Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt für Gesellschaftsrecht
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die UG/ GmbH-Satzung
Satzung Startup
Alle Leistungen aus dem Basic Paket + Individualklauseln wie Drag-along und Tag-along, Vorkaufsrechte, besondere Mitbestimmungs- und Informationsrechte
599 €
/
einmalig*
*Nettopreis, jede weitere Stunde zum fima.de Gründer-Spezialpreis von 99€
Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt für Gesellschaftsrecht
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die UG/ GmbH-Satzung
Satzung Pro
Alle Leistungen aus dem Paket Startup + Spezialklauseln zu Wettbewerbsrecht, Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte sowie Vesting, zum Teil in separatem Beteiligungsvertrag
999 €
/
einmalig*
*Nettopreis, jede weitere Stunde zum fima.de Gründer-Spezialpreis von 99€
Zusätzlich zu den unten genannten Zeiten aus Rechtsberatung + Satzungserstellung Basic sowie Rechtsberatung + Satzungserstellung Startup erhalten Sie 1 weitere Stunde, in der Ihre individuelle Satzung + Beteiligungsvertrag vom Anwalt ausgearbeitet werden.
Separater Beteiligungsvertrags bzw. Gesellschaftervereinbarung
Regeln Sie besondere Rechte/Pflichten in separatem Beteiligungsvertrag (nicht öffentlich im Handelsregister einsehbar) inkl. Klauseln zu Geschäftsplan/Berichtswesen, Schutz- und Urheberrechte, Abwerbungsverbot, Vesting, Abfindungen, Liquidation u.a.
Zusätzlich zu den unten genannten Zeiten aus Rechtsberatung + Satzungserstellung Basic erhalten Sie 1 weitere Stunde Rechtsberatung von einem Anwalt, der außerdem Ihre individuelle Satzung für 1 weitere Stunde mit Ihnen ausarbeitet.
Muster-Gesellschafterbeschluss
Seien Sie auch für künftige Beschlussfassungen im Gesellschafterkreis gewappnet. Viele Änderungen bedürfen eines ordentlichen Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt unter anderem für Geschäftsführerwechsel, Gewinnverwendung, Sitzverlegung etc.
Gesellschafterliste
Senken Sie die Notarkosten durch Vorlage einer eigenen Gesellschafterliste! Diese ist zwingender Bestandteil des Gesellschaftsvertrags und muss beim Handelsregister zusammen mit den übrigen Gründungsunterlagen eingereicht werden.
Gesellschafterbeschluss zur Geschäftsführerbestellung
Sparen Sie auch hier Notarkosten. Der Beschluss zur Bestellung ist nicht beurkundungsbedürftig.
Vereinbaren von Sonderregelungen
Treffen Sie besondere Regelungen wie Mitverkaufsrechte (Tag-along) und -pflichten (Drag-Along), Mitbestimmungs- und Informationsrechte, Familienrechtliche Regelungen, Bestimmungen zu Veräußerungsrechten, Abfindungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters.
Empfehlenswerte zusätzliche Bestimmungen
Treffen Sie zusätzliche Regelungen die zu einer raschen Streitbeilegung beitragen oder die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter festlegen wie z.B. Ergebnisverwendung und vieles mehr.
Sie erhalten 1 Stunde Rechtsberatung von einem Anwalt, der mit Ihnen außerdem bis zu 2 Stunden eine individuelle Satzung erstellt.
Individuelle Anpassung an die eigenen Bedürfnisse
Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag auf die Besonderheiten der Gesellschaft und die Bedürfnisse der Gesellschafter individuell zuschneiden.
Professionelle und individuelle Beratung vom Anwalt für Gesellschaftsrecht
Profitieren Sie von dem Fachwissen eines kompetenten Rechtsanwalts auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die UG/ GmbH-Satzung
Stellen Sie sicher, dass die Satzung die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und vermeiden Sie so eine Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht.
Die vorstehenden Preise sind die Anwaltskosten (zzgl. MwSt.) Die Rechtsdienstleistungen werden durchgeführt von Rechtsanwalt Steffen Hartmann, Arnouxstraße 9, 13127 Berlin. Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung.
Automatisieren Sie Ihre Satzungserstellung
Regelungen im Streitfall
Im Musterprotokoll und einfacheren Satzungen sind das Ausscheiden und die Veräußerungsrechte eines Gesellschafters nur unzureichend geregelt. Beugen Sie einem Gesellschafter-Konflikt vor und versehen Sie Ihre Satzung diesbezüglich mit eindeutigen Klauseln.
Individuell und rechtssicher
Lassen Sie die Satzung individuell an den Zweck und die Gesellschaftsstruktur Ihres Unternehmens anpassen. Sichern Sie sich durch vorausschauende und klare Regelungen außerdem gegen zukünftige Rechtsstreitigkeiten ab.
Sie sparen Zeit und Kosten
Eine professionell erstellte Satzung gibt nicht nur Rechtssicherheit, sondern erspart außerdem Rückfragen von Notar und Handelsregister. Mit einer wohlüberlegten Satzung vermeiden Sie zudem zukünftige zeit- und kostenintensive Satzungsänderungen
In einfachen Schritten zur individuellen Satzung
Sie entscheiden sich für uns.
Sie bestellen das Satzungs-Paket.
Sie lassen sich vom Anwalt intensiv beraten.
Ihre Satzung wird schnell und nach individuellen Bedürfnissen vom Anwalt erstellt.
Die individualisierte Satzung wird Ihnen zur Freigabe gesendet.
