Zusammenfassung
Abschreibungen erfassen die Wertminderung von Vermögensgegenständen wie Maschinen oder Computern über deren Nutzungsdauer. Dieser Prozess reduziert jährlich den Buchwert des Gutes und beeinflusst somit den Jahresgewinn des Unternehmens. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden planmäßig über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben, bis der Buchwert am Ende der Periode null oder vernachlässigbar gering ist.
Was sind Abschreibungen?
Bei der Abschreibung handelt es sich um einen Prozess aus dem Rechnungswesen, bei dem die Wertminderung von Vermögensgegenständen erfasst und verrechnet werden. Jeder Vermögensgegenstand nutzt sich ab, verschleißt oder ist irgendwann überholt, weil neuere und effizientere Produkte auf den Markt kommen. Dieser Umstand bedeutet, dass alle betrieblichen Vermögensgegenstände über die Zeit an Wert verlieren. Alle Wertminderungen haben direkte Auswirkungen auf das Anlage- und das Umlaufvermögen. Entsprechend müssen die Abschreibungen auch in der Bilanz und in der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigt werden. „Abschreiben” bedeutet also nichts anderes, als den Buchwert eines Vermögensgegenstandes jährlich zu verkleinern über die geplante Nutzungsdauer hinweg. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern werden über ihre gesamte Nutzungsdauer planmäßig oder außerplanmäßig abgeschrieben. Am Ende der Abschreibungsperiode ist der buchhalterische Wert des Gegenstands null oder vernachlässigbar gering.
Was kann man abschreiben?
Gemäß § 7 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind steuerpflichtige Unternehmer dazu verpflichtet, Abschreibungen für Wirtschaftsgüter vorzunehmen, die von einem Betrieb zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Bei den abzuschreibenden Wirtschaftsgütern kann es sich um immaterielle oder materielle Gegenstände handeln, die über einen längeren Zeitraum (länger als ein Jahr) eingesetzt werden und die zum Anlage- und Umlaufvermögens des Unternehmens zählen. Dabei müssen die abzuschreibenden Wirtschaftsgüter einen Anschaffungswert von mindestens 450 Euro übersteigen. Vermögensgegenstände, die beim Kauf oder in der Herstellung weniger gekostet haben, gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können nicht oder nur unter gewissen Umständen gesammelt in einem Pool abgeschrieben werden.
Können Vermögensgegenstände an Wert gewinnen?
Ja, das ist möglich. Das Gegenteil der Abschreibung ist die Zuschreibung. Während es sich bei der Abschreibung um eine negative Wertänderung eines Vermögensgegenstandes handelt, beschreibt die Zuschreibung eine positive Wertänderung ohne, dass sich die Substanz des Vermögensgegenstandes verändert. Wertpapiere unterliegen zum Beispiel ständigen Schwankungen hinsichtlich ihres monetären Wertes, sodass Zuschreibungen hier relativ häufig vorkommen können. Auch, wenn im Vorjahr für Vermögensgegenstände zu hohe Abschreibungen vorgenommen wurden, müssen diese im folgenden Jahr durch Zuschreibungen wieder ausgeglichen werden.
Abschreibungsarten und Methoden
Laut § 253 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) besteht für Unternehmen eine Abschreibungspflicht. Der Wertverlust von unternehmenseigenen Vermögensgegenständen kann dabei auf zwei Arten abgeschrieben werden: planmäßig oder außerplanmäßig.
Planmäßige Abschreibung
Im Steuerrecht werden planmäßige Abschreibungen als Absetzungen für Abschreibungen (kurz: AfA) genannt. Die Abschreibung erfolgt geplant über die Nutzungsdauer hinweg. Wie lange ein Vermögensgegenstand durchschnittlich abgeschrieben wird, können Sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
Wirtschaftsgüter können planmäßig mittels vier verschiedener Methoden abgeschrieben werden. Drei dieser Methoden basieren auf dem zeitlich bedingten Wertverlust des Vermögensgegenstandes und eine ist auf die Leistung des Wirtschaftsgutes bezogen. Welche der vier Abschreibungsarten sich wann am besten eignet, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Schwankungen in der Nutzungsdauer
- Abnutzung
- Wertverlust des Wirtschaftsgutes
Zeitlich bedingte Abschreibungsmethoden
1. Die lineare Abschreibung
Hierbei handelt es sich um die Regelform der Abschreibung. Es wird angenommen, dass sich das entsprechende Wirtschaftsgut über einen bestimmten Zeitraum kontinuierlich stark abnutzt. Die Höhe der Abschreibung wird somit gleichmäßig auf die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt. Das bedeutet, dass jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird, da der Vermögensgegenstand in der Regel keinen Wertschwankungen unterliegt.
