften Vereinfachung möglich)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang (bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften Vereinfachung möglich)
  • Lagebericht
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Prüfungsvermerk
  • Ergebnisverwendungsvorschlag
  • Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Wichtig: Der Jahresabschluss muss seit Inkrafttreten des BilRUG von den Gesellschaftern festgestellt, sprich genehmigt werden.

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Veröffentlichungspflicht der GmbH: Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger (BAnz) ist eines der Publikationsorgane der deutschen Bundesbehörden. Auch die Bilanz der GmbH betrifft den Bundesanzeiger. Jede GmbH ist aufgrund der Veröffentlichungspflicht daran gebunden, die Unterlagen für den Jahresabschluss elektronisch bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Köln einzureichen.

Wo kann man die Bilanz der GmbH einsehen?

Vom Bundesanzeiger werden die Daten an das Unternehmensregister weitergeleitet und dort zentral bereitgestellt, um online abgerufen werden zu können. Die Öffentlichkeit hat so die Möglichkeit, die GmbH-Bilanz einzusehen.

 

Veröffentlichungspflicht der GmbH: Innerhalb welcher Frist muss die Offenlegung erfolgen?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses bzw. die Bilanzveröffentlichung inklusive Anhang sowie weitere verpflichtend einzureichende Dokumente (s.o.) einer GmbH hat bis zu zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen. Diese Frist sowie die Veröffentlichungspflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften, die in Deutschland gemeldet sind.

Fazit

Die Einhaltung der Veröffentlichungspflicht ist für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben. Eine fristgerechte und vollständige Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist unerlässlich, um Transparenz zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden.

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