Inhaltsverzeichnis
- Was sind Nizza-Klassen?
- Anzahl der möglichen Klassen
- Aufbau der Nizza-Klassifikation
- Nizza-Klassifikation 2024
- Markenklassen wählen
- Kriterien zur Klassifizierung
Was sind Nizza-Klassen?
Jede Markenanmeldung beinhaltet die Wahl der Markenklassen, für die Sie Markenrechte schützen möchten. Zur international standardisierten Klassifikation von Waren und Dienstleistungen gibt es 45 Nizza-Klassen. Die Nizza-Klassifikation (NCL) wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet und weltweit in 140 Ländern genutzt. Die Klassifikation einer Marke dient ihrem Schutz, aber auch der Begrenzung der Nutzungsrechte. Der Markenschutz erstreckt sich nicht über alle denkbaren Arten von Produktkategorien hinweg, sondern umfasst nur die Markenklassen, die Sie bei Markenanmeldung angeben. Einen Überblick des Anmeldeverfahrens beim deutschen Marken- und Patentamt finden Sie hier.
Anzahl der möglichen Nizza-Klassen
Eine Standard-Anmeldung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) enthält drei Markenklassen. Das bedeutet, dass Sie Markenrechte nur für die drei ausgewählten Waren- oder Dienstleistungskategorien erwerben. Bei Unionsmarken (European Trademark) ist in der Standard-Anmeldung sogar nur eine Nizza-Klasse enthalten. Anmeldern steht es frei, weitere Markenklassen schützen zu lassen. Für jede zusätzliche Nizza-Klasse wird eine Gebühr fällig – dies gilt sowohl bei der nationalen als auch bei der internationalen Anmeldung.
Aufbau der Nizza-Klassifikation
In der Nizzaer Klassifikation sind die Waren- und Dienstleistungen mit Oberbegriffen gekennzeichnet, die dabei helfen, das Produkt oder die Tätigkeit näher zu bezeichnen und allgemein zuzuordnen:
- 1-34: Produkt- und Materialgruppen für Waren
- 35-45: Dienstleistungen sortiert nach Sparten und Branchen
Insgesamt umfasst die Liste etwa 10.000 Begriffe. Jeder Begriff ist einer sechsstelligen Identifikationsnummer zugeordnet, der sogenannten Basisnummer. Es kann vorkommen, dass unterschiedliche Begriffe unter der gleichen Basisnummer eingeordnet werden, wenn sie sich ähneln oder synonym für die gleichen Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.
Prinzipiell ist nicht ausgeschlossen, dass Oberbegriffe auch in anderen Klassen erscheinen, sofern sie im Zusammenhang mit anderen Waren oder Dienstleistungen ebenfalls verwendet werden (z. B. die Begriffe „Kleidung“ und „Farbe“).
Aktuelle Nizza-Klassifikation: 12. Ausgabe, Version 2024
Jedes Jahr erscheint eine aktualisierte Version der Nizza-Klassifikation. Die aktuelle Version NCL 11-2021 ist gültig seit dem 1. Januar 2024.
Warenklassen nach Nizza
Nizza-Klasse | Waren |
1 |
|
2 |
|
3 |
|
4 |
|
5 |
|
6 |
|
7 |
|
8 |
|
9 |
|
10 |
|
11 | Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken |
12 |
|
13 |
|
14 |
|
15 |
|
16 |
|
17 |
|
18 |
|
19 |
|
20 |
|
21 |
|
22 |
|
23 | Garne und Fäden für textile Zwecke |
24 |
|
25 | Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen |
26 |
|
27 |
|
28 |
|
29 |
|
30 |
|
31 |
|
32 |
|
33 |
|
34 |
|
Dienstleistungsklassen nach Nizza
Nizza-Klasse | Dienstleistung |
35 |
|
36 |
|
37 |
|
38 | Telekommunikationsdienstleistungen |
39 |
|
40 |
|
41 |
|
42 |
|
43 | Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen |
44 |
|
45 |
|
Quelle: DPMA, NCL 12-2024 [PDF]
Das deutsche Markenamt bietet auf seiner Website zusätzlich eine alphabetische Liste aller Begriffe mit dazugehöriger Klassifikation und weiteren Erläuterungen zu jeder Klasse.
