Patent anmelden: Voraussetzungen und Kosten

aktualisiert am 24. Oktober 2024 8 Minuten zu lesen
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Wenn Ihr Unternehmen eine technische Erfindung konzipiert hat, sollten Sie diese durch ein Patent schützen lassen. Doch was kann patentiert werden, wie sieht das Anmeldeverfahren aus und was kostet es weltweit, ein Patent anzumelden? Anders als bei der konventionellen Markenanmeldung gelten hier besondere Voraussetzungen, über die Sie sich im Vorfeld informieren sollten.

Warum eine Idee zum Patent anmelden?

Die Anmeldung eines Patents, also eines exklusiven Schutzrechts zur Verwertung einer Erfindung, schützt davor, dass niemand Ihre Geschäftsidee imitiert und daraus Profit zu Ihren Ungunsten ziehen kann. Mit einem angemeldeten Patent profitieren Sie von einer Schutzdauer von 20 Jahren. Alle Gesetze, die das Patent betreffen, sind in Deutschland im Patentgesetz (PatG) geregelt.

 

Patent anmelden: Voraussetzungen

Wer ein Patent für eine technische Erfindung anmelden möchte, muss eine Prüfung durch das Patentamt durchführen lassen. Um Ihr Patent anzumelden, sollten folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Neuheit der Erfindung: Ihr Produkt sollte zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sondern über diesen hinausgehen. Laut § 3 PatG Abs. 1 ist mit “aktueller Stand der Technik” die Fachkenntnis gemeint, die der Öffentlichkeit mündlich, schriftlich oder auf sonstige Weise zugänglich ist. Ihre Idee sollte der Allgemeinheit also noch völlig oder weitestgehend unbekannt sein.
  • Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung sollte für eine Fachperson Ihrer Branche nicht aus dem aktuellen Stand der Technik ersichtlich sein. Dies wird auch als erfinderischer Schritt bezeichnet.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung sollte auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet, inklusive der Landwirtschaft, herstell- und anwendbar sein, d. h. es muss realistisch in der Umsetzung sein und einen praktischen Nutzen für den Anwender haben. Beispielsweise sollte ein Medikament nicht nur aus den vorhandenen Ressourcen produziert werden, sondern auch von Patienten benutzt werden können, bevor ein Patent angemeldet wird.

 

Beispiele für Patente

Patentfähig sind technische Erfindungen, z. B.:

  • Chemische Stoffe
  • Technische Geräte
  • Nahrungsmittel
  • Arzneimittel

Für folgende Gegenstände ist keine Patentanmeldung möglich:

  • Designs
  • Theoretische Konzepte, z. B. mathematische Methoden oder Spielregeln
  • Pflanzensorten
  • Tierarten
  • Programme für Datenverarbeitungsanlagen
  • Biotechnologische Erfindungen
  • Baupläne
  • Schnittmuster
  • Lehrmethoden

 

Wie Sie Ihr Patent anmelden

Je nachdem, ob Sie Ihr Patent nur in Deutschland oder auch im Ausland anmelden wollen, unterscheidet sich der Anmeldeprozess. Dabei unterscheiden sich nicht nur die Prozeduren bei der Anmeldung, sondern auch die erforderlichen Kosten. In jedem Fall empfiehlt sich eine vorherige Rechtsberatung, für die zwar weitere Kosten entstehen, die aber rechtliche Unsicherheiten aufheben und gesetzliche Konflikte verhindern kann.

Unterlagen für die Patentanmeldung

  • Technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • Schutzumfang des Patents
  • Schriftliche Zusammenfassung der Idee (Länge bis zu 1.500 Zeichen)
  • Angabe des Erfinders/der Erfinder
  • Bei Bedarf Skizzen der Idee

Beachten Sie, dass das Prüfungsverfahren für die Anmeldung eines Patents in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Sie sollten ihr Patent also frühzeitig anmelden, um zu verhindern, dass Ihre Konkurrenz sich Ihre Idee zunutze macht.

 

Patent anmelden in Deutschland

Um nur innerhalb Deutschlands ein Patent anzumelden, wenden Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Der Hauptsitz befindet sich in München, weitere Dienststellen finden Sie in Berlin und Jena. Die Patentanmeldung kann persönlich an einer der Dienststellen, auf dem Postweg oder online erfolgen.

