Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Generell sind die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftssektoren gegliedert, die nicht immer zu 100% voneinander abzutrennen sind. Zum Beispiel bei Mischunternehmen gibt es Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche. In diesen Fällen ist das Kerngeschäft Ihres Unternehmens für die Zuordnung ausschlaggebend. Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft Ihnen außerdem der Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) weiter unter der allgemeinen Hotline 0800 – 60 50 404. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Für Arbeitnehmer*innen: Wir können Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, welcher Berufsgenossenschaft Ihr Arbeitgeber angehört. Diese Informationen sind nicht öffentlich.
Fragen Sie entweder direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach oder nutzen Sie die Service-Nummer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 – 60 50 404.
Liste aller Berufsgenossenschaften und Zuständigkeiten
Hier ist ein Kontaktverzeichnis der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und des Dachverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Tipp: Finden Sie Ihre Branche schneller, indem Sie die Textsuche des Browsers nutzen (strg+f oder cmd+f)
Berufsgenossenschaft Kontakte |
Zuständigkeit |
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Hildegardstraße 29-30 10715 Berlin 030 – 85 781-0
info@bgbau.de |
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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim 0621 – 44 56-0
info@bgn.de
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Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg 06221 – 5108-0
info@bgrci.de |
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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln 0221 – 3778-0
info@bgetem.de |
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Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BG HW)
Direktion Mannheim M5, 7 68161 Mannheim 0621 – 183-0
oder
Direktion Bonn Niebuhrstraße 5 53113 Bonn 0228 – 5406-9
info@bghw.de |
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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg 040 – 202 07-0
webmaster@bgw-online.de |
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Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1 22305 Hamburg 040 – 5146-0
kundendialog@vbg.de |
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Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM)
Isaac-Fulda-Allee 18 55124 Mainz 0800 – 99 90 080-1
servicehotline@bghm.de |
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Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Ottenser Hauptstraße 54 22765 Hamburg 040 – 39 80-0
info@bg-verkehr.de |
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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG)
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Weißensteinstraße 70 – 72 34131 Kassel 0561 – 78 50
poststelle@svlfg.de |
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Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Salvador-Allende-Straße 9 60487 Frankfurt am Main 069 – 47 863-0
info@uv-bund-bahn.de |
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Unfallkassen
Jedes Bundesland hat eine eigene Unfallkasse. Eine Übersicht finden Sie hier. |
Die deutschen Unfallkassen sind die Versicherungsträger der Angestellten des öffentlichen Dienstes und deren Tochterunternehmen. Die Kassen sind gegliedert nach Bund, Ländern und Gemeinden. Bei den Unfallkassen sind unter anderem folgende Berufsgruppen versichert:
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Feuerwehr-Unfallkasse (FUK)
Zuständigkeit für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) Hopfenstraße 2d 24114 Kiel 0431 – 99 07 48-0 info@hfuk-nord.de Zuständig für Sachsen-Anhalt und Thüringen: Feuerwehr-Unfallkasse Mitte Magdeburger Allee 4 99086 Erfurt 0391 – 54 45 90 sachsen-anhalt@fuk-mitte.de
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Bertastraße 5 30159 Hannover 0511 – 98 95 431 info@fuk.de
Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg Müllroser Chaussee 75 15236 Frankfurt (Oder) 0335 – 52 16-0 info@ukbb.de |
Für Beschäftigte der Feuerwehr und deren Angehörige existieren einige gesonderte Unfallkassen. Sie werden in Bezirksdirektionen verwaltet. Es gibt keinen Dachverband. |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40 10117 Berlin 030 – 28 87 63 80-0
info@dguv.de |
Die DGUV bildet den Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und bietet viele branchenübergreifende Informationen zum Thema Unfallversicherung. Bei Fragen zur Mitgliedspflicht und Zuständigkeit ist die DGUV Ihr Ansprechpartner. Weitere Landesverbände der DGUV finden Sie in
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Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben den Berufsgenossenschaften gibt es noch die Unfallkassen. Sie versichern den öffentlichen Sektor, Beamte, Schüler und Studenten.
