Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Markenrecherche?
- Wer übernimmt die Markenrecherche?
- Welche Informationen liefert die Markenrecherche?
- Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Markenrecherche?
- Wie sieht eine gute Markenrecherche aus?
- Wo wird die Markenrecherche durchgeführt?
- Beispiele für die Bewertung ähnlicher Marken
- Wann können ähnliche Marken koexistieren?
- Fazit
Was bedeutet Markenrecherche?
Als Markenrecherche wird die gezielte Suche nach angemeldeten oder bereits eingetragenen Marken in Markenregistern bezeichnet. Jede Markenrecherche hat den Zweck, Marken zu finden, deren Schutzrechte durch die Anmeldung einer neuen, noch ungeschützten Marke verletzt werden könnten. Denn wo es Überschneidungen (sogenannte Kollisionen) gibt, ist eine Neuanmeldung möglicherweise unattraktiv: Das Risiko eines Rechtsstreits ist zu hoch. Wenn eine Verwechslungsgefahr von Marken vorliegt (und durch das Markenamt bestätigt wird), kann die Verwendung der jüngeren Marke verboten werden.
Durch eine Markenrecherche erkennen Sie schnell, ob bereits eine ältere Wort- oder Wortbildmarke im Markenregister eingetragen ist. Bei der Herangehensweise unterscheiden Experten die Recherche nach identischen und ähnlichen Marken: Eine Identitätsrecherche umfasst die Suche nach Marken, deren Zeichenfolge mit der der eigenen Wunschmarke übereinstimmt oder nur geringfügig abweicht. Bei der Ähnlichkeitsrecherche werden hingegen auch Marken berücksichtigt, die Ihrer Wunschmarke im Wortlaut, im Schriftbild oder Design ähneln. Lesen Sie mehr zu den Recherchearten im Abschnitt weiter unten.
Was viele Markenanmelder nicht wissen: Auch wenn die Markenrecherche Treffer ergibt, müssen Sie Ihre Wunschmarke nicht zwingend aufgeben. Denn bei dieser Entscheidung spielen die gewählten Markenklassen eine wesentliche Rolle. Sie entscheiden darüber, ob zwei oder mehrere Marken koexistieren können.
Wer übernimmt die Markenrecherche?
Die Markenanmelder sind immer selbst für eine Markenrecherche verantwortlich. Das bedeutet, Sie können sie entweder selbst durchführen oder eine professionelle Markenrecherche in Auftrag geben.
Viele Anmelder denken nach wie vor, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und sein EU-weites Pendant EUIPO nach gleichartigen Marken suchen, aber diese Annahme ist falsch. Eine Suche nach bestehenden Marken gehört nicht zu den Dienstleistungen des DPMA und EUIPO.
Die Markenämter untersuchen die Wunschmarke nur auf ihre individuellen Eigenschaften. Das bedeutet konkret, dass die Schutzfähigkeit einer Marke nur hinsichtlich absoluter Schutzhindernisse geprüft wird. Entscheidende K.O.-Kriterien sind dabei generische Gattungsbegriffe, irreführende oder sittenwidrige Wörter sowie Begriffe, die aufgrund eines öffentlichen Interesses freigehalten werden müssen.
Welche Informationen erhalten Sie durch eine Markenrecherche?
Eine professionell in Auftrag gegebene Markensuche sollte Ihnen zwei Informationen liefern: Das Rechercheergebnis enthält eine Auflistung von identischen und/oder ähnlichen Marken im Register. Der zweite Teil enthält eine Einschätzung darüber, ob ein Risiko einer tatsächlichen Kollision vorliegt. Dazu betrachtet ein Experte die Markenklassen der jeweiligen Marken und zeigt eventuelle mögliche Überschneidungen auf. Zuletzt sollte eine Empfehlung enthalten sein, ob bei der Markenanmeldung ein Risiko besteht, und wenn ja, wie hoch. Diese Bewertung sollte von einem Anwalt mit Schwerpunkt im Markenrecht vorgenommen werden. So können Sie eine informierte Entscheidung mit Expertenrat treffen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Markenrecherche?
