Handyverbot am Arbeitsplatz: Ist das rechtlich erlaubt?

Als Arbeitgeber wünschen Sie sich zielgerichtete, konzentrierte und zuverlässige Mitarbeiter. Doch in Zeiten des Smartphones gehört diese Ablenkung am Arbeitsplatz in vielen Betrieben leider zur Tagesordnung. Doch wie lässt sich das unterbinden? Dürfen Sie als Arbeitgeber ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen?

 

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Zusammenfassung

Arbeitgeber können gemäß § 106 der Gewerbeordnung ein Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen, um die Produktivität zu steigern und Datenschutzrisiken zu minimieren. Allerdings muss der Betriebsrat einem solchen Verbot zustimmen, da es das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes betrifft. In Notfällen sollte die Erreichbarkeit der Mitarbeiter dennoch gewährleistet sein, beispielsweise durch Firmentelefone.

Handyverbot am Arbeitsplatz: Rechtliche Grundlagen

Ein Handyverbot am Arbeitsplatz besteht nicht automatisch. Solange Sie als Arbeitgeber keine entsprechende Regelung aussprechen, dürfen Arbeitnehmer ihr Smartphone in angemessenem Umfang nutzen. Im Rahmen des § 106 der Gewerbeordnung ist es Arbeitgebern allerdings erlaubt, ein entsprechendes Verbot auszusprechen. Der Paragraf beschreibt, dass Sie als Arbeitgeber „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen dürfen“ und dies auch „hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb“. Dulden müssen Sie lediglich eine Nutzung im Notfall. Verbieten Sie die Handys im Arbeitsraum vollständig, ist sicherzustellen, dass Arbeitnehmer in wichtigen Fällen über das Firmentelefon erreichbar sind oder selbst wichtige und unaufschiebbare Telefonate führen können.

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Handyverbot: Muss der Betriebsrat zustimmen?

Ja. Laut einem bekannten Urteil von 2015 vor dem Arbeitsgericht muss der Betriebsrat einem Handyverbot zustimmen (Az. 9 BVGa 52/15). Ein Arbeitgeber hatte per E-Mail an alle Mitarbeiter ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz ausgesprochen, ohne sich dafür eine Zustimmung des Betriebsrates einzuholen.  Das Arbeitsgericht in München traf die Entscheidung: Das Betriebsverfassungsgesetz greift in diesem Fall mit § 87 (1) BetrVG, so dass der Betriebsrat einem generellen Handyverbot zustimmen muss. Das Handyverbot des Münchner Unternehmens wurde daher als unwirksam erklärt.

 

Was spricht für ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz?

Arbeitnehmer arbeiten weniger

Sie bezahlen für die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter ein entsprechendes Gehalt. Wird Ihr Mitarbeiter durch das Smartphone zu stark abgelenkt, verlieren Sie wertvolle Arbeitsstunden. Die Konzentration lässt nach, das geleistete Arbeitspensum sinkt und die Effektivität und Produktivität leiden. Nachrichten versenden, private E-Mails abrufen, bei Ebay das Auktionsende verfolgen: Schnell kommen so etliche Minuten zusammen, die Sie als Arbeitgeber mitbezahlen. Mit einem Handyverbot am Arbeitsplatz vermeiden Sie dies.

Missstimmungen im Team durch Handynutzung

Durch die private Nutzung des Handys kann es obendrein zu einer schlechter Stimmung im Team kommen. Dies kann beispielsweise auftreten, wenn einzelne Arbeitnehmer immer wieder am Handy hängen, anstatt ihrer Arbeit nachzugehen, und deren Arbeit dadurch auf Kollegen abgewälzt wird. Mit dem entsprechenden Unmut der nicht-handynutzenden Mitarbeiter wachsen unter Umständen Wut und Frustration mit. Konflikte innerhalb des Teams und eine sinkende Arbeitsmotivation können die Folge sein.

Aufmerksamkeitsverlust der Mitarbeiter

Das Smartphone lenkt ab. Ständiges Piepsen und Klingeln führen schnell dazu, dass die Mitarbeiter nicht bei der Sache sind. Und mit dem Blick auf das Display verliert der Arbeitnehmer einen Teil seiner Aufmerksamkeit. So steigt auch die Unfallgefahr im Betrieb. Egal ob in der Produktion, im Handwerk oder in der Pflege: Unachtsamkeit und Ablenkung können in jedem Arbeitsbereich zu Fehlern führen und so einen Unfall begünstigen.

Bilder aus Ihrem Betrieb landen auf Social Media

Jedes Smartphone verfügt heute über eine Kamera. Daneben ist es immer mehr üblich, viele Fotos von seinem Tagesgeschehen online zu teilen und in soziale Netzwerke zu stellen. Doch möchten Sie Fotos aus Ihrem Betrieb auf Facebook entdecken? Wie reagieren andere Mitarbeiter, wenn Sie ungefragt fotografiert werden? Ein Handyverbot am Arbeitsplatz verhindert dies.

Höheres Datenschutzrisiko

Eine Handynutzung am Arbeitsplatz kann zu Datenmissbrauch führen, indem sensible Daten fotografiert oder protokolliert werden und im schlimmsten Fall nach außen gelangen. Auch die Gefahr der Industriespionage ist damit größer. Betriebsgeheimnisse und interne Abläufe können so auf sehr einfache Weise dokumentiert und weitergegeben werden.

Störung technischer Betriebsanlagen

Produktionsabläufe, medizinische Geräte, empfindliche Messinstrumente oder technische Anlagen können häufig durch das Handynetzwerk gestört und negativ beeinflusst werden. Eine Handynutzung muss in diesem Fall untersagt werden, um einen finanziellen Schaden abzuwenden und den störungsfreien Arbeitsablauf sicherzustellen.

