Arbeitsvertrag für den Minijob: Grundsätzliches
In einem Arbeitsvertrag begründen zwei Vertragspartner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Arbeitsverhältnis. Laut §§ 611 ff. BGB gilt der Arbeitsvertrag als eine Art Dienstvertrag: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, eine Dienstleistung zu erbringen. Dafür zahlt der Arbeitgeber einen Lohn oder ein Gehalt. Dieses Entgelt wird im Vertrag festgelegt.
Bei Arbeitsverträgen für Minijobs gelten die üblichen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages. Beachten Sie bitte, dass es einige Klauseln gibt, die in Arbeitsverträgen ungültig sind.
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Wann ist ein Job ein Minijob?
Auch im Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist der Arbeitsvertrag ein Muss. Eine Besonderheit ist, dass der Arbeitsvertrag beim Minijob oft auf Stundenbasis angesetzt wird. Diese Arten von Minijob werden unterschieden:
- In einem 538-Euro-Job können Angestellte pro Monat maximal 538 Euro verdienen. Die Tätigkeit wird regelmäßig ausgeübt, beispielsweise an zwei Tagen pro Woche.
- Kurzfristige Beschäftigung: Auch für kurzfristige Beschäftigungen, darunter Ferienjobs, gilt die Grenze von 538 Euro pro Monat, damit sie als Minijob gelten. “Kurzfristig” bedeutet in diesem Fall, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr als 70 Arbeitstage dauert. In einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis darf der Arbeitnehmer insgesamt maximal 6.456 Euro verdienen. Des Weiteren dürfen die Monatslöhne nicht zu stark schwanken.
Wenn Sie einen Mitarbeiter auf 538-Euro-Basis einstellen, müssen Sie ihn bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) und der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dafür gilt eine Frist von sechs Wochen. Wird diese Frist versäumt, drohen Strafanzeigen wegen Schwarzarbeit. Schwanken die tatsächlichen Monatslöhne stark, etwa aufgrund schwankenden Arbeitsaufkommens und/oder Überstunden, beziehen Sie sich auf das durchschnittliche Entgelt.
Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig einen Hauptjob und/oder mehrere Minijobs zugleich ausüben. Dabei darf der Arbeitnehmer in seinen Minijobs langfristig nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen. Ansonsten gilt entweder der Gleitzonen-Tarif (bis 2.000 Euro monatlich) oder es besteht ein normales Beschäftigungsverhältnis.
Minijob: Bezahlung und Abzüge
Der Arbeitsvertrag für einen Minijob wird meist auf Stundenbasis ausgehandelt. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn, der im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgelegt wurde. Der Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2024 12,41 Euro pro Stunde und wird alle zwei Jahre geändert. Je nach Branche herrschen eigene Mindestlohnregelungen. Manche Personengruppen sind jedoch von den Mindestlohnregelungen ausgenommen:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
- Pflichtpraktikanten
- Freiwillige Praktikanten, wenn das Praktikum zur beruflichen oder studentischen Orientierung dient
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder anderen Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen
- Ehrenamtlich Tätige
Bei der Lohnabrechnung für Minijobber gelten ebenfalls besondere Regeln. Da sie weniger Steuern und Sozialbeiträge bezahlen, erhalten sie zum Großteil brutto für netto.
Arbeitsvertrag für den Minijob: Besonderheiten
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für Minijobber aufsetzen, beachten Sie folgendes:
- Der Arbeitnehmer ist nicht kranken-, renten- und pflegeversichert. Sie zahlen jedoch einen speziellen Pauschbetrag an die Kranken- und Rentenversicherung.
- Wenn Sie den Durchschnittslohn ermitteln, müssen Sie auch die Zahlung gelegentlicher Beträge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigen. Denn hier kann es schnell passieren, dass die Entgeltgrenze von 450 Euro überschritten wird. Wird die Grenze überschritten, müssen Sie Versicherungsbeiträge zahlen.
- Wenn ein geringfügig Beschäftigter mehr Geld erhält, als im Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung vereinbart, gilt er ab der Überschreitung der Lohngrenze nicht mehr als Minijobber. Eine Ausnahme gilt für Minijobber, die die Grenze nur ab und an überschreiten, weil ihr Arbeitsaufkommen und damit der Monatslohn schwanken.
- Minijobber können darauf verzichten, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dafür müssen sie beim Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung einreichen.
- Handelt es sich bei Ihrem geringfügig Angestellten um einen kurzfristig Beschäftigten, beispielsweise einen Empfänger von Arbeitslosengeld, wird die Versicherung vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur übernommen.
Kündigung eines Arbeitsvertrags beim Minijob
Wie bei anderen Arbeitsverträgen gilt das Arbeitsverhältnis eines geringfügig Beschäftigten in einer der folgenden Situationen als beendet:
- Der Arbeitnehmer hat fristgerecht gekündigt.
- Der Arbeitgeber entlässt den Arbeitnehmer fristgerecht.
- Die vertraglich festgelegte Frist läuft ab und es findet keine Vertragsverlängerung statt.
Beide Seiten können innerhalb von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats den Arbeitsvertrag kündigen. Geringere Kündigungsfristen können für interimsmäßige Aushilfen in den ersten drei Monaten angesetzt werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind im BGB wie folgt festgelegt:
Länge der Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat |
5 Jahre | 2 Monate |
8 Jahre | 3 Monate |
10 Jahre | 4 Monate |
12 Jahre | 5 Monate |
15 Jahre | 6 Monate |
20 Jahre | 7 Monate |
Des Weiteren gilt es, die vorgeschriebenen Kündigungsfristen in Tarifverträgen zu beachten. Je nach Tarif können die Fristen länger oder kürzer sein.
Arbeitsvertrag für den Minijob: Vorlage suchen?
Ein kostenloses Muster für einen Arbeitsvertrag für einen Minijob zu finden, ist dank Internet schnell und einfach erledigt. Nutzen Sie Ihre bevorzugte Suchmaschine, finden Sie mit wenigen Klicks sofort eine große Auswahl an diversen Mustern. Ob Sie den Arbeitsvertrag für den betroffenen Minijob mit einer Vorlage erstellen können, hängt jedoch sehr von den Bedingungen Ihres Betriebs ab. Wie bereits erwähnt, sind Form und Inhalt bis auf die allgemeinen Bedingungen bei Arbeitsverträgen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Denken Sie aber unbedingt an die besonderen Bedingungen, die von folgenden Faktoren abhängen:
- Ihrer Branche
- Ihrem Betrieb
Wenn Sie für einen Arbeitsvertrag ein Muster einsetzen, sei es für einen Minijob oder ein anderes Arbeitsverhältnis, ändern Sie es so ab, dass die besonderen Bedingungen Ihres Betriebs berücksichtigt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob der Arbeitsvertrag rechtskräftig ist, oder weitere Detailfragen zum Thema haben, suchen Sie am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf.