Zuschlagssätze: Grundlagen
Die Zuschlagskalkulation ist ein Instrument, mit dessen Hilfe die Preise für Produkte ermittelt und festgesetzt werden können. Mit der Zuschlagskalkulation werden die Kosten ermittelt, die im Unternehmen für die Fertigstellung eines Produktes anfallen. Daher wird die Zuschlagskalkulation oft auch als Selbstkostenkalkulation bezeichnet. Bei der Berechnung müssen jedoch unterschiedliche Zuschlagssätze verwendet werden. Welcher Satz wann zum Einsatz kommt, hängt von der Art des Produktes und den Herstellkosten für die Produktion ab sowie von der Größe des Unternehmens. Denn je aufwendiger der Fertigungsprozess und je größer das Unternehmen ist, desto mehr Einzel- und Gemeinkosten fallen in der Herstellung an. Zuschlagsätze können beispielsweise Gemeinkosten für Material, Fertigung, Verwaltung oder Vertrieb sein.
Gemeinkosten versus Einzelkosten
Bei der Zuschlagskalkulation muss zunächst zwischen Einzel- und Gesamtkosten unterschieden werden. So wird sichergestellt, dass alle Kosten, die während der Produktion entstehen, berücksichtigt und entsprechend beim Produktpreis einkalkuliert werden.
Kosten, die während des Produktionsprozesses entstehen, werden als Kostenstelle und Kostenträger bezeichnet. Die Kostenstelle ist der Ort, an dem die Kosten entstehen und die Leistung erbracht wird. Mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln wird beispielsweise errechnet, wie viel Kosten dem Unternehmen während der Produktion entstanden sind. Ein Verteilungsschlüssel könnten die Heizkosten pro Quadratmeter für die Räumlichkeiten sein, in dem das Produkt entstanden ist.
Als Kostenträger wird hingegen das Produkt bezeichnet, welches in dem entsprechenden Unternehmen hergestellt wird. Die entstandenen Beträge von den Kostenstellen werden später anteilig auf den Kostenträger umgelegt.
Gemeinkosten
Als Gemeinkosten werden die Beträge bezeichnet, die nicht direkt zugeordnet werden können. Das sind beispielsweise Gemeinkosten für Material, Fertigung, Verwaltung oder Vertrieb. Materialgemeinkosten sind zum Beispiel anfallende Kosten für Strom, Vertrieb oder Heizung.
Die Gemeinkosten können mit Hilfe eines sogenannten Betriebsabrechnungsbogens bestimmt werden. Der ermittelte Betrag wird später anteilig auf den Preis des einzelnen Produkts aufgeschlagen.
Einzelkosten
Einzelkosten sind Kosten, die sich eindeutig einzelnen Kostenträgern zuordnen lassen. Hierunter fallen beispielsweise Fertigungs- oder Materialkosten wie Farbe oder Schrauben. Da sich in der Regel klar bestimmen lässt, wie viele Schrauben in einem Produkt verarbeitet wurden, können die Einzelkosten für ein Produkt relativ genau berechnet werden.
Gemeinkostenzuschlag berechnen
Damit eine Berechnung der Zuschlagssätze stattfinden kann, ist es zunächst notwendig herauszufinden, welche Einzel- und Gemeinkosten bei der Herstellung für das entsprechende Produkt angefallen sind. Dazu zählen beispielsweise auch allgemeine Kosten wie Raummiete, Stromverbrauch oder Verwaltungskosten. Die entstandenen Selbstkosten wirken sich später anteilig auf den Barverkaufspreis des Produkts aus.
Gemeinkostenzuschlagssatz: Die wichtigsten Gemeinkosten
Materialgemeinkostenzuschlag
Unter den Materialgemeinkosten werden die Kosten sämtlicher Werkstoffe und Elemente zusammengefasst, die für die Produktion der Ware benötigt wurden, welche sich aber mehreren Kostenstellen zuordnen lassen. Also Beträge, die nur anteilig berechnet werden können wie Lager-, Verpackungs- und Versandkosten.
Für die Berechnung des Zuschlagssatzes werden die entsprechenden Kosten für das Fertigungsmaterial ins Verhältnis zum jährlichen Materialeinsatz gesetzt.
Materialgemeinkostenzuschlagssatz = (Materialgemeinkosten x 100 %) : Materialeinzelkosten
Vertriebsgemeinkosten
Unter den Vertriebsgemeinkosten werden diejenigen Kosten zusammengefasst, die beim Vertrieb von Produkten anfallen, welche sich aber nicht eindeutig einer einzelnen Kostenstelle zuordnen lassen. Das können beispielsweise Kosten für die Lagerung fertiger Produkte sein sowie Kosten für Werbung und den Verkauf. In der Bilanz besteht ein Aktivierungsverbot für Vertriebsgemeinkosten.
