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Vor der internationalen Markenanmeldung
Möglicherweise haben Sie bereits erfolgreich eine oder mehrere Marken in Deutschland angemeldet und möchten nun ins Ausland expandieren. Wie bei jeder anderen Markenanmeldung sollten Sie folgende Punkte vorab prüfen:
Identische und ähnliche Marken im Ausland ausschließen
Eine erfolgreiche Markenanmeldung in Deutschland bedeutet nicht, dass Sie Anspruch auf dieselben Markenrechte im Ausland haben. Ein Beispiel ist „Burger King”, dessen australische Niederlassung unter dem Namen „Hungry Jack’s” operiert. Der Grund: Vor der Eröffnung wurde bereits ein anderes Unternehmen als Burger King registriert.
Wenn die Marke oder eine sehr ähnliche bereits vergeben ist, sollten Sie sich einen neuen Namen überlegen. Selbst wenn die Marken koexistieren könnten, ist die Gefahr eines Widerspruchs oder einer Verwechslungsgefahr beim Verbraucher zu groß. Ein weiterer Vorteil: Sie bleiben so unabhängig von der (schlechten) PR einer fremden Marke.
Das Durchforsten ausländischer Markenregister in Eigenregie ist nicht immer einfach, vor allem wenn die richtigen Filterfunktionen fehlen. Überlegen Sie also, ob sich eine professionelle Markenrecherche lohnt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Wortmarke: Bedeutung des Markennamens in Fremdsprachen
Leider kann es passieren, dass ein für Deutsche wohlklingender Name in anderen Ländern entweder unfreiwillig komisch, unappetitlich oder sogar sittenwidrig ist. So klingt der Firmenname „Peugeot” im Chinesischen wie das Wort „Biāo zhì”. Das leicht abgewandelte „Biǎo zi” bedeutet nichts anderes als „Prostituierte”. Mittlerweile gibt es Softwares wie wordsafety.com, die genau solche Pannen verhindern können. Hier finden Sie eine Anleitung für das strategische Prüfen eines Wunschnamens.
Bildmarke: Bedeutung von Logos in anderen Kulturen
Das Firmenlogo kann zu einem weiteren, unvorhergesehenen Fettnäpfchen werden. Nicht selten sind die Farben und Formen eines Logos das Zentrum der gesamten Corporate Identity. Die Bildsprache liegt immer im Auge des Betrachters und kann von Kultur zu Kultur sehr unterschiedlich sein. Anstößige und sittenwidrige Symboliken werden zwar schnell zum viralen Social Media-Phänomen, aber ein solcher Marketing Flop ist nicht nur peinlich, sondern auch teuer. Ein gelungenes Beispiel für ein abgewandeltes Logo ist die saudi-arabische Variante des Starbucks-Logos: Die Meerjungfrau ohne Oberbekleidung wurde durch eine Krone ersetzt.
Um peinliche Fehltritte auf einem ausländischen Markt zu vermeiden, brauchen Sie entweder eines hohes Maß an kulturellem Wissen oder kompetente Beratung.
Marke im Ausland anmelden: EU oder international?
Haben Sie Ihre Recherchearbeiten erledigt, müssen Sie im nächsten Schritt entscheiden, welche Form der internationalen Markenanmeldung überhaupt sinnvoll ist. Kosten und Anmeldeverfahren sind sehr unterschiedlich, je nachdem für welche Variante Sie sich entscheiden.
EU-Marke anmelden
Eine sogenannte Unionsmarke oder European Trademark können Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Hier erhalten Sie den Markenschutz in allen 27 EU-Staaten auf einen Streich. Bei der regulären Anmeldung ist allerdings nur eine Markenklasse nach Nizza enthalten, jede weitere kostet eine zusätzliche Gebühr.
Anmeldeprozess der EUIPO
Der Anmeldeprozess für EU-Marken kann einige Monate in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass für alle Unionsmarken das „Alles oder nichts“-Prinzip gilt: Wenn es in nur einem Land einen Inhaber mit älteren Rechten gibt, ist Ihre Eintragung in allen anderen Ländern ebenfalls hinfällig. Dabei ist es egal, ob die ältere Marke nur national oder EU-weit eingetragen ist. Nach einer Widerspruchsfrist von drei Monaten steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege. Die Schutzdauer einer EU-Marke beträgt zehn Jahre und kann danach beliebig oft verlängert werde.
Was oft vergessen wird: Die Europäische Union ist nicht gleich Europa. Wenn Sie den Markenschutz zusätzlich in nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder Norwegen erhalten möchten, ist dies über eine IR-Marke möglich. Dazu können Sie mehr weiter unten lesen.
Unionsgewährleistungsmarke
Eine weitere Option für EU-Marken ist die Registrierung einer Uniongewährleistungsmarke. Neben dem regulären Markenschutz beinhaltet die Gewährleistungsmarke die Sicherung der besonderen Eigenschaften einer Ware oder Dienstleistung:
- Material
- Herstellungsweise
- Serviceleistung
- Qualität
- Genauigkeit
- …
Damit soll ein kontrollierter und nachweisbarer Produktstandard festgehalten werden. Für die Anmeldung müssen in einer Satzung folgende Angaben definiert werden:
- Gewährleistete Eigenschaften der Produkte
- Kontrollinstanz
- Maßnahmen zur Prüfung und Überwachung
Als Markenanmelder sind Sie also in der Verantwortung, die Eigenschaften der Marke für den Verbraucher zu gewährleisten. Somit garantieren Sie einen nachweislich hohen und konstanten Qualitätsstandard. Wie bei der Standard EU-Trademark beträgt die Schutzdauer zehn Jahre und kann im Anschluss verlängert werden. Ein Beispiel für eine Gewährleistungsmarke ist die Wort/Bildmarke von Safeshops.de, die geprüfte Online-Shops nutzen.
