Kann ich mich als Selbständiger überhaupt privat versichern?
Sind Sie Einzelunternehmer oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft, können Sie sich jederzeit privat versichern. Bei einer Kapitalgesellschaft ist es nicht ganz so einfach. Um sich als geschäftsführender Gesellschafter einer UG oder GmbH privat versichern zu können, muss eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich sein. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie Ihren Status diesbezüglich ermitteln lassen.
Relevant ist hierbei, ob Sie als geschäftsführender Gesellschafter selbstbestimmt oder weisungsgebunden sind. Gelten Sie als selbstbestimmt, sind Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit und können sich privat versichern lassen.
Weitere Details zum Thema Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer finden Sie in unserem Beitrag „Wann besteht beim GmbH-Geschäftsführer Sozialversicherungspflicht?”.
Krankenversicherung für Selbständige: Ausgangslage, Wahlmöglichkeiten und Basistarif
Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht für jeden deutschen Staatsbürger. Während für viele Arbeitnehmer ausschließlich die gesetzliche Pflichtversicherung in Betracht kommt, haben Existenzgründer grundsätzlich die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Wenn Sie vor der Selbständigkeit entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder familienversichert waren, steht Ihnen die Wahl zwischen GKV und PKV frei. Falls Sie jedoch zuletzt privat krankenversichert waren, können Sie sich auch in einem Basistarif der PKV absichern lassen. Dieser ist nach Art, Umfang und Leistung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherungen und darf maximal so viel kosten wie der Höchstbeitrag der GKV. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung wurde vor allem eingeführt, um älteren Privatversicherten den Weg zu einer bezahlbaren PKV zu eröffnen, daher darf die private Krankenversicherung auch keinen Antragsteller ablehnen.
Bei der Entscheidung, welche Krankenversicherung für Sie und Ihre Bedürfnisse geeignet ist, sollten Sie beachten, dass sich die beiden Versicherungsarten nicht nur hinsichtlich der gebotenen Leistungen unterscheiden, sondern auch bezüglich der Kosten: Die Beitragserhebung der Krankenversicherungen erfolgt unter unterschiedlichen Maßnahmen – während die GKV die Beiträge nach Ihrem Einkommen kalkuliert, berechnet die PKV diese nach Ihrem gesundheitlichen Risiko.
Für die Krankenversicherung ist ausnahmslos die hauptberufliche Tätigkeit relevant. Sofern Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Nebenberuf ausüben, müssen Sie sich bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung nach dem Hauptberuf richten. Ihre Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbständigkeit werden bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge mit einbezogen, weshalb Sie die Selbständigkeit im Nebenberuf der Krankenkasse melden müssen. Als nebenberuflich selbständig gilt, wer maximal 18 Wochenstunden für die selbständige Tätigkeit aufwendet und dessen Einkommen aus dieser Tätigkeit nicht über dem der Haupttätigkeit liegt. Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit und hauptberuflichem Angestelltenverhältnis gilt allerdings nur bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Die liegt 2024 bei 69.300 Euro jährlich bzw. 62.100 Euro (besondere JAEG)
GKV oder PKV: Wie versichern sich Freiberufler?
Für Freiberufler sieht die Sache ein wenig anders aus: Gehört Ihre Tätigkeit zur Freiberuflichkeit, gelten für Sie andere Vorschriften zur Krankenversicherung. Sind Sie beispielsweise als Publizist oder freischaffender Künstler tätig und liegt ihr Einkommen unter der JAEG, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern. Mit der KSK sind Freiberufler in das gesetzliche Krankenversicherungssystem eingebunden und somit auch Mitglied der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Zur KSK wählen Sie als Freiberufler eine gesetzliche Krankenkasse aus, über die Sie dann versichert sind. Ihre Beiträge erhält jedoch die KSK. Sind Sie in der Künstlersozialkasse versichert, genießen Sie alle Vorteile, die auch ein gesetzlich Versicherter hat. Dazu gehören Mutterschaftsgeld und ebenso Krankengeld.
Vorteile für Selbständige bei einer freien Mitgliedschaft in der GKV
Für Selbständige gibt es durchaus gute Gründe, sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Zum einen, wenn Sie sich zum Beginn Ihrer Selbständigkeit im fortgeschrittenen Alter befinden, denn hier sind die Beiträge oft niedriger als in der PKV, bei der Sie nur in jungem Alter von niedrigen Beiträgen profitieren. Weiterhin können Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihre Familie kostenlos in der Familienversicherung mitversichern; bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie jedes Familienmitglied einzeln versichern. Zudem müssen die Behandlungskosten bei der PKV häufig vorgestreckt werden, während Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Rechnung über eventuell anfallende Beträge erhalten.