Die Recherche nach kollidierenden Marken sollte immer vor der Anmeldung beim Markenamt stattfinden! Nachdem Ihre Marke bereits eingetragen ist (und die Anmeldegebühr bezahlt wurde), sind die Rechercheergebnisse beinah wertlos.
Wie sieht eine gute Markenrecherche aus?
Die gründliche Suche nach kollidierenden Marken sollte aus vier Bestandteilen bestehen.
Basissuche
Der erste Schritt für eine erfolgreiche Markenrecherche ist immer der Weg ins Internet: Durch Suchmaschinen finden Sie schnell heraus, ob Ihr Wunschname bereits mit einem Unternehmen oder einem Produkt in Verbindung steht.
Bestimmte geschäftliche Bezeichnungen, wie Name, Firma oder die besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens genießen ebenfalls rechtlichen Schutz, sodass eine Markenanmeldung kritisch zu hinterfragen ist.
Domainsuche
Ein möglicher nächster Schritt ist die Domainrecherche. Finden Sie online auf Anhieb keine Ergebnisse zu Ihrem Wunschnamen, können Sie im nächsten Schritt in der Datenbank der DENIC nachschauen, ob Ihr Wunschname bereits mit einer .de-Domain verknüpft ist. Falls der Name schon vergeben sein sollte, der Markenname sich aber später als verfügbar herausstellt, kann gegebenenfalls die Freigabe der gewünschten Domain veranlasst werden, sofern der Inhaber kein wirtschaftlich relevantes Interesse an der Nutzung der Domain hat.
Tipp: Sollte Ihr Wunschname als Domain noch zur Verfügung stehen, sichern Sie sich diesen besser sofort.
Identitätsrecherche
Eine Identitätsrecherche gibt in der Regel einen schnellen ersten Überblick über potenzielle kollidierende Marken. Als identisch gelten Wortmarken, deren Zeichenfolge übereinstimmt. Dies schließt im Regelfall auch kleine Abweichungen wie Groß- und Kleinschreibung und gleichlautende Vokale und Konsonanten mit ein (Klangähnlichkeit).
Hierzu wird das Markenregister ausschließlich nach dem exakten Wortlaut identischer älterer Marken und deren Markenklassen abgesucht. Bei einem Treffer bedeutet dies aber noch nicht automatisch, dass die bestehende Marke und Ihr Wunschname identisch sind. Nur wenn auch die Markenklassen übereinstimmen, spricht man von Identität. Durch eine Identitätsrecherche haben Sie den Vorteil, innerhalb von kurzer Zeit zu erfahren, ob sich die Weiterentwicklung der geplanten Wunschmarke lohnt oder Sie sich bessere Alternativen überlegen sollten.
Die Identitätsrecherche ist für viele Unternehmer der erste Schritt zur Markenanmeldung. Zwar haben Sie auch selbst die Möglichkeit, in den öffentlichen Markenregistern nach identischen Marken zu suchen, zuverlässiger ist aber die Durchführung einer Markenrecherche durch einen Anwalt für Markenrecht oder einen speziellen externen Dienstleister. Eine solche Recherche beinhaltet Suchen in professionellen und kostenpflichtigen Datenbanken sowie Markenregistern im In- und Ausland, die Laien nicht kostenlos zur Verfügung stehen.
Ähnlichkeitsrecherche
Bei der Ähnlichkeitsrecherche wird es schon komplizierter. Nicht alle öffentlichen Datenbanken bieten einen solchen Service an. Eine öffentliche Datenbank, die z. B. eine Ähnlichkeitsrecherche erlaubt, ist TMView. Allerdings ist auch diese Datenbank nur bedingt geeignet, denn die angezeigten Ergebnisse garantieren weder Vollständigkeit noch Aktualität. Folglich bleibt ein Restrisiko weiterer, unentdeckter Kollisionen.