Beispiel:
Sie schaffen für einen neuen Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen neuen Laptop an. Der Laptop kostet 600 Euro. Laut der AfA-Tabellen ist eine Nutzungsdauer von drei Jahren für Computer und Notebooks vorgesehen. Auf Basis dieser Informationen lautet der Buchungssatz zur Berechnung der jährlichen Abschreibungssumme wie folgt:
Anschaffungskosten (600 €) : Nutzungsdauer (3 Jahre) = Abschreibungssumme (200 €)
Nutzungsdauer | Abschreibung | Buchwert |
Anschaffungskosten | 600 € | |
1. Jahr | 200 € | 400 € |
2. Jahr | 200 € | 200 € |
3. Jahr | 200 € | 0 € |
2. Die degressive Abschreibung
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Wert eines nutzbaren Gegenstandes in den Anfangsjahren nachweislich schneller sinkt, kann die degressive Abschreibung zum Einsatz kommen. Hierbei ist die Höhe des Abschreibungswertes nicht konstant. Im ersten Jahr ist er am höchsten und sinkt dann in den folgenden Jahren.
Weiterhin wird unterschieden zwischen der geometrisch-degressiven und der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung gibt es einen festgelegten Abschreibungssatz (zum Beispiel jährlich 20 %), bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung ist der Abschreibungssatz variabel.
Beispiel:
Sie kaufen einen neuen Messestand im Wert von 30.000 Euro für Ihr Unternehmen, der gemäß der AfA-Tabelle über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben wird. Der Marktwert des neu erstandenen Messestandes wird am Anfang nachweislich schneller sinken. Für die Berechnung wird ein konstanter Multiplikationsfaktor von 30 Prozent eingesetzt. Die Abschreibungssumme muss jedes Jahr mit Hilfe dieses Multiplikationsfaktors und dem Buchwert aus dem Vorjahr ermittelt werden. Für dieses Beispiel wird die geometrisch-degressive Abschreibungsmethode gewählt.
Nutzungsdauer | Abschreibung | Buchwert |
Anschaffungskosten | 30.000 € | |
1. Jahr | 9.000 € | 21.000 € |
2. Jahr | 6.300 € | 14.700 € |
3. Jahr | 4.410 € | 10.290 € |
4. Jahr | 3.087 € | 7.203 € |
5. Jahr | 2.160,90 € | 5.042,10 € |
6. Jahr | 1.512,63 € | 3.529,47 € |
Bei der degressiven Abschreibung ist es anders als bei der linearen Abschreibung nicht möglich, auf Restbuchwert von null Euro zu erreichen. Daher ist es zulässig, dass Unternehmer im letzten Jahr von der degressiven in die lineare Abschreibung wechseln.
3. Die progressive Abschreibung
Die progressive Abschreibung bildet den Gegensatz zur degressiven Abschreibung. Es wird davon ausgegangen, dass die Wertminderung über die Nutzungsdauer immer größer wird (zum Beispiel bei Weingütern, deren Ertrag und Nutzung jährlich steigt). Damit vergrößert sich auch der jährliche Abschreibungsbetrag.
Beispiel:
Sie kaufen eine neue Produktionsmaschine für Ihr Unternehmen im Wert von 120.000 Euro, die gemäß der AfA-Tabellen über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden sollte. Der Wertverlust der Maschine wird nachweislich linear ansteigen. Für die Berechnung des Abschreibungsbetrags muss zunächst die Quersumme der Abschreibungsjahre gebildet werden (1+2+3+4+5 = 15). Die Berechnungsformel lautet wie folgt:
Anschaffungswert : 15 = Abschreibungssumme
120.000 € : 15 = 8.000 €
Die Abschreibungssumme wird jedes Jahr um 8.000 Euro erhöht:
Nutzungsdauer | Abschreibung | Buchwert |
Anschaffungskosten | 120.000 € | |
1. Jahr | 8.000 € | 112.000 € |
2. Jahr | 16.000 € | 96.000 € |
3. Jahr | 24.000 € | 72.000 € |
4. Jahr | 32.000 € | 40.000 € |
5. Jahr | 40.000 € | 0 € |
Die leistungsbezogene Abschreibung
Leistungsbezogene Abschreibung bedeutet, dass das Leistungsvolumen eines Vermögensgegenstandes in Leistungseinheiten ermittelt wird. Das können beispielsweise die gefahrenen Kilometer sein, die ein Unternehmer im Laufe eines Geschäftsjahres mit dem Firmenwagen zurückgelegt hat. Die errechnete Leistungseinheit wird mit dem entsprechenden Abschreibungsbetrag multipliziert (bspw. 0,50 Euro pro Kilometer). Der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus dem Wert und der voraussichtlichen Gesamtleistung des Vermögensgegenstandes.
