Inhaltsverzeichnis
- Logo und Branding
- Marke oder Design anmelden?
- Namen und Logo schützen
- Markenanmeldung
- Designanmeldung
- Kosten
Logo und Branding: Untrennbar
Wie der Firmenname Nike tatsächlich ausgesprochen wird, hat schon zu vielen Diskussionen geführt. Bei der Frage nach dem berühmten Logo des Sportartikelherstellers gibt es vermutlich weniger Ungereimtheiten: Beinahe jeder kennt den sogenannten Swoosh. Das Logo von Nike ist untrennbar mit der Wahrnehmung der Marke verknüpft. Dies ist nur ein Beispiel für die Relevanz eines einzigartigen Firmenlogos.
Eine prägnante grafische Darstellung bleibt bei Kunden haften. Es gibt grundsätzlich verschiedene Methoden, wie Sie zu Ihrem optimalen Logo-Schutz kommen. Die Verwendung des Logos ist ein entscheidender Faktor: Wenn Sie Ihr Firmenlogo schützen lassen oder doch ein Vereinslogo sichern möchten unterscheiden sich die Herangehensweisen an den Markenschutz.
Marke oder Design anmelden?
Sie können Ihr Firmenlogo als Marke oder als Design schützen. Welchen Schutz Sie wählen, hängt von dem Einsatz des Logos ab. Wo und wofür möchten Sie Ihr Logo nutzen?
Wenn Sie Ihre Firma mit dem Logo von anderen Unternehmen unterscheiden möchten, empfiehlt sich eine Eintragung als Marke. Insbesondere bei Produkten, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder angeboten werden, ist dies relevant. Durch das Markenlogo erkennt der Kunde, dass die Produkte aus genau diesem Unternehmen stammen.
Möchten Sie hingegen die Erscheinungsform Ihres Logos schützen, empfiehlt sich die Eintragung als Design. Haben Sie allein die Absicht, T-Shirts, Tassen oder Broschüren mit Ihrem Logo zu versehen? Dann sollten Sie auf die günstigere Variante zurückgreifen. Letztendlich ist diese grundsätzliche Entscheidung oftmals eine Kostenfrage. Auch wenn Sie nur das Logo als solches ohne konkrete Nutzungsabsicht schützen möchten, kann ein eingetragenes Design sinnvoll sein. Durch das eingetragene Design ist Ihr Logo als solches vor Nachahmungen geschützt. Sie können Ihr Logo sowohl als Marke als auch als Design schützen lassen.
Namen und Logo schützen
Für die Markenanmeldung sind das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Zunächst stellt sich also die Frage, ob Sie einen Markenschutz im deutschen Raum oder auf EU-Ebene benötigen. EU-Marken werden auch als Unionsmarken oder European Trademarks bezeichnet.
Eine Marke gewährt keinen absoluten Schutz Ihres Logos. Vielmehr unterscheidet sie bestimmte Waren und Dienstleistungen, die in das amtliche Klassifizierungssystem gruppiert werden. Diese 45 Gruppen werden auch als Nizza-Klassen bezeichnet.
Wort-/Bildmarke, Wortmarke oder Bildmarke
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihr Logo durch eine Markenanmeldung dauerhaft zu schützen. Auch vielfache Anmeldungen als mehrere Markenarten sind grundsätzlich möglich. Um den Überblick nicht zu verlieren, sollten Sie folgende Überlegungen anstellen: Besteht Ihre Wunschmarke aus zwei Elementen, beispielsweise einem Logo und einer Unternehmensbezeichnung, ist eine grundsätzliche Frage, welche Art der Markenanmeldung am sinnvollsten ist. Sie könnte als Bildmarke und Wortmarke oder als Wort-/Bildmarke angemeldet werden. Alleinstehende Logos, die nur aus einer visuellen Darstellung bestehen, sind reine Bildmarken. Ein Beispiel für eine Bildmarke ist der Mercedes-Stern oder die Muschel von Shell.
Wortmarken bestehen aus Zahlen, Buchstaben und sonstigen Schriftzeichen, die sich mit der üblichen Druckschrift darstellen lassen. Das geschriebene Wort Microsoft stellt zum Beispiel eine Wortmarke dar. Im Vergleich dazu ist das Microsoft-Symbol eine reine Bildmarke. Beide Elemente sind in diesem Fall schützenswert. Setzt sich Ihr Logo aus Schrift und Bild zusammen, so handelt es sich in aller Regel um eine Wort-/Bildmarke. Die Schriftzüge von Google oder Facebook sind beispielsweise Wort-/Bildmarken.
Die Schritte zur Markenanmeldung
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- Entscheiden Sie zwischen nationaler und Unionsmarke
- Recherchieren Sie den Markenlogo. Dazu gehört eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche.
Das DPMA recherchiert nicht, ob es die Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form bereits auf dem Markt gibt. Um sicherzugehen, dass Ihre Marke keine Rechte verletzt, sollten Sie die Markenrecherche von einem erfahrenen Anwalt für Markenrecht durchführen lassen.
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- Schutzfähigkeit überprüfen: Gibt es absolute Schutzhindernisse, die eine Markenanmeldung verhindern können.
- Markenklassen wählen.
- Füllen Sie das Anmeldeformular des DPMA oder EUIPO aus
Das Anmeldeformular umfasst drei wichtige Informationen:
- Den Inhaber: jede Einzelperson oder jedes Unternehmen kann Inhaber sein
- Eine eindeutige Darstellung der Marke
- Die gewünschten Markenklassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
So tragen Sie Ihr Logo als Design ein
Mit einem Design wird die Erscheinungsform Ihres Logos geschützt. Auch hier ist die Recherche besonders wichtig. Sie sollten insbesondere in den Datenbanken des DPMA und in Internetsuchmaschinen nach identischen oder ähnlichen Designs suchen. Ihr Logo wird durch Linien, Konturen, Farben und Verzierungen bestimmt. Sie können es ohne Software oder Signatur beim DPMA einreichen. Mehr zur Anmeldung eines Designs lesen Sie hier.
Kosten für den Markenschutz Ihres Logos
Eine Markenanmeldung als Bildmarke oder Wort-/Bildmarke kostet nach aktuellen Gebührentabellen des DPMA 290 Euro. Eine Markenanmeldung beim DPMA kostet 290 Euro. In dieser Gebühr sind bereits drei Markenklassen enthalten. Bei einer EU-weiten Anmeldung fallen 900 Euro an. Sie können den Markenschutz unbegrenzt alle 10 Jahre verlängern. Eine Eintragung als Design kostet 60 Euro; der Schutz ist jedoch auf 25 Jahre begrenzt.