Es ist daher gerade für die Ähnlichkeitsrecherche dringend zu empfehlen, die Durchführung der Recherche einem Anwalt für Markenrecht oder einem speziellen externen Dienstleister zu überlassen.
Sollten Sie dennoch selbst suchen wollen, schauen Sie insbesondere auf folgende Eigenschaften:
- Ähnliche Waren- und Dienstleistungsklassen
- Schriftbildliche und grafische Ähnlichkeit
- Kennzeichnungskraft der älteren Marke (z. B. hat die Marke „Haus und Grund” für einen Immobilienmakler eine geringe Kennzeichnungskraft. Wenn sie jedoch mit einem Personennamen kombiniert wird wie „Jakob Haus und Grund”, stärkt dies die Kennzeichnungskraft. Trotzdem ist der beschreibende Teil „Haus und Grund” voraussichtlich nicht selbständig schützbar.)
Anhand dieser drei Kriterien wird eine rechtliche, aber nicht unbedingt eine tatsächliche Verwechslungsgefahr geprüft. Je ähnlicher sich zwei Markennamen sind, desto weiter entfernt sollten die Markenklassen voneinander sein, um eine Kollision zu vermeiden. Im Gegensatz zur Identitätsrecherche ist die Ähnlichkeitsrecherche juristisch komplex.
Wo wird die Markenrecherche durchgeführt?
Alle Markenämter weltweit bieten Online-Datenbanken zur Recherche nach identischen Marken an. Dazu stehen Markenanmeldern zum Beispiel folgende Datenbanken zur Verfügung:
- Deutsche Marken: Das DPMA bietet das DPMAregister zur Recherche an, wo Sie eingetragene, gelöschte, zurückgenommene und zurückgewiesene Marken nach Ihrem Wunschnamen durchsuchen können.
- EU-Marken: Unionsmarken sind bei EUIPO eSearch eingetragen, der Datenbank der EUIPO (European Union Intellectual Property Office). Sie gelten in der EU und somit auch in Deutschland.
- Internationale Marken: International registrierte Marken, die gemäß dem Madrider System angemeldet und eingetragen sind, sind im Madrid Monitor der WIPO (World Intellectual Property Organization) ersichtlich. Hier ist sogar eine Bildersuche möglich.
Wenn die Marke in Deutschland aktiv ist, können internationale (IR) und EU-Marken (EM) auch über die Suche im DPMAregister gefunden werden.
Markenrecherche: Beispiele für die Bewertung der Verwechslungsgefahr
Wie bereits erwähnt spielen die Markenklassen (oder Nizza-Klassen) bei der Bewertung der Verwechslungsgefahr eine entscheidende Rolle. Angenommen Sie möchten Ihren Soft-Drink Ganta nennen, dann besteht eine starke Assoziation zu den beiden bestehenden Marken Fanta (Limonade) und Ganter (Bier). Beide Marken sind außerdem geschützt für dieselben Markenklassen. Damit ist die Verwechslungsgefahr für Verbraucher um ein Vielfaches höher. Wenn Sie jedoch Ganta für Schuheinlagen schützen möchten, gibt es vermutlich keine Assoziationen mit den bestehenden Getränkemarken und es besteht die Möglichkeit einer Koexistenz. Dies muss aber rechtlich bewertet werden. Durch eine Markenrecherche kann ein solches Dilemma vermieden werden.
