Wie kann ich einen Kreditvertrag widerrufen?
Bei Abschluss eines Kreditvertrages steht dem Kreditnehmer gesetzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu (§§ 495 Abs. 1 und 355 BGB). Die Art des Kredits ist dabei unwichtig. Das Widerrufsrecht gilt bei Ratenkrediten, bei Autokrediten, Abrufkrediten und auch bei Bankkrediten.
Ein Kreditvertrag wird in der Regel von Personen abgeschlossen, die eine größere Anschaffung tätigen wollen, aber nicht in der Lage sind, den vollen Betrag der Anschaffung auf einmal zu zahlen und daher ein Darlehen von einem Kreditinstitut aufnehmen. Mit dem Abschluss eines Kreditvertrags gehen Kreditnehmer und Kreditgeber gleichermaßen Verpflichtungen ein. Die Vertragsinhalte sollten daher ausführlich im Kreditvertrag festgehalten werden. Diese beinhalten vor allem, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer den vereinbarten Betrag zur Verfügung stellt und dass der Kreditnehmer diesen Betrag innerhalb einer zuvor festgelegten Laufzeit inklusive des vereinbarten Zinssatzes an den Kreditgeber zurückzahlt.
Werden diese Verpflichtungen von einer der beiden Parteien nicht eingehalten, hat der Kreditnehmer das Recht, den Vertrag zu widerrufen beziehungsweise kann der Kreditgeber den Kreditnehmer aus dem Vertrag entlassen.
Gesetzliche Grundlage des Widerrufrechts
Die rechtliche Grundlage von Kreditverträgen basiert auf den gleichen Bestimmungen wie beim Schuldrecht (§§ 488 ff. BGB). Für den Widerruf ist eine gesetzliche Mindestfrist von zwei Wochen vorgeschrieben. Kommt es vor, dass bestimmte Regelungen und Vorschriften nicht eingehalten werden, kann die Frist auch länger sein.
Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht dem Kreditnehmer ein Widerrufsrecht nur zu, wenn der Kredit für private Zwecke aufgenommen wurde (§§ 495, 355 BGB). Wird der Kredit für gewerbliche oder selbständige Tätigkeiten genutzt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 13 BGB).
Achtung: Im Gesetzestext wird ausschließlich der Begriff „Darlehen“ verwendet, welcher in diesem Zusammenhang aber mit dem Kredit gleichzusetzen ist. Im Sprachgebrauch werden Kredit und Darlehen oft als Synonyme füreinander verwendet, da es sich bei beiden Bezeichnungen um Methoden zur Beschaffung von Fremdkapital handelt. Es gibt jedoch feine Unterschiede zwischen Darlehensverträgen und Kreditverträgen, die sich vor allem in der Länge der Vertragslaufzeit abzeichnen.
Wo ist die Widerrufsbelehrung zu finden und was muss sie beinhalten?
Die Widerrufserklärung ist Teil des Kreditvertrages und wird an entsprechender Stelle im Vertrag mit dem Wort „Widerrufsbelehrung“ überschrieben. Der Kreditgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Kreditnehmer über alle wichtigen Informationen bezüglich des Widerrufsrechts aufzuklären. Andernfalls kann der Kreditnehmer den Vertrag auflösen.
An welcher Stelle im Vertrag die Widerrufsbelehrung steht, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. In einem Online-Vertrag steht sie beispielsweise oft bei den „zusätzlichen Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistern”.
Aus der Widerrufsbelehrung muss eindeutig hervorgehen, dass der Kreditnehmer ein vierzehntägiges Widerrufsrecht hat und dass die Widerrufung innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich erfolgen muss, wobei eine Begründung nicht zwingend notwendig ist.
Außerdem muss der Zeitpunkt, zu welchem die Widerrufsfrist startet, in der Belehrung erläutert werden. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Kreditnehmer die Vertragsunterlagen erhalten hat. Wurde der Kreditnehmer erst nach Eingang des Vertrags über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Wurde die Widerrufsbelehrung gar nicht vorgenommen, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Unter diesen Voraussetzungen ist ein Widerruf des Kreditvertrags möglich
Damit Sie von Ihrem Kreditvertrag zurücktreten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mangelhafte Belehrung über die Widerrufsfrist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn aus dem Vertrag nicht eindeutig hervorgeht, ab wann die Widerrufsfrist beginnt und wie lange diese gilt.
- Mangelhafte Belehrung über die Rechtsfolgen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Informationen über das Widerrufsrecht fehlen oder falsch dargestellt werden.
- Mangelhafte Erklärung über Rechtsfolgen bei verbundenen Geschäften. Als verbundenes Geschäft wird beispielsweise der Abschluss eines Darlehensvertrags zusammen mit einem Restschuldvertrag bezeichnet. Ist die Belehrung unverständlich oder irreführend, gilt die Erklärung als mangelhaft.
- Ergänzende Formulierungen in der Belehrung, die für den Kreditnehmer irreführend sind.
- Ergänzende Fußnoten, die für den Kreditnehmer irreführend sind.
- Fehlende individuelle Anpassung des Kreditvertrags. Die Widerrufsbelehrung muss in jedem Vertrag individuell angepasst werden.
