Kleingewerbe abmelden: Voraussetzungen
Wie bei jedem anderen Gewerbe besteht nach Gewerbeordnung § 14 die Anzeigepflicht. Gewerbliche Betriebe müssen an-, um- und abgemeldet werden.
Wo können Sie ein Kleingewerbe abmelden?
Wie bei der Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt der Gemeinde, der Stadt oder des Stadtbezirks verantwortlich, das für den Geschäftssitz Ihres Kleingewerbe zuständig ist. Die Gewerbemeldestelle ist in der Regel Teil des Ordnungsamtes oder des Bürgerbüros.
Wann müssen Sie ein Kleingewerbe abmelden?
- Wenn Sie den Betrieb als Kleingewerbetreibender aufgeben.
- Wenn Sie den Betriebssitz verändern und ein anderes Gewerbeamt für den neuen Betriebssitz verantwortlich ist.
- Wenn die Rechtsform Ihres Unternehmens verändert werden soll. Angenommen Sie waren bisher als Einzelunternehmen tätig und möchten nun eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. In diesem Fall wird eine Ab- und Neuanmeldung nötig.
Tipp: Manche Gewerbeämter verlangen Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob auch eine schriftliche oder elektronische Abmeldung möglich ist.
Wollen Sie lediglich den Geschäftssitz innerhalb derselben Gemeinde wechseln, reicht es, das Kleingewerbe umzumelden. Was Sie dafür beachten müssen, können Sie im firma.de-Ratgeber zur Ummeldung eines Gewerbes nachlesen.
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
Unterlagen für die Abmeldung
Die Abmeldung kann unkompliziert erfolgen. Die meisten Gewerbemeldestellen brauchen zur Gewerbeabmeldung lediglich einen gültigen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument und das ausgefüllte Formular. In der Regel finden Sie das passende Formular auf der Website des Ordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Falls eine andere Person das Kleingewerbe für Sie abmeldet, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht nötig.
Wenn Sie die Dokumente persönlich vorbeibringen, erhalten Sie sofort eine Bestätigung. Bei der elektronischen Einreichung kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Natürlich hängt die tatsächliche Dauer von der Auslastung Ihres zuständigen Gewerbeamts ab.
Nicht vergessen: In manchen Fällen benötigen Sie noch Ihren Gewerbeschein in Kopie.
Kleingewerbe abmelden: Gebühren und Verfahren
Manche Gemeinden bieten eine kostenlose Gewerbeabmeldung, andere nicht. Entnehmen Sie diese Information der Behörden-Website.
In Folge der Abmeldung werden weitere Ämter und Einrichtungen benachrichtigt. Dazu gehören:
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Berufskammer
- IHK/HWK
Informieren Sie Ihre Versicherungsträger bitte selbständig über die Abmeldung. Eine offizielle, amtliche Abmeldebestätigung wird üblicherweise nicht ausgefüllt, kann aber in der Regel gegen eine kleine Gebühr ausgestellt werden.
Kleingewerbe ruhen lassen
Sie möchten Ihre Geschäfte nur zeitweise aussetzen? Eine Alternative zur Abmeldung ist es, Ihr Kleingewerbe ruhen zu lassen.
Unterschiede zur Abmeldung des Kleingewerbes
- Die Abmeldung des Gewerbes ist endgültig. Sie werden aus dem Gewerberegister gelöscht. Eine Wiederaufnahme ist nur durch eine erneute Anmeldung möglich.
- Der Wechsel zum „ruhendem Gewerbe” muss dem Finanzamt nicht angezeigt werden.
- Sie können die Tätigkeit als Kleingewerbetreibender jederzeit wiederaufnehmen.
- Es entstehen keine Kosten für bürokratische Schritte beim Gewerbeamt.
Teilen Sie die Pause aber sicherheitshalber der zuständigen Kammer, Ihren Versicherungsträgern und dem Finanzamt mit.