Sie legen Ihre Satzung dem Notar vor.
Sie starten mit Ihrem Unternehmen durch.
Mit CLLB haben Sie auch für künftige Rechtsfragen einen kompetenten Ansprechpartner.
Die Satzung einer UG oder GmbH legt neben den allgemeinen Daten (Firmenname, Sitz, Stammkapital usw.) die Spielregeln fest, die innerhalb der Gesellschaft gelten und an welche sich die Organe (Gesellschafter, Geschäftsführer) zu halten haben. Es werden jedoch nicht nur die Pflichten der Beteiligten, sondern auch deren Rechte festgehalten.
Es gibt gesetzliche Mindestinhalte, die zwingend in der Satzung enthalten sein müssen. Darüber hinaus sind die Gesellschafter in Bezug auf die Gestaltung durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit relativ frei. Die notarielle Beurkundung der Satzung ist bei der UG und auch bei der GmbH zwingend erforderlich.
Brauche ich eine individuelle Satzung oder reicht das Musterprotokoll?
Eine Musterprotokollgründung ist kostengünstig, einfach und schnell, ist jedoch nicht für jede Gesellschaftsstruktur geeignet. Bei der Gründung mittels Musterprotokoll gibts es gewisse Einschränkungen. So dürfen maximal drei Personen als Gesellschafter auftreten und maximal ein Geschäftsführer bestellt werden. Zudem ist das Musterprotokoll in seinem Wortlaut gesetzlich festgelegt und nicht änderbar. Es ist den Gesellschaftern – in Ermangelung einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung – z. B. gestattet, Ihre Geschäftsanteile jederzeit ohne die Zustimmung der anderen Beteiligten an Dritte zu verkaufen.
Sollte eine Gesellschaft nur einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben und die Aufnahme weiterer Gesellschafter künftig nicht geplant sein, kann die Gründung mit Musterprotokoll ausreichen. Aber auch bei Ein-Personen-Gesellschaften können individuelle Regelungen sinnvoll sein, so z. B. das Festlegen von erbschaftsrechtlichen Regelungen.
Sollte eine Gründung mit mehr als drei Gesellschaftern geplant sein, mehr als eine Person die Geschäftsführung übernehmen oder es werden maßgeschneiderte Regelungen gewünscht, muss mit einer Satzung gegründet werden. So können Regelungen wie Erbfolge, Verkaufsrechte, Informationsrechte, Wettbewerbsverbote etc. hinzugefügt oder angepasst werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass auf die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer Einfluss genommen wird. Auch kann für die Unternehmergesellschaft über die individuelle Satzung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr festgelegt werden, so dass die Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses nach hinten verschoben werden kann.
Was sind die gesetzlich festgelegten Mindestinhalte der Satzung?
Firmenname
Sitz
Unternehmensgegenstand
Höhe des Stammkapitals
Anzahl der Stammeinlagen
Höhe der Stammeinlagen
Gründergesellschafter
Welche Regelungen sollten über die Pflichtangaben hinaus zusätzlich enthalten sein?
Der gesetzlich geforderte Mindestinhalt der Satzung (auch: Gesellschaftervertrag) ist in der Regel nicht ausreichend. Insbesondere im Streitfall der Gesellschafter untereinander wird deutlich, dass ein rechtlicher Rahmen zur Streitbeilegung wichtig ist. Hier sind insbesondere folgende Regelungen empfehlenswert (in Klammer ist jeweils angegeben, in welchen der oben beworbenen Satzungspakete die jeweilige Regelung enthalten ist):
Spielregeln der Gesellschafterversammlung (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Rechte der Geschäftsführung (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Gewinnverteilung und Gewinnausschüttung an die Gesellschafter (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Kündigung des Gesellschafters (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Begleichung der Gründungskosten (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Einziehung von Geschäftsanteilen (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Erbrechtliche Regelungen (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel (inkl. in Basis-, Startup- und Pro-Version)
Familienrechtliche Regelungen (inkl. in Startup- und Pro-Version)
Veräußerungsrechte der Gesellschafter (inkl. in Startup- und Pro-Version)
Abfindungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters (inkl. in Startup- und Pro-Version)
Höhe und Voraussetzungen für Abfindungen (inkl. in Pro-Version)
Beendigung des Gesellschaftsvertrages/Liquidation (inkl. in Pro-Version)
Wettbewerbsverbote (inkl. in Pro-Version)
Insbesondere wenn ein Investor in ein Startup investiert hat, ist es empfehlenswert, überdies weitere Regelungen zu treffen. Diese werden meist in einer separaten Vereinbarung (Gesellschaftervereinbarung oder Beteiligungsvertrag) festgehalten, damit Sie im Handelsregister nicht öffentlich einsehbar sind.
Reicht ein einfaches kostenfreies Vertragsmuster aus dem Internet?
Das Internet ist voll mit Muster-Satzungen, jedoch enthalten diese oftmals nur oberflächliche Regelungen, die auf die individuelle Struktur der Gesellschaft nicht passen. Außerdem können veraltete oder zu starre Regelungen dazu führen, dass im Nachgang Änderungen notwendig sind, die zu erneuten Notar- und Gerichtskosten führen und auch Nerven kosten können. Unter anderem kann auch die Eintragung der Gesellschaft durch den Amtsrichter abgelehnt werden. Daher empfiehlt es sich, gleich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so künftigen Ärger zu vermeiden und die Gewissheit zu haben, dass Ihre Satzung rechtssicher ist und perfekt auf Ihre Gesellschaftsstruktur abgestimmt ist.