Rechte und Pflichten vom Arbeitnehmer: Arbeitsrecht erklärt

Aus einem Arbeitsvertrag ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Welche Regelungen gesetzlich verankert sind und wer rechtlich gesehen überhaupt als Arbeitnehmer gilt, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

 

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Rechte, Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Arbeitsverträge legen Verpflichtungen für die jeweiligen Vertragsparteien fest. Dabei wird stets zwischen den wesentlichen Verpflichtungen (Hauptpflichten) und den unwesentlichen Vertragspflichten (Nebenpflichten) unterschieden wird. Während die Hauptpflichten festlegen, um welche Art von Vertrag es sich handelt, enthalten Nebenpflichten allgemein gültige Vertragsklauseln, die universell für verschiedene Vertragsarten gültig sind. Im Normalfall entsprechen die Pflichten des Arbeitnehmers den Rechten des Arbeitgebers und umgekehrt.

Rechte der Arbeitnehmer Pflichten der Arbeitnehmer
Hauptpflichten

Nebenpflichten

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Treuepflicht
  • Verbot der Bestechlichkeit
  • Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflicht
  • Unterlassung von rufschädigenden Mitteilungen
  • Schutz des Arbeitgebereigentums

Über diese Rechte und Pflichten hinaus können im Arbeitsvertrag branchen- oder unternehmensspezifische Regelungen festgehalten werden wie etwa die Pflicht, im Schichtdienst zu arbeiten.

 

Rechtsgrundlage für Beschäftigungsverhältnisse: Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, also mit den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und -geber. Dies mag unkompliziert klingen, ist in Wahrheit jedoch knifflig, da die Bestimmungen des Arbeitsrechts über verschiedene Gesetzestexte verstreut sind und keine Rechtsquelle existiert, die alle bündelt. Für Laien ist es daher äußerst schwierig, alle Vorgaben des Gesetzgebers zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und -geber zu überschauen und noch schwieriger, einzuschätzen, welche davon für die spezielle Arbeit gelten.

Arbeitsrecht: Verbindliche Basis des Arbeitsvertrags

Damit Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen, wird für jedes Arbeitsverhältnis ein eigener Arbeitsvertrag aufgesetzt. Dort sind alle Vereinbarungen speziell für dieses Arbeitsverhältnis in Klauseln festgehalten. Ob dabei die gesetzlichen Standards verwendet oder individuelle Regelungen getroffen werden, kann von beiden Vertragsparteien ausgehandelt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die arbeitsrechtlichen Minimalanforderungen des Arbeitsvertrages nicht durch Vertragsklauseln umgangen oder zum Nachteil des Arbeitnehmers verschlechtert werden dürfen. Klauseln, die zum Beispiel die Urlaubstage unterhalb des gesetzlichen Minimums festlegen oder Mehrarbeit als „mit dem Gehalt abgegolten” beschreiben, sind unzulässig und daher unwirksam.

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Wer gilt überhaupt als Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber definiert einen Arbeitnehmer als eine Person, die „aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist.” Sobald eine Person einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, wird sie also zum Arbeitnehmer und stellt ihre Arbeitsleistung gegen Bezahlung zur Verfügung.

Doch die Abgrenzung von Arbeitnehmer und Selbständigen ist in der Praxis nicht immer so einfach; dies belegen zahlreiche Fälle von Scheinselbständigkeit.

 

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

In jedem Arbeitsvertrag müssen Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitszeit
  • Überstundenregelung
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Zusammensetzung und Höhe des Entgelts
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Probezeit
  • Kündigungsregelungen

Für einige Vertragselemente gilt: Werden sie nicht im Arbeitsvertrag geregelt, gelten die gesetzlichen Standards (z. B. Kündigungsfristen). Dies trifft allerdings nicht auf Mehrarbeit zu – wurden im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Überstunden getroffen, kann der Angestellte diese ablehnen.

 

Pflichtverletzungen

Beide Parteien müssen sich an den abgeschlossenen Vertrag und die vereinbarten Regelungen halten, unabhängig, ob es sich um einen individuellen Arbeitsvertrag oder um einen Tarifvertrag handelt.

Leistungsstörungen

Kommt der Arbeitnehmer seinen im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nicht nach oder verstößt er gegen sie, kommt es zur sogenannten Leistungsstörung. Das bedeutet im Endeffekt, dass er mit Abmahnung, Lohnminderung oder im schlimmsten Fall auch mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen muss. Ist das Zustandekommen der Schuldverletzung fahrlässig oder vorsätzlich, kann für den Arbeitgeber sogar ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.

Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt: Hier kann der Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatzansprüche inklusive Verzugszinsen geltend machen oder auch seine Arbeitsleistung zurückhalten, bis die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt ist (§§ 280, 288 BGB). Sollte eine schwerwiegende (vorsätzliche oder grob fahrlässige) Verletzung der Pflichten durch den Arbeitgeber vorliegen, darf der Arbeitnehmer auch fristlos kündigen (§ 626 Abs. 1 BGB).

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