Für die Berechnung des Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatzes werden die Vertriebsgemeinkosten in Verhältnis zu den Herstellkosten des Umsatzes gesetzt. Die Vertriebsgemeinkosten werden zusammen mit der Kostenstellenrechnung erstellt und können mit Hilfe des sogenannten Betriebsabrechnungsbogen ermittelt werden. Die Formel für die Berechnung der Vertriebsgemeinkosten lautet wie folgt:
Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz = (Vertriebsgemeinkosten x 100 %) : Herstellkosten des Umsatzes
Verwaltungsgemeinkosten
Wie das Wort bereits vermuten lässt, beinhalten die Verwaltungsgemeinkosten alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Verwaltung des Unternehmens stehen. Es ist jedoch nicht möglich, sie einem einzelnen Kostenträger zuzuordnen. Daher werden sie anteilig auf den Listenverkaufspreis des entsprechenden Produkts verteilt. Zu den Verwaltungsgemeinkosten zählen beispielsweise Abschreibungen für Büroausstattungen, Kosten für Leitung und Verwaltung des Betriebs sowie für Büromaterialien. Die Formel zur Berechnung des Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatzes lautet wie folgt:
Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz = (Verwaltungsgemeinkosten x 100 %) : Herstellkosten des Umsatzes
Fertigungsgemeinkosten
Die Fertigungsgemeinkosten zählen zu den Herstellkosten, die bei der Anfertigung eines Produktes anfallen. Ebenso wie die anderen Gemeinkosten sind auch die Fertigungsgemeinkosten nicht eindeutig einem einzelnen Kostenträger zuzuordnen, sondern müssen anteilig berechnet werden. Fertigungsgemeinkosten können beispielsweise Gehälter und weitere anfallende Kosten für Ihr Personal sein sowie Kosten für Hilfsstoffe und Energie oder für kalkulatorische Abschreibungen oder Zinsen. In der Bilanz besteht Aktivierungspflicht für Fertigungsgemeinkosten. Die Formel für die Berechnung des Fertigungsgemeinkostenzuschlags lautet wie folgt:
Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz = (Fertigungsgemeinkosten : Fertigungseinzelkosten) x 100 %
Zuschlagssätze berechnen
Da ein Unternehmen in der Regel mehr als ein Produkt herstellt, wäre es zu ungenau, die Kosten, die während der Produktion anfallen, nur auf einen einzelnen Kostenträger zu übertragen. Mit der Aufteilung der Kosten in verschiedenartige Gemeinkosten, kann die anteilige Kostenverteilung auf die Produkte exakter erfolgen.
Bei der einstufigen Zuschlagskalkulation wird nur ein Faktor berücksichtigt, wie beispielsweise das verwendete Material oder die Kosten für die Fertigung des Produkts. Bei der mehrstufigen Zuschlagskalkulation werden mehrere Faktoren in die Rechnung mit einbezogen.
Beispiel: Einstufige Zuschlagskalkulation bezogen auf Materialkosten
Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten = Materialkosten/Selbstkosten (gesamt)
Materialkosten/Selbstkosten (gesamt) + Gewinnzuschlag = Listenverkaufspreis
Beispiel: Einstufige Zuschlagskalkulation bezogen auf Fertigungskosten
Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten = Fertigungskosten/Selbstkosten (gesamt)
Fertigungskosten/Selbstkosten (gesamt) + Gewinnzuschlag = Listenverkaufspreis
Beispiel: Mehrstufige Zuschlagskalkulation bezogen auf Material- und Fertigungskosten
Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten = Herstellkosten/Selbstkosten (gesamt)
Herstellkosten/Selbstkosten (gesamt)+ Gewinnzuschlag = Listenverkaufspreis
Beispiel: Mehrstufige Zuschlagskalkulation bezogen auf Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten
Materialkosten (gesamt) + Fertigungskosten (gesamt) = Herstellkosten
Herstellkosten + Verwaltungskosten + Vertriebskosten = Herstellkosten/Selbstkosten (gesamt)
Herstellkosten/Selbstkosten (gesamt) + Gewinnzuschlag = Listenverkaufspreis
Je aufwendiger die Herstellung eines Produkts ist und je mehr Kostenstellen involviert sind, desto mehr Gesamtkosten fallen für das einzelne Produkt an. Entsprechend können der Rechnung je nach Bedarf weitere Einzel- und Gemeinkosten hinzugefügt werden. Der Angebots- oder Listenverkaufspreis eines Produktes ist demnach immer abhängig von den Kosten, die während der Produktion anfallen.