Was sind Kammern bzw. Berufskammern?
Der Begriff „Kammer” begegnet Selbständigen immer wieder, denn beinahe jede Berufsgruppe ist einer und manchmal sogar mehreren Kammern zugehörig. Aber was genau sind Kammern eigentlich? Die meisten berufsständischen Körperschaften in öffentlich-rechtlicher Hand werden als Kammern bezeichnet. Kammern dienen der Selbstverwaltung innerhalb einer Branche oder Berufsgruppe auf regionaler Ebene. Abzugrenzen sind Berufskammern von den Berufsgenossenschaften.
Organisation der Berufskammern
Jede Branche organisiert die Kammern anders, da sie oftmals aus ehemaligen Institutionen hervorgehen, neu zusammengefasst wurden und somit eine lange Tradition haben. Im Regelfall sind sie auf Landesebene organisiert und unterliegen der Aufsicht der relevanten Landesministerien oder -gerichte. Die Zuständigkeitsgebiete werden Kammerbezirke genannt. Neben der Unterteilung zwischen Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer gibt es noch weitere eigenständige, branchenspezifische Berufskammern für so genannte freie Berufe, das Gewerbe und die Landwirtschaft.
Alle Kammern der freien Berufe: Berufskammern im Überblick
In den meisten Fällen sind die Bundeskammern privatrechtlich als eingetragene Vereine und Verbände organisiert. Sie bilden dabei den Dachverband der Länderkammern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften verwaltet werden. Die Landesministerien dienen als Rechtsaufsicht der ansässigen Kammern. Hier ist ein Verzeichnis aller gängigen Kammern der freien Berufe:
Berufskammer | Details | Recht | Kontakt |
Apothekerkammern
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Die Bundesapothekerkammer unterliegt der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V (ABDA). | PR | Bundesapothekerkammer Unter den Linden 19 – 2310117 Berlin 030 – 40 00 40 abda@abda.de abda.de |
Architektenkammern | Die Architektenkammern der Länder sind öffentlich-rechtliche Kammern. Der Dachverband ist die Bundesarchitektenkammer und besteht als eingetragener Verein, ansässig in Berlin-Kreuzberg. | PR | Bundesarchitektenkammer Askanischer Platz 4 10963 Berlin 030 – 26 39 440 info@bak.de bak.de |
Ärztekammern | Deutschlandweit gibt es 17 Landesärztekammern, da Nordrhein-Westfalen zwei Kammern zählt. Die Bundesärztekammer (BÄK) bzw. die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern ist ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in Berlin. | PR | Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin 030 – 40 04 560 info@baek.de bundesaerztekammer.de |
Ingenieurkammern | Hier gibt es unterschiedliche Modelle. Einige Ingenieurkammern sind für Ingenieure jeder Fachdisziplin zuständig, andere beschränken sich auf Ingenieure und Ingenieurinnen aus dem Bauwesen (Baukammer Berlin). Dazu gibt es noch branchenübergreifende Kammern für Ingenieurberufe und Architekten (z. B. in Schleswig-Holstein). Die Kammern unterscheiden in den meisten Fällen freiwillige und Pflichtmitglieder. Die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) ist der privatrechtliche Dachverein. | PR | Bundesingenieurskammer Joachimsthaler Straße 12 10719 Berlin 030 – 25 89 882 info@bingk.de bingk.de |
Notarkammern | Anders als die meisten Dachvereinigungen ist die Bundesnotarkammmer eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Ihr gehören bundesweit 21 Notarkammern an. | ÖR | Bundesnotarkammer Mohrenstraße 34 10117 Berlin 030 – 38 38 660 bnotk@bnotk.de bnotk.de |
Lotsenkammern | Bundesweit gibt es sieben Seelotsenbrüderschaften. Die Bundeslotsenkammer (BLK) ist die Interessenvertretung der Brüderschaften. Die Hafenlotsenbrüderschaften Hamburg und Bremerhaven sind unabhängige Kammermitglieder. | ÖR | Bundeslotsenkammer Theodorstraße 42-90 Haus 1a 22761 Hamburg 040 – 89 03 435 office@bundeslotsenkammer.de bundeslotsenkammer.de |
Patentanwaltkammern | Patentanwälte und -anwältinnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied der Patentanwaltskammer zu sein. Die bundesweit tätige Patentanwaltskammer (PAK) unterliegt den Regelungen der Patentanwaltsordnung. | ÖR | Patentanwaltskammer Tal 29 80331 München 089 – 24 22 780 dpak@patentanwalt.de patentanwalt.de |
Pflegekammern | Deutschlandweit gibt es drei Pflegekammern: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beheimaten die selbstverwaltenden Körperschaften. Aktuell gibt es noch keine Bundespflegekammer, aber ihre Errichtung ist bereits geplant. Die erste und mitgliederstärkste Kammer ist die rheinland-pfälzische Kammer mit über 40.000 Zugehörigen. | ÖR | Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Große Bleiche 14-16 55116 Mainz 06131 – 32 73 80 info@pflegekammer-rlp.de pflegekammer-rlp.de |
Psychotherapeuten-kammern | Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten werden von den zwölf zuständigen Kammern selbstverwaltet. Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden gemeinschaftlich von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer vertreten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) besteht seit 2003. | PR | Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin 030 – 27 87 850 info@bptk.de bptk.de |