Kreditvertrag widerrufen: So geht‘s
Die Widerrufsfrist für den Kreditvertrag setzt ein, sobald der Kreditnehmer ein Formular erhalten hat, das alle relevanten Informationen und Konditionen über den Kreditvertrag enthält. Dies kann beispielsweise eine Vertragsurkunde sein, der Kreditvertrag oder eine Abschrift dieser Dokumente. Ab dem Erhalt der Vertragsurkunde (oder einem anderen gültigen Dokument, das den Kreditvertrag bestätigt) beginnt automatisch die zweiwöchige Widerrufsfrist. Fehlen im Vertrag Informationen wie die Höhe des Kredits, die Laufzeit oder der Zinssatz, kann die Widerrufsfrist gemäß § 492 Abs. 6 BGB verlängert werden.
Der Widerruf muss fristgerecht innerhalb der vorgeschriebenen vierzehn Tage und in schriftlicher Form erfolgen. Am besten verschicken Sie das Widerrufschreiben per Einschreiben, um später gegebenenfalls nachweisen zu können, dass die Widerrufsfrist eingehalten wurde. Möglich ist aber auch, den Widerruf per Mail oder Fax beim Kreditgeber einzureichen. Handelt es sich bei dem Kreditvertrag um eine Ware, die auf Kredit gekauft wurde, gilt die Frist als eingehalten, wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Kreditgeber zurückgesendet wurde. In diesem Fall trägt der Kreditgeber beziehungsweise der Unternehmer, dem die Ware gehört, das Risiko der Rücksendung der Ware.
Für das Widerrufschreiben ist keine bestimmte Form vorgesehen und es muss auch keine Begründung für die Widerrufung des Vertrags angegeben werden. In der schriftlichen Erklärung muss der Widerruf des Kreditvertrages jedoch deutlich formuliert sein. Um sicherzugehen, dass Ihr Widerrufschreiben beim Kreditgeber eingegangen ist, bitten Sie um eine kurze Bestätigung des Eingangs des Schreibens.
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss dieser die empfangenen Leistungen beziehungsweise den erworbenen Gegenstand unverzüglich zurückgeben. Nachdem Sie den Widerruf fristgerecht eingereicht und die empfangenen Leistungen inklusive des vereinbarten Zinssatzes zurückerstattet haben, müssen Sie in der Regel keine weiteren Schritte unternehmen. Die Rückerstattung der erbrachten Leistungen muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen (§ 357a Abs. 1 BGB). Da die Darlehenszinsen pro Tag berechnet werden, sollten Sie mit der Rückerstattung jedoch nicht zu lange warten.
Widerruf Kreditvertrag: Musterschreiben
Hier finden Sie ein Musterschreiben, das Sie verwenden können, um Ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Füllen Sie einfach die Felder aus.
Häufige Gründe für den Widerruf eines Kreditvertrags
Die Gründe für die Widerrufung eines Kreditvertrages sind vielfältig. Zum Beispiel können sich ändernde Lebensumstände wie der Umzug in eine andere Stadt, plötzliche Arbeitslosigkeit oder Krankheit dafür verantwortlich sein, dass der Kreditnehmer die Kosten für den Kredit nicht mehr decken kann und den Vertrag deswegen widerrufen muss.
Häufig kommt es auch vor, dass der Kreditnehmer nach Vertragsabschluss einen anderen Kredit zu besseren Konditionen und Zinssätzen findet und daher den Vertrag widerruft.
Wann ist ein Widerruf nicht möglich?
Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass ein Widerruf des Kreditvertrags ausgeschlossen ist. Handelt es sich beispielsweise um einen Kredit, der für gewerbliche Zwecke oder selbständige Tätigkeiten aufgenommen wurde, kann der Kreditnehmer nicht von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Des Weiteren kann ein Kreditvertrag gemäß § 491 Abs. 2 BGB aus folgenden Gründen nicht gekündigt werden:
- Wenn es sich um einen sogenannten Kleinkredit handelt, dessen Nettodarlehensbetrag nicht höher als 200 Euro ist.
- Wenn es sich um kurzfristige Verträge handelt, die innerhalb von maximal drei Monaten zurückgezahlt werden müssen.
- Wenn es sich um einen Kredit gegen Pfand handelt (z. B. in einem Pfandleihhaus).
- Wenn es sich um ein Arbeitgeberdarlehen handelt. Hierbei hat der Kreditnehmer oft die
Möglichkeit einen Kredit vom Arbeitgeber zu günstigeren Konditionen zu erhalten, als sie auf dem Markt angeboten werden. - Wenn es sich um staatliche Förderanleihen handelt. Diese werden oft zu günstigeren Konditionen vergeben, als sie am Markt üblich sind.
Kreditvertrag kündigen, wenn ein Widerruf nicht möglich ist
Kann der Kreditnehmer den Vertrag nicht widerrufen, möchte aber dennoch aus dem Kreditvertrag aussteigen, bleibt ihm die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall gelten aber andere Fristen und Regelungen, als bei der Widerrufung des Vertrags.