Markenklassen wählen
Die Auswahl der richtigen Nizza-Klassen und die korrekte Zuordnung der eigenen Waren- und Dienstleistungen ist nicht immer einfach, denn Sie müssen mehrere Faktoren in Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Umfang der Markenklassen
Der Bereich, in den die Marke eingeordnet werden soll, darf nicht zu eng gefasst werden, denn eine nachträgliche Zuordnung in weitere Klassen ist nach der Anmeldung nicht mehr möglich. Soll eine Marke später noch in zusätzliche Klassen eingetragen werden, wird dies wie eine Neuanmeldung gewertet. Dieses Verfahren hat allerdings zur Folge, dass der zeitliche Schutzumfang für die Marke sowie die Priorität der neuen Anmeldung geringer eingestuft werden. Darüber hinaus fallen erneut Anmeldekosten an.
Gleichzeitig sollte der Umfang des Schutzbereiches einer Marke nicht zu breit gewählt werden. Denn je größer der Schutzbereich ist, desto höher ist auch das Risiko, dass bereits andere Marken in diesen Bereichen eingetragen sind. Je weiter der Bereich, in dem Sie Schutzrechte sichern möchten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Markenkollision. Gleichzeitig wächst der Aufwand einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche deutlich, mit der kollidierende Marken vor der Anmeldung aufgespürt werden.
Nutzungszwang für Marken
Bei der Auswahl der Markenklassen müssen Sie unbedingt beachten, dass ein Nutzungszwang für die Marke in ihrer eingetragenen Waren- oder Dienstleistungsklasse besteht. Wird eine Marke nach ihrer Anmeldung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht genutzt, steht jedem frei, einen Verfallsantrag zu stellen. Wenn das Markenamt den Antrag bewilligt, wird Ihre unbenutzte Marke aus dem Markenregister gelöscht.
Kriterien zur Klassifizierung
Bei der Wahl der Markenklassen kann der Fall eintreten, dass Waren oder Dienstleistungen sich nicht eindeutig einer Klasse zuordnen lassen. Für diese Problematik hat das DPMA einige Kriterien aufgestellt, die bei der korrekten Klassenzuordnung helfen sollen.
Klassifizierung von Waren
- Fertigwaren:
- Kategorisierung gemäß ihrer Funktion oder Bestimmung
- Sollte dies mit der bestehenden Klasseneinteilung nicht möglich sein, werden sie vergleichbaren, in der Liste aufgeführten Waren zugeordnet bzw. nach zweitrangigen Kriterien klassifiziert (z. B. nach Material oder Herstellungsverfahren).
- Fertigprodukte mit Mehrzweckfunktion:
- Ware wird in die Klassen eingeordnet, die den einzelnen Funktionen entsprechen.
- Sollte dies nicht möglich sein, wird die Ware nach zweitrangingen Kriterien klassifiziert.
- Rohstoffe:
- Kategorisierung nach dem Material, aus dem sie bestehen
- Gilt für Rohstoffe in unbearbeiteter und in partiell bearbeiteter Form
- Waren, die aus mehreren Materialien bestehen: Kategorisierung unter der Materialklasse eingeordnet, das überwiegt.
- Vorprodukt:
- Kategorisierung in der gleichen Klasse wie das fertige Endprodukt –
- Voraussetzung: Vor- oder Teilprodukt kann zu keinem anderen Zweck verwendet werden
- Ansonsten erfolgt Kategorisierung
- Behältnisse zur Aufbewahrung einer zweiten Ware: Kategorisierung in der gleichen Klasse wie Ware im Container
Klassifizierung von Dienstleistungen
- Dienstleistungen werden gemäß den bestehenden Dienstleistungsbereichen klassifiziert oder unter vergleichbaren Dienstleistungen eingeordnet
- Vermietung: Kategorisierung in den gleichen Klassen wie die durch die vermieteten Gegenstände erbrachten Dienstleistungen
- Beratung oder Information: Kategorisierung in den gleichen Klassen wie den Bereich, für den die Beratung oder Information geleistet wird
- Franchise: Die Dienstleistung muss der gleichen Klasse zugeordnet werden, wie die durch den Franchisegeber ausgeführte Dienstleistung.