Beispiel:
Sie kaufen einen neuen Firmenwagen im Wert von 40.000 Euro für Ihr Unternehmen. Es wird geschätzt, dass das Fahrzeug circa 200.000 Kilometer zurücklegen kann, bevor es unbrauchbar wird. Da Sie jedes Jahr unterschiedlich viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurücklegen, muss auch der Abschreibungsbetrag jährlich neu berechnet werden. Der Abschreibungsbetrag pro gefahrene Kilometer beträgt 0,50 Euro.
Nutzungsdauer | Jahresleistung (gefahrene Kilometer) | Abschreibungsbetrag | Buchwert |
Anschaffungskosten | 40.000 € | ||
1. Jahr | 30.000 km | 15.000 € | 25.000 € |
2. Jahr | 20.000 km | 10.000 € | 15.000 € |
3. Jahr | 15.000 km | 7.500 € | 7.500 € |
4. Jahr | 10.000 km | 5.000 € | 2.500 € |
5. Jahr | 5.000 km | 2.500 € | 0 € |
Die Leistungsabschreibung wird insbesondere dann angewendet, wenn bereits bei der Anschaffung des Wirtschaftsgutes starke Wertschwankungen erwartet werden. Bei einem Firmenwagen kann die Abnutzung beispielsweise stark schwanken, da der Unternehmer vermutlich nicht jedes Jahr die gleiche Kilometerzahl zurücklegt.
Außerplanmäßige Abschreibung
Unter gewissen Umständen kann es vorkommen, dass Sie eine außerplanmäßige Abschreibung für Wirtschaftsgüter vornehmen müssen. Im Steuerrecht werden außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen als Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) genannt. Bezieht sich die außerplanmäßige Abschreibung auf das Umlaufvermögen, handelt es sich um eine sogenannte Teilwertabschreibung.
Die außerplanmäßige Abschreibung funktioniert nach dem sogenannten Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass außerplanmäßige Abschreibungen immer dann zum Einsatz kommen, wenn eine plötzliche und voraussichtlich dauerhafte Wertminderung des Vermögensgegenstands eintritt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Wirtschaftsgut durch einen Unfall zerstört wird. Manchmal ist die Wertminderung auch nur vorübergehender Art, wie bei Wertpapieren.
Das Niederstwertprinzip basiert auf dem sogenannten Vorsichtsprinzip. Dieses erlaubt es Unternehmern, Abschreibungen außerplanmäßig vorzunehmen, wenn der Verdacht auf plötzlicher und dauerhafter Wertminderung besteht. Die Anwendung des Vorsichtsprinzip dient in erster Linie der Kapitalsicherung des Unternehmens.
Sammelabschreibungen
Sammel- oder Poolabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern können seit 2010 durchgeführt werden. Gemäß § 6 Abs. 2a EstG dürfen mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Pool zusammengefasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren mit 20 Prozent abgeschrieben werden. Dabei müssen die einzelnen Vermögensgegenstände einen Anschaffungs- oder Herstellungswert von mindestens 150 Euro haben und dürfen nicht teurer als 1.000 Euro gewesen sein. Wenn Sie beispielsweise einen Bürostuhl im Wert von 150 Euro, einen Laptop im Wert von 600 Euro und einen Schreibtisch im Wert von 250 Euro angeschafft haben, können diese in einer Sammelabschreibung zusammengefasst werden.
Warum Abschreibungen machen?
Gründe für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern
- Wirtschaftlich bedingte Wertminderung: Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Vermögensgut aufgrund von technischem Fortschritt überholt ist oder weil sich die Nachfrage am Markt verschiebt.
