Kleingewerbe abmelden: Wie geht das?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe mit geringem Geschäftsumfang. Es ist weder eine offizielle Rechtsform für Unternehmen, noch ein feststehender juristischer Begriff. Die Abmeldung erfolgt wie bei jedem anderen Gewerbe.

 

Lassen Sie sich vom Steuerberater zu Ihrer Gewerbeabmeldung beraten:

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Zusammenfassung

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe mit geringem Geschäftsumfang. Die Abmeldung muss beim zuständigen Gewerbeamt gemacht werden. Das funktioniert in immer mehr Gemeinden online.

Kleingewerbe abmelden: Voraussetzungen

Wie bei jedem anderen Gewerbe besteht nach Gewerbeordnung § 14 die Anzeigepflicht. Gewerbliche Betriebe müssen an-, um- und abgemeldet werden.

Wo können Sie ein Kleingewerbe abmelden?

Wie bei der Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt der Gemeinde, der Stadt oder des Stadtbezirks verantwortlich, das für den Geschäftssitz Ihres Kleingewerbe zuständig ist. Die Gewerbemeldestelle ist in der Regel Teil des Ordnungsamtes oder des Bürgerbüros.

Wann müssen Sie ein Kleingewerbe abmelden?

  • Betrieb wird aufgegeben
  • Betriebssitz wird verändert und ein anderes ist Gewerbeamt für den neuen Betriebssitz verantwortlich
  • Rechtsform des Unternehmens wird verändert und eine Neuanmeldung ist nötig

Tipp: Manche Gewerbeämter verlangen Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob auch eine schriftliche oder elektronische Abmeldung möglich ist.

Wollen Sie lediglich den Geschäftssitz innerhalb derselben Gemeinde wechseln, reicht es, das Kleingewerbe umzumelden. Was Sie dafür beachten müssen, können Sie im firma.de-Ratgeber zur Ummeldung eines Gewerbes nachlesen.

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Andreas Munck

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Unterlagen für die Abmeldung

Die Abmeldung kann unkompliziert erfolgen. Die meisten Gewerbemeldestellen brauchen zur Gewerbeabmeldung lediglich einen gültigen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument und das ausgefüllte Formular. In der Regel finden Sie das passende Formular auf der Website des Ordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Falls eine andere Person das Kleingewerbe für Sie abmeldet, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht nötig. In manchen Fällen benötigen Sie noch Ihren Gewerbeschein in Kopie.

Wenn Sie die Dokumente persönlich vorbeibringen, erhalten Sie sofort eine Bestätigung. Bei der elektronischen Einreichung kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Natürlich hängt die tatsächliche Dauer von der Auslastung Ihres zuständigen Gewerbeamts ab.

 

Kleingewerbe abmelden: Gebühren und Verfahren

Manche Gemeinden bieten eine kostenlose Gewerbeabmeldung, andere nicht. Entnehmen Sie diese Information der Behörden-Website.

In Folge der Abmeldung werden weitere Ämter und Einrichtungen benachrichtigt. Dazu gehören:

  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Berufskammer
  • IHK/HWK

Informieren Sie Ihre Versicherungsträger bitte selbständig über die Abmeldung. Eine offizielle, amtliche Abmeldebestätigung wird üblicherweise nicht ausgefüllt, kann aber in der Regel gegen eine kleine Gebühr ausgestellt werden.

 

Kleingewerbe ruhen lassen

Sie möchten Ihre Geschäfte nur zeitweise aussetzen? Eine Alternative zur Abmeldung ist es, Ihr Kleingewerbe ruhen zu lassen.

Unterschiede zur Abmeldung des Kleingewerbes

Abmeldung des Gewerbes

  • endgültig, Wiederaufnahme nicht möglich ohne Neuanmeldung
  • Unternehmen wird aus dem Gewerberegister gelöscht
  • Amtsgebühr

Ruhendes Gewerbe

  • Wechsel zum „ruhendem Gewerbe” muss dem Gewerbeamt nicht angezeigt werden
  • Tätigkeit kann jederzeit wiederaufgenommen werden
  • Keine Amtsgebühr

Teilen Sie die Pause sicherheitshalber der zuständigen Kammer, Ihren Versicherungsträgern und dem Finanzamt schriftlich mit.

Fazit

Die Abmeldung eines Kleingewerbes erfordert die gleichen Schritte wie bei anderen Gewerben. Es ist wichtig, die Abmeldung ordnungsgemäß durchzuführen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Falls Sie nur eine Pause von der unternehmerischen Tätigkeit planen, kann es sinnvoll sein, das Geschäft nur ruhen zu lassen.

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