Wie werden die Beiträge der GKV berechnet?
Die Beiträge für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung werden anhand Ihres Einkommens berechnet. Hierbei wird nicht nur das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit mit einbezogen, sondern ebenso Einnahmen aus beispielsweise der Vermietung und Verpachtung oder auch Zinseinnahmen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Mit dem allgemeinen Beitragssatz haben Sie auch Anspruch auf Krankengeld. Jedoch ist es auch möglich, einen ermäßigten Beitrag von 14 % zu zahlen, bei dem der Anspruch auf Krankengeld jedoch entfällt. Der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag beträgt 1,7 % (Stand: 2024).
Ihre gesamten Einnahmen werden jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro brutto pro Monat (Stand: 2024) berücksichtigt.
- Sollten Sie mehr Einkommen erzielen, zahlen Sie deshalb keine höheren Beiträge, sondern höchstens 5.175 Euro x 14,6 % = 755,55 Euro plus Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.
- Bei Einkommen geringer als 5.175 Euro muss Ihre Krankenkasse überprüfen, ob die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro pro Monat greift. Falls Ihr Einkommen also nicht über der Mindestbemessungsgrundlage liegt, zahlen Sie 1.178,33 Euro x 14,6 % = 172,04 Euro plus Zusatzbeitrag.
- Falls Sie weniger verdienen sollten, berechnet sich Ihr Beitrag trotzdem nach der Mindesteinkommensgrenze.
- Die Regelung für Härtefälle und Existenzgründer ist seit Januar 2019 restlos gestrichen worden.
Vorteile für Selbständige bei einer Mitgliedschaft in der PKV
Während Angestellte sich erst ab einer gewissen Einkommenshöhe privat krankenversichern können, spielt das Einkommen bei Selbständigen keine Rolle, um Mitglied der PKV zu werden. Die Vorteile der privaten Krankenversicherung sind weit bekannt: der Zugang zu schnelleren und besseren medizinischen Leistungen. Weiterhin vorteilhaft ist die flexible Anpassung der Beiträge und Leistungen: Durch Wahltarife lässt sich der Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse maßschneidern und ein Teil Ihres monatlichen Beitrags wird zurückbehalten, um im Alter, wenn die Beiträge höher werden, als Altersrückstellung zu dienen, die den Betrag für Sie ermäßigen. Denn die private Krankenversicherung berechnet Ihren Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach dem individuellen Risiko. So kann sich ein gesunder, junger Unternehmer bereits unter 200 Euro im Monat versichern lassen. Sofern also im Zuge einer Gesundheitsprüfung keine gravierenden Vorerkrankungen nachgewiesen werden, können die Beiträge der PKV oftmals um einiges niedriger ausfallen als in der GKV.
Vor- und Nachteile der Krankenversicherungen im Überblick
Kranken-versicherung | Vorteile | Nachteile |
GKV |
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PKV |
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Fazit: GKV oder PKV für Selbständige?
Eine private Versicherung lohnt sich in der Regel für Singles und kinderlose Doppelverdiener-Paare mit hohem Bruttoeinkommen. Zu bedenken ist, dass im Rentenalter oft das Einkommen sinkt, die Beiträge der privaten Krankenversicherung sich aber nicht am Einkommen, sondern am Alter und Gesundheitszustand orientieren und somit steigen. Hier ist die gesetzliche Krankenversicherung im Vorteil, da diese ihre Beiträge anhand des Einkommens bemisst.
Kann ich von einer privaten Krankenkasse wieder zu einer gesetzlichen wechseln?
Ja, aber die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung ist oft nicht einfach, da Sie hierfür wieder versicherungspflichtig werden müssen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass ein Jahr lang das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze gedrückt werden muss. Selbstständige sind dazu gezwungen, die Selbständigkeit für mindestens zwölf Monate aufzugeben und einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachzugehen. Beide Varianten müssen jeweils vor dem 55. Geburtstag erfolgen.
Wie der Wechsel im Detail funktioniert und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie erfolgreich zur GKV zurückkehren können, erfahren Sie in unserem umfassenden Beitrag zum Thema „Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige”.
Als Unternehmer müssen Sie weiterhin auch die Versicherungen Ihrer Mitarbeiter bedenken. Ob diese nämlich privat oder gesetzlich krankenversichert sind, spielt eine Rolle bei der Berechnung der Umlage 1.