 

Patent international anmelden

Wer sein Patent international geltend machen will, muss es in jedem Staat extra registrieren lassen. Dies ist nicht nur mit einem hohen Organisationsaufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Je nach Land unterscheiden sich die Kosten: So bezahlt man zum Beispiel in China ca. 600 Euro, in den USA ca. 2.000 Euro. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit, über das Patent Cooperation Treaty (Patent-Kooperations-Abkommen, PCT) in einem einzigen Anmeldeverfahren eine Registrierung in allen Vertragsstaaten zu erreichen. Die Anmeldung können Sie als deutscher Staatsbürger entweder über das DPMA oder das Europäische Patentamt (EPA) ausführen, die der World Intellectual Property Organization (Weltorganisation für geistiges Eigentum, WIPO) übermittelt werden. Die WIPO ist für den weltweiten Rechtsschutz geistigen Eigentums zuständig.

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Die Kosten eines internationalen Patentschutzes übersteigen die eines nationalen Patents um ein Vielfaches. Deshalb kann auch eine Dritte Variante interessant sein: Der Patentschutz innerhalb der Europäischen Union.

 

Patent anmelden: Kosten

Deutsches Patent Europäisches Patent Internationales

Patent

Anmeldegebühr 40 Euro 120 Euro 944 Euro
Übermittlungsgebühr 1.875 Euro
Rechercheantragsgebühr 300 Euro 1.300 Euro
Prüfungsgebühr 150 Euro 1.635 Euro
Jahresgebühr für ein bereits angemeldetes Patent (abhängig vom Patentjahr) 70 Euro – 1.940 Euro
Aufschlag bei verspäteter Gebührenzahlung 50 Euro

Beachten Sie bei internationalen Patentanmeldungen bitte die unterschiedlichen Vorschriften jeder nationalen Patentbehörde. Je nachdem können unterschiedliche nationale und/oder regionale Zusatzgebühren anfallen. In manchen Fällen müssen Sie die Anmeldung in die Amtssprachen der jeweiligen Länder übersetzen lassen, wodurch weitere Kosten anfallen. Um Aufwand zu sparen, sollten Sie im Voraus planen, für welche Länder Ihre Patentanmeldung gelten soll.

 

Alternativen zur Patentanmeldung

Wenn Sie die lange Zeit, die ein Patentierungsverfahren in Anspruch nimmt, nicht in Kauf nehmen möchten, sollten Sie kein Patent anmelden, sondern ein Muster. Dazu gehören Gebrauchsmuster und Bildmarken.

Gebrauchsmuster anmelden

Mit einem Gebrauchsmuster erhalten Sie die gleichen Rechte wie mit einem Patent. Alle Gegenstände, die durch ein Patent geschützt werden können, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Nicht schutzfähig sind – anders als beim Patentschutz – Herstellungsverfahren.

Ein Unterschied zwischen dem Gebrauchsmuster und dem Patent ist das ungeprüfte Schutzrecht. Dies bedeutet, dass Neuheit, Anwendbarkeit und erfinderischer Schritt nicht geprüft werden. Das führt zwar zu einem geringeren Zeitaufwand und geringere Kosten, aber die Gefahr des Angriffs (d. h. die Infragestellung des Rechtsbestandes eines Schutzrechts) und der Löschung des Gebrauchsmusters ist größer. Wenn ein Löschungsverfahren eingeleitet wird, müssen die sachlichen Voraussetzungen erneut geprüft werden, ansonsten können die Schutzrechte nicht mehr geltend gemacht werden.

Um ihr Gebrauchsmuster ins Markenregister einzutragen, müssen die eingereichten Unterlagen den Vorschriften entsprechen und die Anmeldegebühr fristgerecht bezahlt werden. Es gibt übrigens keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung und in einigen Ländern existiert das Gebrauchsmuster nicht. Wenn Sie daher im Ausland ein Gebrauchsmuster anmelden wollen, sollten Sie sich bei den nationalen Patentämtern erkundigen.

Mehr zum Gebrauchsmuster können Sie hier nachlesen.

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