Gewerbe ummelden: So funktioniert die Ummeldung reibungslos

Die Ummeldung eines Gewerbes ist in wenigen Schritten erledigt. firma.de erklärt, an welche Unterlagen Sie denken müssen und was noch zu beachten ist bei der Gewerbeummeldung.

 

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Wann müssen Sie Ihre Firma ummelden?

Prinzipiell gibt es drei Ereignisse, die eine Ummeldung notwendig machen:

  • Der Standort bzw. der Betriebssitz Ihres Unternehmens oder Zweigniederlassungen ändert sich (innerhalb derselben Gemeinde).
  • Der so genannte “Gegenstand” des Gewerbes wird verändert. Damit ist der Tätigkeitsbereich gemeint.
  • Die Produktpalette des Unternehmens wird durch zusätzliche Dienstleistungen oder Waren erweitert, die für die Art des Gewerbes unüblich sind.

Tritt einer dieser Fälle ein, müssen Sie die Veränderungen beim Gewerbeamt melden. Diese Transparenz ist Teil der Anzeigepflicht für Gewerbe, die in der Gewerbeordnung geregelt ist.

Ausnahmen: Neuanmeldung statt Ummeldung

Rechtsformwechsel

Wenn Sie die Rechtsform der Firma verändern – z. B. von einem Einzelunternehmen in eine GmbH– ist in der Regel eine Abmeldung des alten Gewerbes und Neuanmeldung mit der neuen Rechtsform nötig.

Umzug in andere Kommune

Ein zweiter Sonderfall besteht, wenn der Betriebssitz in eine andere Stadt oder Gemeine verlegt wird. Auch in diesem Szenario müssen Sie Ihr Unternehmen zuerst am alten Standort abmelden und anschließend erneut anmelden beim zuständigen Ordnungsamt.

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Verfahren und Behörden – Wie können Sie Ihr Gewerbe ummelden?

Das Gewerbeamt (als Teil des Ordnungsamtes) ist die verantwortlich Behörde für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung aller Gewerbe im Zuständigkeitsbezirk. Ob Sie die Formulare persönlich bei der Gewerbebehörde vorzeigen oder eine schriftliche Ummeldung vornehmen, können Sie in der Regel frei entscheiden.

Wichtig: Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben, ist ein persönliches Erscheinen eventuell Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Gewerbeummeldung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung.

Die Bearbeitungszeit hängt einerseits davon ab, ob Sie persönlich vorbeikommen oder die Beantragung postalisch/elektronisch einreichen. Wenn Sie während der Öffnungszeiten zum zuständigen Bürgerbüro gehen, ist eine sofortige Bearbeitung üblich. Falls Dokumente (Gewerbeerlaubnis o. ä.) fehlen, verzögert sich das Ummelden. Sind alle Unterlagen vorhanden, erhalten Sie eine Ummeldebescheinigung.

 

Voraussetzungen zur Ummeldung des Gewerbes

Der Antragsteller muss volljährig sein. Wenn Sie alle nötigen Unterlagen einreichen oder persönlich mitbringen und die Gebühr entrichten, steht der Ummeldung des Gewerbes nichts im Wege.
Unterlagen: Welche Dokumente brauchen Sie, um ein Gewerbe umzumelden

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
  • Personalausweis, Reisepass oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Formular zu Vertretungsberechtigung bei der Ummeldung (falls es mehrere Vertretungsbefugte einer juristischen Person gibt)
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (falls Sie Staatsbürger eines Landes sind, das nicht zur EU gehört
  • Detaillierter Registerauszug aus dem Handelsregister (falls Ihr Gewerbe einen Handelsregistereintrag besitzt)
  • Gewerbeerlaubnis oder Konzession (bei zulassungspflichtigen Gewerben)
  • Handwerkskarte (bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben)

Überwachungspflichtige Gewerbe benötigen häufig ein gesondertes Formular von der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig bei der zuständigen Stelle.

 

Gebühren: Was kostet es, Ihr Gewerbe umzumelden?

Die Kosten sind – genau wie bei der Gewerbeanzeige – variabel von Gemeinde zu Gemeinde. Üblich sind Gebühren zwischen 15 und 50 Euro. Auf der Website der Gewerbemeldestelle finden Sie häufig eine Kostenübersicht aller Leistungen.

 

Rechtliche Grundlagen der Gewerbeummeldung

Gleich mehrere Abschnitte der Gewerbeordnung regeln den rechtlichen Rahmen für die Ummeldung eines Gewerbes:

  • Anzeigepflicht: § 14 GewO
  • Empfangsbescheinigung: § 15 GewO
  • Anzeigepflicht bei Reisegewerben: § 55c GewO

 

Was passiert nach der Gewerbeummeldung?

Ihr zuständiges Gewerbeamt informiert eine Liste von Behörden und Einrichtungen über die Änderung Ihrer Daten im Gewerberegister. In der Regel wird die Ummeldung an folgende Institutionen weitergeleitet:

  • HWK oder IHK
  • Finanzamt
  • Arbeitsagentur
  • Registergericht (falls Ihr Unternehmen dort eingetragen ist)
  • Landesverband der Berufsgenossenschaften
  • Statistisches Landesamt
  • Eichamt (falls zutreffend)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (falls zutreffend)

Mit Erhalt der Ummeldebescheinigung ist Ihr Gewerbe offiziell umgemeldet. Verwahren Sie das Dokument mit Ihren anderen wichtigen Geschäftsunterlagen.

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