Was leistet die Berufsgenossenschaft?
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften werden in drei Kernbereiche untergliedert:
Prävention
- Verhütung von Unfällen (während der Arbeitszeit ebenso wie Wegeunfälle)
- Vorbeugung von Berufskrankheiten
- Aufklärung über berufliche Gefahrenquellen
- Aufsetzen von Unfallverhütungsvorschriften und Dienstordnungen
- Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
- Betriebliche Inspektionen
- Verbesserung der betrieblichen Ergonomie
- Förderung von Betriebssport
- Festlegung des Gefahrentarifs
Rehabilitation
- Finanzielle Unterstützung der Versicherten im Falle der Arbeitsunfähigkeit
- Zahlung von Verletztengeld
- Koordination medizinischer Maßnahmen und Pflegeleistungen
- Berufliche Reha-Maßnahmen
- Soziale Reha-Maßnahmen
- Neuvermittlung von Arbeitsplätzen und Tätigkeitsbereichen
- Zahlung von Rente und Sterbegeld in Folge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit mit Todesfolge
Fort- und Weiterbildung
- Seminare zum Thema Betriebssicherheit und Unfallprävention
- Prüfungsstelle für Fortbildungen
- Vergabe von Zertifikaten und Trainerscheinen
Grundsätzlich werden Arbeitsunfälle der Berufsgenossenschaft gemeldet per Unfallanzeige. Dabei sind auch Unfälle auf dem Arbeitsweg oder Verletzungen im Home Office relevant.
Beiträge der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft finanziert sich nur über die Beiträge ihrer Mitglieder. Deshalb wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge erst nach Ablauf des Geschäftsjahres berechnet, wenn der genaue Finanzbedarf der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorliegt. Die Berechnung des jährlichen Versicherungsbeitrags ist außerdem abhängig von den Bruttoentgelten der Versicherten und der Gefahrenklasse.
Wer ist unfallversicherungspflichtig?
Neue Unternehmen müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Ihre Mitarbeiter sind automatisch versichert, auch wenn Ihr Unternehmen noch nicht angemeldet ist. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Berufsgenossenschaft gegebenenfalls rückwirkend bis zur Geschäftseröffnung die ausstehenden Mitgliedsbeiträge einfordern kann.
Versicherungspflicht für Solo-Selbständige
Für Solo-Selbständige und Unternehmen ohne Mitarbeiter besteht nicht automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft, ob eine Mitgliedschaft für Ihren Einzelfall vorgeschrieben ist.
Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, dem Versicherten mit allen möglichen und angemessenen Mitteln zu helfen, deshalb sind die Leistungen der Berufsgenossenschaften oft sehr umfangreich. Eine freiwillige Mitgliedschaft als Unternehmer kann deshalb vorteilhaft sein.
Organisation der Berufsgenossenschaften
Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeiten und Pflichten der gewerblichen Berufsgenossenschaft schafft das Vierte und Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV und SGB VII). Die Versicherungsträger dienen der Selbstverwaltung und werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt. Als Aufsichtsbehörde fungieren das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
In vereinzelten Branchen übernehmen Berufsgenossenschaften und Sozialkassen gemeinsame Aufgaben, sind aber klar von Berufskammern abzugrenzen.
Aufbau und Vertretung
Ähnlich wie in einem Verein sind die Versicherten in der Berufsgenossenschaft mitgliedschaftlich organisiert und werden durch einen Vorstand vertreten. Ein weiteres Organ ist die Vertreterversammlung, die für die Konzeption der Satzung und den Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften zuständig ist. Die Vertreterversammlung setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Außerdem wählt die Vertretung den Vorstand und ist damit das stärkste Organ der Berufsgenossenschaft.