Unionskollektivmarke
Anders als die reguläre Unionsmarke weist die Europäische Kollektivmarke auf die betriebliche Herkunft eines Produkts hin. Nur Verbände von Erzeugern, Dienstleistern, Händlern oder andere Personen der öffentlichen Rechts dürfen Unionskollektivmarken anmelden. Grundsätzlich soll durch die Kennzeichnung das Vertrauen der Verbraucher in die Waren oder Services gesteigert werden. Wenn gewünscht, kann eine Unionskollektivmarke die geografische Herkunft des Produkts enthalten.
- Beispiele für Unionskollektivmarken
- Bioland (Bioland e. V.)
- Bayerisches Bier (Bayerischer Brauerbund e. V.)
- Rügenwalder Teewurst (Verband Rügenwalder Fleischwarenfabrik e. V.)
Auch bei bei der Gewährleistungsmarke muss die Anmeldung eine Satzung enthalten. Darin müssen Anmelder folgende Angaben leisten:
- Personen, die zur Benutzung der Marke befugt sind
- Voraussetzungen für eine Verbandsmitgliedschaft
- Bedingungen zur Benutzung der Marke (optional)
- Geografische Herkunft: Wenn die Marke die geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung bezeichnet, muss die Satzung jeder Person erlauben, deren Waren und Dienstleistungen aus dem bezeichneten Raum stammen, ebenfalls Mitglied des Verbandes zu werden.
Internationale Marke anmelden
Internationale Markenanmeldungen (International Registration) sind sinnvoll, wenn Sie eine Marke für nur einzelne Länder innerhalb der EU oder außerhalb der Union schützen wollen. Die Anmeldebehörde für IR-Marken ist die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf. Allerdings wird der Antrag für deutsche Anmelder über das Deutsche Markenamt abgewickelt. Die International Registration ist möglich für Staaten des Madrider Abkommens, das aktuell 122 Länder umfasst (Stand 2020). Voraussetzung für die Registrierung ist eine nationale Basismarke.
Sobald Ihr IR-Antrag an die WIPO übermittelt wurde, wird Ihr Antrag geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Marke ins internationale Register eingetragen und die Registrierung in der „Gazette des marques internationales” veröffentlicht. Danach haben die betroffenen Vertragsparteien innerhalb eines Jahres (in Ausnahmefällen innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, Ihnen den Markenschutz nach den nationalen Gesetzen zu verweigern. Nach Ablauf dieser Frist genießt Ihre Marke denselben Schutz wie jede Basismarke in Deutschland. Sollte die Markenbehörde eines Landes Ihre Markenregistrierung ablehnen, bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern erhalten.
Kosten für internationale Markenanmeldung
Welche Kosten entstehen, wenn Sie Ihre Marke international schützen lassen, ist abhängig von den gewählten Optionen. Hier finden Sie die Gebührenstruktur für die Markenanmeldung im Ausland im Überblick.
Kosten EU-Marke: Anmeldung bei EUIPO
Service | Details | Kosten | Art der Übermittlung |
Anmeldung Unionsmarke | Grundgebühr, 1 Markenklasse | 850 Euro | elektronisch |
1.000 Euro | Papierformular | ||
Zweite Waren- und Dienstleistungsklasse | 50 Euro | – | |
Anmeldung Unionskollektivmarke | Grundgebühr, 1 Markenklasse | 1.500 Euro | elektronisch |
1.800 Euro | Papierformular | ||
Anmeldung Unionsgewährleistungsmarke | Grundgebühr, 1 Markenklasse | 1.500 Euro | elektronisch |
1.800 Euro | Papierformular | ||
Weitere Markenklassen | Zweite Waren- und Dienstleistungsklasse | 50 Euro | – |
Jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse | 150 Euro | – | |
Verlängerung Markenschutz | Verlängerung einer Unionsmarke, 1 Markenklasse | 850 Euro | elektronisch |
1.000 Euro | Papierformular | ||
Verlängerung Unionskollektivmarke und Unionsgewährleistungsmarke, 1 Markenklasse | 1.500 Euro | elektronisch | |
1.800 Euro | Papierformular | ||
Verlängerung der zweiten Waren- und Dienstleistungsklasse | 50 Euro | – | |
Verlängerung der jeder weiteren Waren- und Dienstleistungsklasse ab der 3. Klasse einer | 150 Euro | – | |
Gebühr für die verspätete Zahlung der Verlängerungsgebühr oder für die verspätete Einreichung des Antrags auf Verlängerung | 25 % der Verlängerungs-gebühr (höchstens 1.500 Euro) |
– | |
Änderung | Änderung einer eingetragenen Unionsmarke | 200 Euro | – |
Quelle: Gebührentabelle EUIPO (Stand: 2022)
Kosten IR-Marke: Anmeldung bei der WIPO
Die Preisstruktur für die Internationale Registrierung ist komplex aufgrund etlicher Variablen. Deswegen enthält die Preistabelle des WIPO nur die Basisdaten. Für eine genaue Kostenkalkulation bietet die Webseite allerdings einen Gebührenrechner.
Service | Kosten | Kostenstelle |
Internationale Registrierung einer Basismarke | 180 Euro | DPMA |
Nachträgliche Benennung einer IR-Marke | 120 Euro | DPMA |
Basisgebühr WIPO für eine Marke (schwarz-weiß), drei Klassen | 653 CHF | WIPO |
Basisgebühr WIPO für eine Marke (farbig), drei Klassen | 903 CHF | WIPO |
Jede weitere Markenklasse ab der 4. Klasse | 100 CHF | WIPO |
Zusatzgebühr für jeden gewählten Vertragsstaat | 100 CHF | WIPO |