Was ist eine EORI-Nummer?
EORI steht für Economic Operators’ Registration and Identification. Einfach erklärt ist die EORI-Nummer eine Zollnummer zur Anmeldung und Unterscheidung von Händlern. So genannte Wirtschaftsbeteiligte benötigen sie zur Zollabwicklung innerhalb der EU. Die EORI-Nummer wird auch Europäische Beteiligtennummer genannt und ersetzt seit 2009 die Deutsche Zollnummer. Jede Nummer wird nur einmal vergeben und kann so problemlos zugeordnet werden.
Wer braucht eine EORI-Nummer?
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Geschäftstätigkeiten ausüben, die unter zollrechtliche Vorschriften der EU fallen, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen. In diesem Fall sind Sie Wirtschaftsbeteiligter und sind verpflichtet Ihre EORI-Nummer anzugeben. Als Privatperson brauchen Sie immer dann eine EORI-Nummer, wenn Sie genehmungspflichtige Exportgüter versenden. Genehmigungen sind verpflichtend für Waffen, Munition, Rüstungsmaterial und Dual-Use-Güter. Eine detaillierte Liste aller zutreffenden Waren finden Sie als PDF beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Nicht vergessen: Die EORI-Nummer des Empfängers brauchen Sie bei der Ausfuhr ebenfalls!
Ausnahmen der EORI-Pflichtangabe
Privatpersonen sind ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Mal pro Jahr Zollanmeldungen abgeben. Diese Ausnahme gilt auch, wenn die Zollanmeldung durch Postdienstleister wie DHL, FedEx oder andere Logistikunternehmen erfolgt.
EORI-Nummer: Antrag stellen
Der Zoll vergibt die Identifikationsnummer in Deutschland und Österreich. Wenn Sie eine EORI-Nummer benötigen, müssen Sie die Identifikationsnummer beantragen. Sie wird von der Generalzolldirektion in Dresden vergeben. Bislang ist die EORI-Nummer kostenlos.
Der Antrag für eine EORI-Nummer heißt offiziell Internetbeteiligtenantrag oder kurz IBA. Der Antrag für Ihre EORI-Nummer kann auf mehreren Wegen erfolgen.
- Online-Formular
- Antrag per E-Mail
- Postalischer Antrag
- Antrag per Fax
EORI-Nummer online beantragen
Seit 2015 ist der elektronische Antrag möglich. Wenn Sie den Antrag online stellen, müssen Sie ein Formular ausfüllen. Hier können Sie den Antrag online stellen (Antrag mittels Bürger- und Geschäftskundenportal).
Im Regelfall verlangt die Zollbehörde folgende Angaben:
- Antragsart (Neuantrag, Änderung, Beendigung)
- Art des Antragstellers (Privatperson, juristische Person, Einzelunternehmen)
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum
Zusätzliche Angaben für Unternehmen:
- Firmenname und Rechtsform
- Hauptwirtschaftsaktivität (Eurostat-Code)
- Gründungsdatum
- Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ort der Buchführung
Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, benötigen Sie zusätzlich eine Vertretungsvollmacht.
Wichtig: Der Antrag ist nur erfolgreich, wenn Sie alle Pflichtfelder ausfüllen und einer Weiterleitung Ihrer Daten an die Datenbank der Europäischen Union zustimmen.
EORI-Nummer Antrag per Fax, Post oder E-Mail
Für die anderen Antragsvarianten benötigen Sie das Formular 0870. Die Formvorlage können Sie entweder am Computer ausfüllen oder als Blanko-PDF ausdrucken.
Wichtig: Das Dokument ist nur gültig mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift und (falls zutreffend) einem Firmenstempel. Bitte lesen Sie die Ausfüllanleitung genau durch. Fehlerhafte Anträge werden abgelehnt und der EORI-Nummer-Antrag muss ein zweites Mal gestellt werden.