- Rechtliche Gründe: Das Wirtschaftsgut verliert an Wert, weil beispielsweise die Rechte an einer Lizenz auslaufen oder weil die zulässige Nutzungsdauer abgelaufen ist.
- Witterungsbedingte Ursachen: Vermögensgegenstände verlieren an Wert, da sie beispielsweise aufgrund der Witterung Rost ansetzen.
- Verbrauchsbedingter Wertverlust: Das Wirtschaftsgut verliert an Wert, weil es sich durch den Gebrauch abnutzt.
- Zeitlich basierte Gründe: Vermögensgegenstände des Unternehmens verlieren mit der Zeit an Wert, weil sich beispielsweise Verschleiß einstellt.
Zudem ist es sinnvoll, jährlich einen bestimmten Betrag für neue Anschaffungen zurückzustellen. Denn wenn ein Wirtschaftsgut tatsächlich nicht mehr für betriebliche Zwecke genutzt werden kann und aus dem Unternehmen ausscheidet, muss normalerweise ein Ersatz hergestellt oder angeschafft werden.
Abschreibungen in der Buchführung
Unabhängig von der Abschreibungsmethode, die Sie gewählt haben, können Abschreibungen auf zwei verschiedene Arten in der Bilanz verbucht werden: direkt oder indirekt.
Direkte Abschreibung
Die direkte Abschreibung wird in der Regel häufiger genutzt als die indirekte Abschreibung. Bei dieser Variante buchen Sie die Abschreibungssumme direkt gegen das Konto, auf dem das Anlagegut vermerkt wurde. Auf diese Weise wird eine Korrektur zur gebuchten Anlage auf dem Anlagenkonto vorgenommen, sodass sich aus dem Restbuchwert aller Anlagengüter der aktuelle Stand des Anlagevermögens des Unternehmens ergibt. Diese Abschreibungsmethode wird üblicherweise für Anlagevermögen genutzt.
Indirekte Abschreibung
Bei der indirekten Abschreibung werden die Wertkorrekturen auf einem Passivkonto gesammelt. Der Wert der Anlage auf dem Anlagenkonto ändert sich dabei nicht. Um herauszufinden, wie es um das aktuelle Anlagevermögen bestellt ist, muss folglich die Differenz aus den beiden Konten gezogen werden. Sobald ein Vermögensgegenstand vollständig abgeschrieben wurde, muss der Anschaffungs- bzw. Herstellungswert auf dem Konto mit der abgeschriebenen Summe für den entsprechenden Gegenstand auf dem Passivkonto übereinstimmen. Indirekte Abschreibungen werden meisten für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens genutzt.
Berechnung des Abschreibungswertes
Die Höhe der tatsächlichen Abschreibungssumme wird mit Hilfe von drei Faktoren berechnet:
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten dienen gemäß § 255 HGB als Grundlage für die Berechnung der Abschreibungssumme.
- Voraussichtliche Nutzungsdauer: Auch die Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB) beziehungsweise die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG) spielen bei der Berechnung eine große Rolle. In den sogenannten AfA-Tabellen, die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben werden, sind Angaben zur Nutzungsdauer von verschiedenen Anlagegütern aufgelistet.
- Verwendete Abschreibungsmethode: Je nach gewählter Abschreibungsmethode, wird der Betrag für die jährliche Abschreibungssumme unterschiedlich berechnet. Hinzu kommt, dass die Summe je nach Methode jedes Jahr neu berechnet werden muss oder gleichbleibt.
Dauer der Abschreibung
Mit Hilfe der AfA-Tabellen können Sie herausfinden, wie lange ein Wirtschaftsgut von einem Betrieb im Normalfall genutzt werden kann, bevor es überholt ist, kaputt geht oder aus anderen Gründen aus dem Unternehmen ausscheidet. Diese Tabellen dienen jedoch lediglich als Orientierungshilfe, um einschätzen zu können, wie lange ein Vermögensgegenstand genutzt werden kann. Sie sind aber nicht verbindlich, sondern dienen als Empfehlung. Die Zahlen der Afa-Tabellen basieren auf Daten aus Betriebsprüfungen. Wie lange ein Gegenstand abgeschrieben wird, müssen Sie also individuell für jedes Wirtschaftsgut prüfen und festlegen.
