Arbeitsvertrag erstellen: Diese Klauseln dürfen nicht fehlen

Verträge zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern geben Rechtssicherheit für jedes Arbeitsverhältnis. An dieser Stelle erhalten Sie eine Übersicht zum Thema Arbeitsvertrag und viele nützliche Tipps, wie ein gesetzeskonformer einen Arbeitsvertrag erstellt wird.

 

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Zweck eines Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, um die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner zu regeln. Den rechtlichen Rahmen des vertraglichen Arbeitsverhältnisses bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 611-630 BGB). Damit der Arbeitsvertrag rechtsgültig wird, muss er alle minimal notwendigen Klauseln beinhalten. Es ist nicht schwer, einen einfachen Arbeitsvertrag zu erstellen, allerdings müssen Sie zwingend gewisse Inhalte aufnehmen und Bestimmungen einhalten. Wichtig: Vertragliche Fehler werden immer zu Gunsten des Arbeitnehmers gewertet, da er oder sie den Vertrag nicht erstellt hat.

Durch diesen Artikel steht Ihnen ein zuverlässiger Ratgeber zur Verfügung, der Ihnen hilft, einen ersten Arbeitsvertrag zu erstellen und zu prüfen.

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Arbeitsverträge ausgestalten

Die Inhalte, die ein Arbeitsvertrag abdecken sollte, sind gesetzlich klar definiert. Es ist deshalb wichtig, den Vertrag korrekt zu erstellen, damit dieser am Ende nicht anfechtbar ist. Zwar sind Arbeitsverträge offiziell formfrei und sogar für die ersten vier Wochen mündlich möglich, aber Sie tun sich keinen Gefallen damit, wenn Sie auf dieses Recht pochen und somit unbewusst gegen Gesetze verstoßen. Sie sollten daher zwingend die hier vorgestellten Inhalte aufnehmen und über Musterklauseln ausformulieren.

Tipp vor der Erstellung

Komplexe Vertragsinhalte sollten Sie immer einem Profi überlassen. Oft sind eigens gestaltete Formulierungen diejenigen, die im Ernstfall nicht standhalten, da sie gegen geltende Rechte verstoßen. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie den Arbeitsvertrag erstellen müssen, sei Ihnen zu Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht geraten.

 

Inhaltspflicht per Nachweisgesetz

Die Inhalte, die ein Arbeitsvertrag auf jeden Fall enthalten muss, sind in § 2 des Nachweisgesetzes geregelt. Ein rechtskonformer Arbeitsvertrag beinhaltet demnach:

  • Name und Adresse des Arbeitnehmers
  • Name, Adresse und Geschäftsführer des Arbeitgebers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort bzw. der Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte
  • Allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf den Arbeitsvertrag angewendet werden
  • Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Ort und Datum

 

Klauseln des Arbeitsvertrags

Den wohl wichtigsten und schwierigsten Part bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages bilden die Klauseln. Damit sind alle Absprachen gemeint, die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschreiben. Hier sollten Sie alle Eventualitäten bedenken, um gegensätzliche Auslegungen zu verhindern und späteren Klagen vorzubeugen. Sie finden im Folgenden wichtige Inhalte in der Reihenfolge ihres Auftretens in Standardverträgen.

1 Vertragsdauer

Eine erste Klausel, auf die Sie treffen, sobald Sie einen Arbeitsvertrag erstellen, ist die Vertragsdauer. Befristete Verträge unterscheiden sich dabei von unbefristeten Verträgen. Beide haben gemeinsam, dass zunächst der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns festgesetzt wird. Hier sollten Sie ebenfalls aufführen ob eine Probezeit besteht und falls ja, wann sie endet. Unterschiede gibt es beim Vertragsende: Befristete Verträge laufen aus, ohne dass eine Kündigung notwendig wird. Ohne jegliche Klausel zum Vertragsende handelt es sich bei Ihrem Arbeitsvertrag um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Tipp: Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag erstellen, achten Sie darauf, dass dieser nachweisliche Gründe für die Befristung besitzt, beispielsweise Mutterschutzvertretung oder eine festgelegte Projektzeit. Sachgrundlose Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

2 Tätigkeitsbeschreibung

Sie können dem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag genau vorschreiben, welche Arbeiten er zu erledigen hat. Es ist jedoch ratsam, diesen Bereich nicht zu detailliert auszufüllen, da Sie sich Ihrer eigenen Flexibilität im Einsatzfeld berauben. Ein grober Einsatzbereich kann an dieser Stelle genügen. Mehr zum Thema Tätigkeitsbeschreibung lesen Sie hier.

