Mutterschaftsgeld für selbständige Unternehmerinnen: Darauf müssen Sie achten

Anders als Arbeitnehmerinnen haben Selbständige und Freiberuflerinnen keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Doch auch sie können unter bestimmten Umständen Mutterschaftsgeld beantragen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

 

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Wer hat Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die als Ersatz für das Gehalt der werdenden Mutter während des Zeitraums gezahlt wird, in dem sie sich in Mutterschutz befindet. Leider steht nicht allen werdenden Müttern Mutterschaftsgeld in der Zeit vor und nach der Geburt des Kindes zu. Wer diese Form der finanziellen Unterstützung beantragen kann, hängt vor allem davon ab, ob die werdenden Mutter bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist und ob sie Anspruch auf Krankengeld hat.

Mutterschutz und Selbständigkeit

Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld von ihrer jeweiligen Krankenkasse. Die im Mutterschutzgesetz vorgeschriebene Schutzfrist für schwangere Frauen besagt, dass sie sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Mutterschutz gehen und bis acht Wochen nach der Geburt in Mutterschutz bleiben. Für selbständige Unternehmerinnen gilt diese Mutterschutzfrist nicht und somit entfällt auch der Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Selbständige müssen daher in der Regel selbst finanziell für die Zeit vor und nach der Geburt des Kindes vorsorgen, in der sie nicht arbeiten und deshalb auch keine Einnahmen erzielen können. Am sinnvollsten ist es daher, frühzeitig Rücklagen zu bilden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, die entstehen, wenn die werdende Mutter nicht mehr arbeiten kann. Oftmals sind werdende Mütter nicht in der gesundheitlichen Verfassung, bis zur Geburt des Kindes zu arbeiten oder danach direkt wieder ins Berufsleben einzusteigen.

 

Selbständige: Anspruch auf Mutterschaftsgeld geltend machen

Unter gewissen Umständen können auch selbständige Frauen Mutterschaftsgeld beantragen. In Abhängigkeit von der Art Ihrer Krankenversicherung muss das Mutterschaftsgeld bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine kurze Übersicht darüber, wann Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und wo Sie es beantragen müssen.

Frauen mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld Höhe der Leistung Zuständige Antragsstelle
Selbständige in der privaten Krankenversicherung (PKV)
  • Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
  • Ggf. Anspruch auf Krankentagegeld bei entsprechender Versicherung
Privater Krankenversicherer
Selbständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und mit Krankengeldanspruch Anspruch auf Mutterschaftsgeld Krankenkasse
Selbständige freiwillig in der GKV und ohne Krankengeldanspruch Kein Mutterschaftsgeld
Arbeitnehmerin in der GKV versichert
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld bis zu einer Höhe von 13 Euro täglich
  • Arbeitgeberzuschuss
Krankenkasse und Arbeitgeber
Arbeitnehmerin in der PKV versichert
  • Ggf. Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag bis zu 210 Euro
  • Arbeitgeberzuschuss
Bundesversicherungsamt und Arbeitgeber
Selbständige oder geringfügig Beschäftigte mit Familienversicherung
  • Ggf. Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag bis zu 210 Euro
  • Arbeitgeberzuschuss
Bundesversicherungsamt und Arbeitgeber
Frauen mit Familienversicherung aber ohne Beschäftigung Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Arbeitslose mit Bezug von ALG I Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes Krankenkasse und Agentur für Arbeit
Arbeitslose mit Bezug von ALG II
  • Weiterzahlung von ALG II
  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Zahlung von Mehrbedarf
Zuständiges Jobcenter
Stand: 2020

 

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert

Wenn Sie als selbständige Unternehmerin eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben, in welcher Sie auch Anspruch auf Krankengeld haben, können Sie Mutterschaftsgeld beziehen. Oft fällt das Mutterschaftsgeld in diesem Fall sogar höher aus als für Arbeitnehmerinnen. Denn das Mutterschaftsgeld entspricht für Selbständige dem Krankengeld, das die GKV im Falle einer Krankheit an die Versicherte zahlen würde. Die Höhe des Krankengeldes wird auf Grundlage des Einkommens der Versicherten berechnet. Da das Einkommen bei Selbständigen in der Regel stark schwankt, wird ein halbjährlicher Einkommensdurchschnitt errechnet, von welchem 70 Prozent als Krankengeld durch die Krankenkasse an die Versicherte gezahlt werden würden.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, zahlen aber nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent (Stand: 2024), haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

In der privaten Krankenversicherung versichert

Sind Sie privat krankenversichert, steht Ihnen kein Mutterschaftsgeld zu. Es ist jedoch möglich, dass selbständige Frauen einen Pauschalbetrag von ihrer Krankenkasse erhalten. Dies ist davon abhängig, welche vertraglichen Vereinbarungen Sie mit Ihrer Krankenkasse getroffen haben. Darüber hinaus besteht für Unternehmerinnen seit 2017 die Möglichkeit, dass Sie anstelle des Mutterschaftsgeldes Krankengeld erhalten, sofern sie eine entsprechende Krankentagegeldversicherung bei ihrer PKV abgeschlossen haben.

In jedem Fall sollten Sie sich individuell von Ihrer PKV über mögliche Leistungsansprüche beraten lassen und gegebenenfalls auch über einen Wechsel von der PKV in die GKV nachdenken.

Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt

Wenn Sie in der PKV versichert oder als Geringverdienende bei Ihrem Ehepartner mitversichert sind, aber von der Krankenversicherung kein Mutterschaftsgeld erhalten, können Sie das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt beantragen. Jedoch erhalten Sie die Leistung nur dann, wenn Sie mindestens in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind oder bis zur Schwangerschaft waren.

Finanzielle Unterstützung vom Sozialamt

Ist es ausgeschlossen, dass Sie Mutterschaftsgeld erhalten, weil keine der bisher genannten Optionen auf Sie zutrifft, gibt es immer noch die Möglichkeit, Leistungen vom Sozialamt zu beantragen. Dort können Sie einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen. Finanzielle Unterstützung für Ihr Unternehmen erhalten Sie jedoch nicht.

 

Unternehmen gründen während oder nach der Schwangerschaft

Wenn Sie vorhaben, ein Unternehmen zu gründen während Sie schwanger sind oder wenn Sie Ihr Kind gerade erst bekommen haben, können Sie natürlich ebenfalls Gebrauch von staatlichen Gründungszuschüssen machen und Fördergelder beantragen. Neben staatlichen und regionalen Förderungsmöglichkeiten gibt es im Übrigen auch spezielle Förderungen für Unternehmerinnen.

Wenn Sie sich selbständig machen wollen, sollten Sie sich auch über andere Versicherungsmöglichkeiten informieren. Denn für Selbständige gelten oft andere Regelungen in Bezug auf Sozialversicherungen. In diesem Ratgeberartikel können Sie nachlesen, was Sie als selbständige Unternehmerin beispielsweise in Bezug auf die Rentenversicherung beachten müssen.

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