Beginn der Abschreibung
Die Abschreibung für einen Vermögensgegenstand beginnt, sobald er betriebsbereit ist, also sobald er hergestellt oder gekauft wurde. Handelt es sich um einen gekauften Gegenstand, ist das Datum der Anschaffung relevant, nicht der Tag der Inbetriebnahme. Wird der Gegenstand gleich zu Beginn des Geschäftsjahres erworben, kann er über die gesamten zwölf Monate abgeschrieben werden. Wird der Gegenstand aber beispielsweise erst nach sechs Monaten angeschafft, kann er auch nur anteilig für das halbe Geschäftsjahr abgeschrieben werden.
Der Rechenweg lautet in diesem Fall wie folgt:
Abschreibungssumme = abzuschreibende Monate x (jährliche Abschreibungssumme : 12 Monate)
Ende der Abschreibung
Sobald ein Gegenstand aus dem Unternehmen ausscheidet, weil er beispielsweise weiterverkauft wird, kaputt ist oder durch eine neuere Version ersetzt wurde, endet auch die Abschreibung für das entsprechende Wirtschaftsgut. Erfolgt die Abschreibung bis zum Schluss planmäßig, kommt das Anlagegut im letzten Nutzungsjahr auf einen Buchwert von null Euro. Soll der Vermögensgegenstand auch nach vollständiger Abschreibung weiterhin im Unternehmen genutzt werden, kann er in der Buchführung mit einem Erinnerungswert von einem Euro aufgeführt werden.
Welche Auswirkungen haben Abschreibungen auf den Gewinn?
Abschreibungen müssen bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Am Ende des Geschäftsjahres müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) aufstellen. Hier werden die jährlichen Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. In der GuV werden Abschreibungen für Anlagegüter gemäß § 275 II HGB gesondert als Aufwendung ausgewiesen und vergrößern damit die Verlustseite (Sollseite des GuV-Kontos). Abschreibungen wirken sich demnach gewinnmindernd auf die Erfolgsrechnung eines Unternehmens aus.
Bilanz: Wie wirken sich Abschreibungen auf das Vermögen aus?
Abschreibungen verändern die Bilanzsumme. Je nachdem, welche Art der Buchung Sie verwenden, vergrößert oder verringert sich die Bilanzsumme.
Bilanz und direkte Abschreibung
Auf der Aktivseite der Bilanz verringern Abschreibungen den Posten des Anlagevermögens, denn die Restbuchwerte der Vermögensgegenstände schrumpfen jährlich um die Abschreibungsbeträge. Der Wertverlust schmälert die Bilanzsumme.
Auf der Passivseite befindet sich das Eigenkapital. Einer der Unterposten ist der Jahresgewinn bzw. Verlust aus dem Abschluss des GuV-Kontos. Wie oben bereits beschrieben, sind hier schon die Verluste durch Abschreibungen enthalten. Die Passivseite wird also um denselben Betrag geschmälert wie die Aktivseite.
Aktiva | Passiva |
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Bilanz und indirekte Abschreibung
Wenn Sie das Verfahren der indirekten Abschreibung nutzen, vergrößern Sie die Bilanzsumme in der Praxis. Meistens werden Korrekturposten zur Wertberichtigung nur für Abschreibungen des Umlaufvermögens verwendet, während das Anlagevermögen direkt abgeschrieben wird.
Auf der Passivseite steht Umlaufvermögen wie gehabt, allerdings mit dem vollständigen Anschaffungswert. Der Wertverlust wird also nicht auf dieser Bilanzseite berücksichtigt.
Wie bei der direkten Abschreibungsmethode fließen die in der GuV enthaltenen Abschreibungen in den Posten Eigenkapital ein. Nun entsteht ein Ungleichgewicht der Bilanzseiten, dass durch einen zusätzlichen Bilanzposten auf der Passivseite in Höhe der Abschreibungen korrigiert wird. Die Wertberichtigung ist der Abschluss eines Kontos auf dem fortlaufend Abschreibungen losgelöst vom Anschaffungswert der Vermögensgegenstände gebucht wurde. Durch die Verwendung der indirekten Abschreibung wächst die Bilanzsumme.
Aktiva | Passiva |
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Fazit
Abschreibungen sind ein wesentliches Instrument im Rechnungswesen, um den Wertverlust von Wirtschaftsgütern korrekt abzubilden und die finanzielle Lage des Unternehmens realistisch darzustellen. Eine ordnungsgemäße Anwendung der Abschreibungsmethoden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend für die Transparenz und Aussagekraft der Unternehmensbilanz.