3 Versetzung

Die Versetzungsklausel macht immer dann Sinn, wenn Sie sich die Möglichkeit offen halten möchten, Ihren Mitarbeiter an einem anderen Ort oder in einer anderen Abteilung einzusetzen. Der Arbeitnehmer darf durch die Versetzung nach § 307 BGB jedoch keine gravierenden Nachteile für sich erfahren.

Tipp: Auf die Versetzungsklausel im Vertrag müssen Sie deutlich hinweisen, da diese ansonsten zu den überraschenden Klauseln gehört und nicht rechtswirksam ist.

4 Arbeitszeit

Die Klausel über die Arbeitszeit ist Bestandteil eines jeden vernünftigen Arbeitsvertrages. Hier ist festgeschrieben, wie viele Stunden Ihr Arbeitnehmer in der Woche zu leisten hat. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, die Pausenzeit zu regeln sowie den Hinweis zu geben, dass die Pause nicht zur Arbeitszeit gehört. Alle Infos rund um die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit erfahren Sie hier.

5 Arbeitsentgelt

Hier finden sich die Vereinbarungen zu Lohn oder Gehalt und weitere Vergütungen. In diesem Abschnitt wird das monatliche Bruttogehalt genannt, der Zeitpunkt der Auszahlung und der Anspruch auf Sonderzahlungen. Sollten Sie auf die Klausel über Arbeitsentgelte verzichten, zahlen Sie Ihrem Mitarbeiter im Normalfall den gültigen Tariflohn bzw. kann der Arbeitnehmer diesen einfordern.

6 Kündigungsfrist

Eine vertragliche Kündigungsfrist regelt den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses. Vom Gesetzgeber sind hierbei mindestens vier Wochen als Frist vorgesehen. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Frist je nach Dauer des  Arbeitsverhältnisses. Vertraglich können Sie mit Ihrem Arbeitnehmer längere Fristen für eine ordentliche Kündigung vereinbaren als vom Gesetz vorgegeben. Außerdem sollten Sie die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit schriftlich im Vertrag fixieren. Falls Sie keine Kündigungsfristen festlegen, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen.

7 Urlaub

Wenn Sie den Arbeitsvertrag erstellen, sollte das Thema Urlaubsanspruch auf keinen Fall fehlen. Bei einer 5-Tage-Woche sind mindestens zwanzig Werktage vorgeschrieben. Abweichende Vereinbarungen dürfen Sie selbstverständlich mit dem Arbeitnehmer aushandeln. Außerdem sollten Sie eine Regelung für die Übertragung in das nächste Jahr finden.

Tipp: Es ist ratsam, die Übertragung von Resturlaub in das nächste Kalenderjahr zu befristen. Viele Unternehmen streichen „alten Urlaub“ ab dem 31. März, auch wenn zuvor eine Krankheit vorgelegen hat.

8 Arbeitsunfähigkeit

Ist Ihr Arbeitnehmer durch Krankheit oder Unfall nicht arbeitsfähig, so können Sie ihm über den Arbeitsvertrag festschreiben, wann er dies im Unternehmen anmelden muss. Außerdem können Sie Regelungen darüber treffen, welche Rechte Sie als Unternehmen bei fehlenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben.

9 Nebentätigkeit

Sollten Ihre Mitarbeiter weitere Tätigkeiten ausführen wollen, können Sie vertraglich festhalten, dass Sie darüber informiert werden. Wenn die Interessen des Unternehmens nicht mehr gewahrt werden, können Sie in einem solchen Fall sogar bestimmte Nebentätigkeiten ausschließen.

10 Geheimhaltung

Um sicherzustellen, dass Angestellte keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, ist eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag üblich. Achten Sie darauf, dass hierin auch die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeschlossen ist.

Hinweis: Bei Arbeitsstellen mit besonderer Verantwortung (Führungspositionen, Verantwortung für sensible Daten oder Betriebsgeheimnisse, starker Wettbewerb etc.) sind Klauseln zu Strafen im Falle eines Vertragsbruches üblich.

11 Ausschlussfrist

Damit etwaige Sonderzahlungen wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht auf unbestimmte Zeit weiterlaufen können, sollten Sie eine entsprechende Frist einbauen, wenn Sie den Arbeitsvertrag erstellen. In einem solchen Fall verjähren die Ansprüche nach der schriftlich fixierten Frist.

12 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot nach § 241 Abs. 2 BGB sollte Bestandteil im Arbeitsvertrag sein. Hierdurch können Sie unterbinden, dass Ihre Mitarbeiter während der Dauer des Arbeitsverhältnisses für Ihre Konkurrenz tätig werden.