Verwechslungsgefahr festgestellt: Beispiele
Folgende Fälle wurden von den Gerichtshöfen als ähnlich eingestuft und die Verwendung der jüngeren Marke wurde untersagt:
Ähnliche Marken | Begründung | Urteil |
Jägerfürst
Jägermeister
|
Verwechslungsgefahr der beiden Wort- und Wort-Bildmarken
Das Gericht entschied, dass eine Verletzung der Zeichenrechte vorliegt. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit der starken Kennzeichnungskraft der Wortzeichen „Jägermeister“. |
BGH, I ZR 74/66 |
PUDEL
PUMA |
Schriftbildliche Ähnlichkeit
Wort-/Bildmarke imitiert PUMA-Logo stark im Schriftbild |
BGH, I ZR 59/13 |
Mi Pad
iPad |
Ähnlichkeit auf mehreren Ebenen
Das Urteil gegen den chinesischen Hersteller Xiaomi wurde damit begründet, dass der Name “Mi Pad” den Begriff “iPad” beinhaltet. Außerdem wurde eine klangliche Ähnlichkeit mit der Apple-Marke festgestellt. |
EuG, T-893/16 |
Cuja Cuja
Coca-Cola |
Trotz geringer Zeichenähnlichkeit wurde aufgrund des Bekanntheitsgrads von Coca-Cola eine Ähnlichkeit festgehalten. | BPatG 26 W (pat) 197/81 |
Mäc Spice
McDonald’s |
Der Fast-Food-Riese McDonald’s klagte erfolgreich gegen die Markenbesitzer von “Mäc Spice”, die den Namen für Produkte in der Markenklasse “Essig, Saucen (Würzmittel) und Gewürze” angemeldet hatte. In der Urteilsbegründung wurde die identische Aussprache der Wortbestandteile “Mc” und “Mäc” genannt. Zudem wird die Wortmarke McDonald’s für Nizza-Klasse 30 geschützt, in die auch Essig, Soßen und Gewürze gehören. | BPatG, 24 W (pat) 39/13 |
Euro Telekom Deutschland GmbH
Deutsche Telekom AG |
Herkunft der Unternehmen könnten miteinander verwechselt werden
→ Löschung der Domains |
Urteil des BGH, ZR 137/04 |
Mövennest
Mövenpick |
Verwechslungsgefahr aufgrund scheinbarer Verwandtschaft der Waren | BPatG, 29 W (pat) 6/88 |
Keine Verwechslungsgefahr: Beispiele
In folgenden Verfahren stellten die Gerichte keine rechtliche Ähnlichkeit fest. Die Urteile wurden allerdings sehr unterschiedlich begründet. Genau deshalb ist eine anwaltliche Beratung so entscheidend.
Ähnliche Marken | Begründung | Urteil |
Obilix
Mobilix |
Begrifflicher Unterschied neutralisiert klangliche bzw. schriftliche Ähnlichkeit | EuG, T-336/03 |
Die grüne Post
Deutsche Post |
Bestandteile mit geringer Kennzeichnungskraft rufen keine assoziative Ähnlichkeit hervor | OLG Hamburg, 5 U 178/04 |
Picaro
Picasso |
Gesamteindruck verneint die Ähnlichkeit | EuG, C-361/04 P |
Alexander
Alexander Julian |
Identische Vor- oder Familiennamen begründen grundsätzlich keine Ähnlichkeit | BPatG 29 W (pat) 4/86 |
Wann können ähnliche Marken koexistieren?
Diese Frage muss immer für den Einzelfall bewertet werden. Die gewünschte Markenform, Markenklassen und die Bekanntheit der älteren Marke sind unter anderem entscheidende Kriterien bei der Beurteilung. Letztendlich obliegt es den Besitzern oder im Streitfall dem Patentgericht, ob ähnliche eingetragene Marken parallel schutzfähig sind. So gibt es auch Möglichkeiten mit bestehenden Markeninhabern Lizenzverträge zu schließen, die die Nutzung der älteren Marke erlauben.
Fazit zur Markenrecherche
Falls Sie also eine oder mehrere ähnliche Marken während der eigenen Markenrecherche entdecken, ist es immer ratsam mit einem Experten im Markenrecht zu sprechen. So können Sie die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Anmeldung besser abschätzen und sparen sich unnötige Amtsgebühren. Wir raten Ihnen davon ab, eine ähnliche Marke „auf gut Glück” anzumelden, wenn eine Kollision (und infolgedessen ein Rechtsstreit) schon absehbar ist.