 

Alternativen zum Handyverbot

Neben einem strikten Handyverbot am Arbeitsplatz können Sie auch weichere Regelungen treffen, beispielsweise indem Sie die Handynutzung zeitlich begrenzen. Sie haben die Möglichkeit, entweder eine Höchstnutzungsdauer festzulegen oder auch einen Zeitrahmen vorzugeben, in dem das Smartphone kurz auf wichtige Nachrichten überprüft werden darf. Auch eine lokale Begrenzung ist möglich, bei welcher das Handy beispielsweise nur im Aufenthaltsraum, der Kantine oder den Umkleideräumen genutzt werden darf.

In der Regel sollten Mitarbeiter selbst ein Gespür dafür haben, in welchem Maß die Nutzung des Handys noch tolerierbar ist. Ein gelegentlicher Blick auf das Gerät oder ein schneller Anruf beim Arzt zur Terminvereinbarung sollte keine Störung des Arbeitsablaufes darstellen. Haben Sie einzelne Mitarbeiter, die ihr Handy offensichtlich sehr oft während der Arbeitszeit benutzen, sollten Sie mit diesen ein Gespräch führen. Häufig bewirkt das schon eine Verhaltensänderung, ohne dass der komplette Betrieb ein Handyverbot erhalten muss.

 

Das Handyverbot am Arbeitsplatz einführen

Möchten Sie als Arbeitgeber ein Handyverbot einführen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, dies bekanntzugeben und als feste Regel im Betrieb zu etablieren.

Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung

Eine Möglichkeit der Bekanntgabe ist die Betriebsvereinbarung. Darin können Sie auch wichtige Regelungen für den Umgang und den Gebrauch festlegen, beispielsweise bei eingeschränkter Nutzung in bestimmten Bereichen oder dass die Nutzung nur bei dringenden persönlichen Erledigungen oder nur innerhalb eines gewissen Zeitraumes erlaubt ist. Sobald die Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber getroffen wurde, dürfen Sie Verstöße abmahnen.

Bekanntgabe durch einen Aushang

Eine weitere Option, die Mitarbeiter zu informieren, ist ein Aushang. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es im Betrieb üblich ist, über ein schwarzes Brett Neuerungen bekanntzugeben. Als Weisungen müssen Aushänge dieser Art von den Mitarbeitern eingehalten werden.

Schriftliche Mitteilung an alle Arbeitnehmer

Der sicherste Weg, damit alle Mitarbeiter von dem Handyverbot am Arbeitsplatz erfahren, ist sicherlich die direkte, persönliche und schriftliche Mitteilung an jeden einzelnen Angestellten. Dies ist beispielsweise im Rahmen der monatlichen Gehaltsmitteilung möglich. Sie können sich das Schreiben auch quittieren lassen und in der Personalakte ablegen. Somit ist direkt dokumentiert, dass der Mitarbeiter die Einführung der Regelung zur Kenntnis genommen hat.

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Muss ein Handyverbot für den gesamten Betrieb gelten?

Wenn Sie einen nachvollziehbare Begründung dafür haben, dürfen Sie auch nur einzelne Abteilungen, Teams oder Arbeitssparten mit der Regelung des Handyverbotes belegen. Wichtig dabei ist, dass Sie dies sachlich begründen können. Wenn Sie beispielsweise in der Produktionshalle wegen der Unfallgefahr keine Smartphones erlauben, greift diese Argumentation für Mitarbeiter im Außendienst nicht. Hier benötigen Sie eine andere Begründung, falls ein Verbot überhaupt notwendig ist. Angreifbar machen Sie sich, wenn Sie ohne sachlichen Grund einzelnen Mitarbeitern scheinbar willkürlich die Handynutzung untersagen.

 

Achtung: betriebliche Übung

Die „betriebliche Übung”, also die Annahme des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber bestimmte jahrelang etablierte Verhaltensweisen beibehält, greift auch bei der Nutzung des Handys am Arbeitsplatz. Wenn Sie als Inhaber oder Vorgesetzter über Jahre hinweg die Handynutzung toleriert haben, dürfen Sie nicht ohne weiteres plötzlich ein Handyverbot am Arbeitsplatz einführen. Spricht ein sachlicher Grund für die neue Regelung, dürfen Sie dennoch ein Handyverbot aussprechen.

 

Pausenzeit ist freie Zeit

In der Pause der Arbeitnehmer dürfen diese Ihr Handy uneingeschränkt nutzen. Die Pause ist zur Freizeitgestaltung da und Arbeitgeber dürfen keine Vorschriften über deren Gestaltung machen.

 

Darf das dienstliche Handy privat genutzt werden?

Haben Mitarbeiter ein Diensthandy zur Verfügung, stellt sich oft die Frage, ob es privat genutzt werden darf. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, ist das Diensthandy als Eigentum des Arbeitgebers nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Eine private Nutzung während oder außerhalb der Arbeitszeit ist nur gestattet, wenn dies explizit vertraglich vereinbart wurde. Erlangen Sie als Arbeitgeber Kenntnis von einer Privatnutzung, dürfen Sie das Verhalten abmahnen. Falls durch die private Nutzung sogar Kosten angefallen sind, dürfen Sie diese dem Mitarbeiter in Rechnung stellen. Im Extremfall, kann möglicherweise auch eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Alles zum Kündigungsschutz hier.

Fazit

Ein Handyverbot am Arbeitsplatz kann die Konzentration und Effizienz der Mitarbeiter fördern sowie den Datenschutz stärken. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und den Betriebsrat einzubeziehen, um eine rechtmäßige und transparente Umsetzung sicherzustellen.

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