Tipp: Ein Wettbewerbsverbot kann sogar über das Arbeitsverhältnis hinaus wirksam werden. Hierzu müssen Sie darauf achten, dass der Zeitraum maximal zwei Jahre beträgt und jeder Monat mit mindestens der Hälfte des bisherigen Gehalts vergütet wird. Mehr zum Wettbewerbsverbot erfahren Sie hier.

13 Salvatorische Klausel

Eine salvatorische Klausel beschreibt, dass ein Vertrag bei Änderung, Löschung oder Ungültigkeit von einzelnen Vertragsinhalten weiter Bestand hat. Somit müssen Sie keinen neuen Arbeitsvertrag erstellen, wenn eine Änderung eintritt.

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Arbeitsvertrag erstellen für Teilzeit

Einen Arbeitsvertrag für Teilzeitkräfte zu erstellen unterscheidet sich nicht stark von der Version für Vollzeitkräfte. So müssen Wochenarbeitsstunden und Urlaubsanspruch angepasst werden. Das Teilzeitmodell als solches hat keine gesetzliche Fixierungsvorschrift, weshalb Sie frei in der Gestaltung sind. Hier einige Beispiele:

  • Feste tägliche Arbeitszeit (verkürzt)
  • Unregelmäßige tägliche Arbeitszeit
  • Feste volle Arbeitstage
  • Arbeit auf Abruf
  • Job-Sharing
  • Home Office

Sie müssen das Modell jedoch nicht im Arbeitsvertrag festhalten und auch keine Arbeitszeiten niederschreiben. Dies hat für beide Seiten den Vorteil, dass die Arbeitszeit flexibel angepasst werden kann, ohne dass Sie einen neuen Arbeitsvertrag erstellen müssen. Außerdem ist es ratsam, eine Regelung zu Überstunden schriftlich festzuhalten. Hier kann beispielsweise fixiert werden, wie viele Stunden Mehrarbeit maximal anfallen dürfen. Dies hat bei Teilzeit-Modellen besondere Relevanz, da sonst ein automatischer Übergang zur Vollzeitarbeit entstehen kann, wie dieses Urteil beweist.

Tipp: Eine Vergütung unaufgeforderter Überstunden kann bei Teilzeit per Klausel ausgeschlossen werden.

 

Unzulässige Klauseln

Sie möchten einen Arbeitsvertrag erstellen und dabei keine Fehler machen? Dann erhalten Sie an dieser Stelle einige typische Klauseln, die unzulässig sind und den Arbeitsvertrag anfechtbar machen. Die folgenden Klauseln dürfen in Ihrem Arbeitsvertrag auf keinen Fall vorkommen:

Überstunden „Überstunden werden nicht vergütet und sind bereits mit dem Gehalt abgegolten” Diese Klausel ist bei Vollzeitverträgen ungültig, denn sie verstößt gegen § 3 Arbeitszeitgesetz und § 612 BGB, in denen geregelt ist, dass Überstunden zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen sind.
Fort- und Weiterbildung „Kosten für Fort- und Weiterbildungen sind nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses komplett zurückzuzahlen.“ Da durch Fortbildungen das Unternehmen im gleichen Maße profitiert, dürfen die Kosten dafür nicht zurückverlangt werden. Einzige Ausnahme ist die Kündigung durch den Mitarbeiter direkt nach einer Fort- oder Weiterbildung.
Mutterschutz „Auf eine Schwangerschaft wird die Mitarbeiterin für vier Jahre verzichten, andernfalls wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst.” Nach § 138 BGB und § 9 MuSchG darf ein Arbeitgeber sich nicht in die Privatangelegenheiten von Arbeitnehmern einmischen. Vertragsklauseln wie diese sind nicht wirksam. Mehr zum Thema Mutterschutz im Arbeitsverhältnis.
Zulagen „Nicht vereinbarte freiwillige Leistungen an den Arbeitnehmern können widerrufen werfen.” Hiermit sind Zulagen wie Weihnachtsgeld oder Boni gemeint, die der Arbeitnehmer als betriebliche Übung ansehen könnte. Eine solche Klausel ist rechtswirksam, muss allerdings deutlich spezifischer sein, als hier im Beispiel.

Weitere Beispiele zu ungültigen Klauseln im Arbeitsvertrag finden Sie hier.

Tipp: Sollten Sie sich vor einer Klage zur betrieblichen Übung schützen wollen, ist es ratsam, den Freiwilligkeitsvorbehalt auf der jeweiligen Gehaltsabrechnung auszudrucken und die Zulage detailliert zu benennen.