Rechtsanwaltskammern | Rechtsanwaltskammern (RAK) unterliegen den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirken. Wer in Deutschland als Rechtsanwalt tätig werden will, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied einer RAK zu werden. Deutschlandweit gibt es 21 regionale Kammern. Der Zusammenschluss der örtlichen RAKs bildet die Bundesrechtsanwaltskammmer, die wiederum vom Bundesministerium für Justiz beaufsichtigt wird. | ÖR | Bundesrechtsanwaltskammer Littenstraße 9 10179 Berlin 030 – 28 49 390 zentrale@brak.de brak.de |
Steuerberaterkammern | Die Selbstverwaltung der Steuerberater ist deutschlandweit auf 21 Steuerberaterkammern aufgeteilt. Jeder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und jede Steuerberatungsgesellschaft muss zwingend Mitglied einer zuständigen Kammer sein. Der Dachverband bildet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) | ÖR | Bundessteuerberaterkammer Behrenstraße 42 10117 Berlin 030 – 24 00 870 zentrale@bstbk.de bstbk.de |
Tierärztekammern | Tierärztekammern sind die berufständischen Vertretungen deutscher Tierärztinnen und Tierärzte. Jedes Bundesland hat eine eigene Landestierärztekammer mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, wo es zwei Kammern gibt. Als praktizierender Veterinär ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer verpflichtend. Die Bundestierärztekammer e. V. (BTÄK) bildet die Dachvereinigung. | PR | Bundestierärztekammer Französische Straße 53 10117 Berlin 030 – 20 14 33 80geschaeftsstelle@btkberlin.de bundestieraerztekammer.de |
Wirtschaftsprüfer-kammern | Die zentrale Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vereinigt alle Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, die in Deutschland tätig sind. Zusätzliche sechs Länderkammern gibt es in Frankfurt, Berlin, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf und Berlin. Die Wirtschaftsprüferkammer unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. | ÖR | Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße 26 10787 Berlin 030 – 72 61 610 kontakt@wpk.de wpk.de |
Zahnärztekammern | Die Mitgliedschaft in einer Zahnärztekammer ist für jeden Zahnarzt und jede Zahnärztin verpflichtend. Insgesamt gibt es bundesweit 17 Landeszahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer e. V. (BZÄK) ist die bundesweite Berufsvertretung aller Zahnärzte. | PR | Bundeszahnärztekammer Chausseestraße 13 10115 Berlin 030 – 40 00 50 info@bzaek.de bzaek.de |
ÖR: Körperschaft des öffentlichen Rechts; PR: Körperschaft des Privatrechts
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Kammern der grünen Berufe
Landwirtschaftliche Berufe werden ebenfalls durch Kammern vertreten. Ihre Mitglieder üben sogenannte „grüne Berufe” aus. Dazu zählen unter anderem:
- Winzer
- Gärtner und Landschaftsbauer
- Landwirte
- Revierjäger
- Forstwirte
- Hauswirtschafter
- Molkereifachkräfte
- Landwirtschaftliche Brenne
- Fachkräfte für Agrarservice
- Veterinärmedizinische Laboranten
- Milchwirtschaftliche Laboranten
Landwirtschaftskammern
Die Landwirtschaftskammern werden häufig auch als Bauernkammern bezeichnet. Insgesamt gibt es drei Kammern: LWK Schleswig-Holstein, LWK Niedersachsen und LWK Nordrhein-Westfalen. Den Dachverband bildet der Verband der Landwirtschaftskammern e. V. (VLK).
Verband der Landwirtschaftskammern (ÖR)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
030 – 31 90 45 12
info@vlk-agrar.de
landwirtschaftskammern.de
Unterliegt Ihr Gewerbe regulär der IHK oder HWK können Sie schnell die Kammer für Ihren Zuständigkeitsbereich finden:
Aufgaben der Berufskammern
Die Aufgaben können sehr vielseitig sein. Grundsätzlich haben die Bundeskammern, die durch ein Sonderrecht geregelt werden (wie z. B. die Bundesnotarkammer), mehr Befugnisse als die privatrechtlichen Vereine.
Typische Aufgaben der Kammern sind:
- Vertretung der Berufsgruppe und der Mitglieder gegenüber der Wirtschaft, politischen Vertretern und der Öffentlichkeit
- Entwicklung von Berufsordnungen und Satzungen
- Vergabe von Zulassungen
- Entzug von Zulassungen
- Erteilung von Strafen und Berufsverboten
- Gestaltung der Ausbildungsinhalte
- Entwurf der Prüfungsrichtlinien für Auszubildende
- Abnahme von Prüfungen
- Definition der Zugangsvoraussetzungen zu Spezialisierungen und Weiterbildungen
- Festlegung von Gebührenordnungen (z. B. für Notargebühren)
- Statistische Erhebungen
- Überwachung der Berufsausübung
- Erstellung von Gutachten
- Unterstützung bei Tarifverhandlungen
- Unterstützung bei den Themen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Sterbefall
- Mediatorenfunktion im Streitfall
- Publikation von branchenrelevanten Neuigkeiten und Rechtsurteilen
Pflichtmitgliedschaften
In den meisten Fällen besteht eine Mitgliedschaftspflicht bei der zuständigen Kammer. Erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen Bezirkskammer oder nehmen Sie Kontakt zum Dachverband auf. Eine Mitgliedschaft ist mit einer Gebühr verbunden.