Kontaktdaten für die Beantragung der EORI-Nummer
Postadresse | Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement Postfach 10 07 61 01077 Dresden |
Besucheradresse | Generalzolldirektion Carusufer 3-5 01099 Dresden |
antrag.eori@zoll.de | |
Fax | 0351 44834-442 0351 44834-443 0351 44834-444 |
Auskünfte | info.eori@zoll.de 0351 44834-540 |
Wann müssen Sie den Antrag für die EORI-Nummer stellen?
Das Zollamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Antragsstellung stattfinden muss, bevor Sie Tätigkeiten aufnehmen, die unter das Zollrecht fallen. Stellen Sie Ihren Antrag für die EORI-Nummer unbedingt rechtzeitig. So vermeiden Sie Verzögerungen und sind rechtlich abgesichert.
Antrag für mehrere EORI-Nummern
Falls Ihr Unternehmen mehrere Niederlassungen besitzt, die eigenständig und rechtsfähig sind, benötigen Sie mehrere EORI-Nummern. Sind die Firmenzweige nicht rechtsfähig, benötigen sie keine eigene Zollnummer.
EORI-Nummer: Beispiel
Wie sieht eine EORI-Nummer aus? Sie enthält maximal 17 Zeichen: Zwei Zeichen sind das Länder-Präfix des vergebenden EU-Staates. Darauf folgen bis zu 15 weitere Zeichen.
Beispiel für deutsche EORI-Nummer: DE555566667777888
Beispiel für estnische EORI-Nummer: EE111122223333
Häufig verwechseln Händler die EORI-Nummer mit ähnlichen Identifikationsnummern. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus elf Zeichen und die Verbrauchsteuernummer besteht ebenfalls aus 15 Zeichen. Alle drei Identifikationsnummern bestehen aus dem ISO-Länderkürzel und einer Ziffernfolge. Falls es Probleme bei der Prüfung einer fremden EORI-Nummer gibt, kann eine Verwechslung eine mögliche Ursache sein.
EORI-Nummer prüfen
Sie können Ihre eigene Nummer online checken und die Ihrer Handelspartner. Jede Identifikationsnummer hat eine Gültigkeitsdauer. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre EORI-Nummer noch gültig ist, können Sie das ganz einfach überprüfen. Nutzen Sie dazu die Suchfunktion der Europäischen Kommission und suchen Sie anhand Ihrer Unternehmensdaten oder EORI-Nummer.
EORI-Nummer von Wirtschaftsbeteiligten prüfen
Die Prüfung der EORI-Nummer von Geschäftspartnern ist verpflichtend – und zwar bevor Sie Waren exportieren! Mithilfe der Suchfunktion können Sie die EORI-Nummer von Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union recherchieren. Die Daten sind grundsätzlich für jeden einsehbar. Die Suche liefert das Registrierungsdatum und den Firmensitz des Unternehmens. So können Sie die Gültigkeit einer fremden EORI-Nummer herausfinden. Oftmals lohnt sich ein Ausdruck, um die Daten eines Geschäftspartners zu dokumentieren, falls es zu Unstimmigkeiten mit einer Zollbehörde kommt.
Wenn die Suche ergibt, dass die EORI-Nummer nicht korrekt oder nicht mehr gültig ist, sollten Sie den Händler kontaktieren. Warten Sie mit dem Versand unbedingt, bis Ihnen eine gültige EORI-Nummer vorliegt.
Was passiert, wenn Sie eine ungültige EORI-Nummer nutzen?
Im Zweifelsfall ist der Versender von unregistrierten Waren haftbar. Das schließt die Verzollung, Abgaben und eventuelle Schäden mit ein, die aus der Einfuhr entstehen. Sie gelten als Inverkehrbringer unregistrierter Handelswaren. Achten Sie also darauf, Ihre Prüfungen gründlich zu dokumentieren, sodass Sie Ihre Pflichterfüllung nachweisen können.
Wichtig: In Einzelfällen kann der Veröffentlichung der Beteiligtendaten einer EORI-Nummer durch die Europäische Kommission widersprochen werden. In diesem Fall können die Stammdaten nicht über die Suchfunktion ermittelt werden. Wenden Sie sich bei Unregelmäßigkeiten an das Zollamt in Dresden. Alle Kontaktdaten finden Sie in der Tabelle weiter oben.