 

Arbeitsvertrag selbst erstellen:  Kleine Kosten, großes Risiko

Einen regulären Arbeitsvertrag zu erstellen ist nicht mit hohen Kosten verbunden, wenn Sie dies selbst vornehmen. Der einzige Kostenfaktor ist die Zeit für Recherche und Erstellung, die Sie hierfür einsetzen müssen. Bei der Erstellung können Sie auf Muster-Formulierungen zurückgreifen, die Sie aus entsprechender Fachliteratur übernehmen und zusammensetzten können. Dabei arbeiten Sie die hier vorgestellten Inhalte für Arbeitsverträge nach und nach durch und setzen die Musterformulierungen zusammen.

Risiken abwägen

In selbst erstellten Arbeitsverträgen stecken jedoch Risiken, die die Kosten letztendlich deutlich in die Höhe schnellen lassen können. Sollten Sie nämlich falsche Angaben machen oder unzulässige Klauseln verwenden, sind die Arbeitsverträge eventuell ungültig. Ihre Mitarbeiter können dagegen klagen und vor Gericht Gelder von Ihnen erstreiten. In einem solchen Fall können Sie mehrere Monatsgehälter des jeweiligen Mitarbeiters verlieren, ganz zu schweigen von eventuellen Anwalts- und Gerichtskosten.

Grundsätzlich gilt: Je kostenintensiver der Mitarbeiter und je komplexer die Vertragsinhalte werden, desto mehr rechtliche Sicherheit benötigen Sie. Wägen Sie also immer ab, ob Sie den Arbeitsvertrag in Eigenregie erstellen oder den sicheren Weg gehen und einen Anwalt mit dieser Aufgabe beauftragen. Ein Mittelweg ist oftmals die Erstellung eines Mustervertrages vom Profi, den Sie bei Bedarf einfach für weitere Mitarbeiter anpassen können.

 

Arbeitsvertrag online erstellen: Wann sind Muster nützlich?

Um noch schneller zu arbeiten und den Aufwand weiter zu verkleinern, können Sie online Ihren Arbeitsvertrag erstellen. Hier werden Sie vorgefertigte Formulare finden, die nur noch durch Ihre Firmendaten und die Ihres Mitarbeiters ergänzt werden müssen. Gerade bei Minijob-Arbeitsverträgen sind Templates eine beliebte Wahl. Hierbei werden Sie jedoch schnell an Ihre Grenzen kommen, sollten Sie irgendwie vom Standard abweichen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn bei Ihnen im Unternehmen besondere generelle Vereinbarungen bestehen oder Sie einer speziellen Branche zugeordnet sind, in der viele zusätzliche Klauseln nötig werden. Außerdem ist die Vorlage im Internet nicht immer auf dem aktuellsten Stand, wodurch sich Fehler einschleichen könnten. Die Haftung für rechtliche Fehler übernehmen die Anbieter in der Regel nicht. Haben Sie nicht die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag über vorgefertigte Formulare zu erstellen, sollten Sie sich Hilfe durch einen Fachanwalt besorgen.

 

Arbeitsvertrag vom Anwalt erstellen lassen

Sollten Sie nicht in der Lage sein, für Ihr Unternehmen den generellen Arbeitsvertrag zu erstellen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote. Wenn Sie selbst zu sehr in Ihrem Unternehmen eingespannt sind und sich daher nicht um Papiere und Verträge kümmern können, suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt. Dieser gibt Ihnen Hilfestellung bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder erstellt diesen anhand Ihrer Informationen komplett selbst. Insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen alle rechtskonformen Formulierungen – und die Fallstricke, die durch einen schlecht formulierten Arbeitsvertrag entstehen können. Außerdem ist ein Anwalt immer auf dem neuesten Stand des Rechts.

Ein Anwalt kann bei der Ausgestaltung Ihrer Arbeitsverträge rechtssicher alle Unternehmensvereinbarungen einfließen lassen und den Vertrag speziell auf Ihre Branche zuschneiden. So können Sie gezielt Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

Kosten des professionellen Arbeitsvertrags vom Anwalt

Sollten Sie einen Anwalt mit der Aufgabe betrauen den Arbeitsvertrag zu erstellen, fallen die Kosten selbstverständlich höher aus, als wenn Sie sich selbst mit dem Thema befassen. Doch die Kosten für einen Rechtsstreit durch einen ungültigen, falsch erstellten Arbeitsvertrag können noch viel umfangreicher werden, weshalb Sie sich nicht vor einem Anwalt scheuen sollten. Entscheiden Sie sich dafür, den Arbeitsvertrag erstellen zu lassen, sollten Sie einige Kosten in Ihrem Budget einplanen.

Erfahren Sie hier, was Sie bei der Neueinstellung eines Mitarbeiters außerdem beachten müssen.

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