Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Beitragspflicht
- Beitragspflicht für Unternehmen
- Beschäftigte berechnen
- Selbständiger mit Home Office
- Privatfahrzeuge
- Gewerbliche Fahrzeuge
- Befreiungen
- Unternehmen ohne Beschäftigte
- Gemietete Geschäftsadresse
- Gebühren steuerlich absetzen
- Rückwirkende Anmeldung
- Abmeldung
- Beispiele
- Fazit
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Grundsätzlich muss jeder private Haushalt 18,36 Euro Rundfunkbeitrag zahlen. Je nach Lebens- oder Wohnsituation können abweichende Regelungen gelten. Bezieher und Bezieherinnen von Sozialleistungen und BAföG sind häufig befreit. Unternehmen und Selbständige müssen ebenfalls Rundfunkbeiträge zahlen.
Müssen Selbständige Rundfunkbeiträge (GEZ) zahlen?
Ja, in den meisten Fällen. Für die Berechnung der Beitragshöhe ist entscheidend, wie viele Betriebsstätten, Mitarbeiter und gewerblich genutzte Fahrzeuge sie haben.
Was gilt als Betriebsstätte?
Hier zählt jeder Raum, der nicht ausschließlich privat genutzt wird. Wenn Sie z. B. als Freiberufler*in tätig sind und diese Arbeit von Ihrem privaten Arbeitszimmer aus erledigen, gilt Ihre Wohnung oder Ihr Haus als Betriebsstätte des Unternehmens.
Wer gilt als Beschäftigter?
Zählen Sie alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten außer Auszubildende und geringfügig Beschäftigte/Minijobber. Jetzt können Sie zwei Berechnungsmethoden wählen.
- Methode 1: Pro-Kopf-Zahl. Hier zählt jeder sozialversicherungspflichtige Angestellte als ein Mitarbeiter – egal wie viele Wochenstunden er oder sie leistet.
- Methode 2: Berechnung der Vollzeitstellen. Diese Berechnung ist sinnvoll, wenn sie Mitarbeiter in Teilzeit/Midijobber beschäftigen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit bestimmt den Wert für die Beitragsberechnung:
Wie berechne ich den Rundfunkbeitrag für mein Unternehmen?
Die Höhe des Rundfunkbeitrags für Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der gewerblich genutzten Fahrzeuge.
Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte
- 0-8: 6,12 Euro/Monat („Drittelbeitrag“)
- 9-19: 18,36 Euro/Monat (1 Beitrag)
- 20-49: 36,72 Euro/Monat (2 Beiträge)
- 50-249: 91,80 Euro/Monat (5 Beiträge)
- 250-499: 183,60 Euro/Monat (10 Beiträge)
- 500-999: 367,20 Euro/Monat (20 Beiträge)
- 1.000-4.999: 734,40 Euro/Monat (40 Beiträge)
- 5.000-9.999: 1.468,80 Euro/Monat (80 Beiträge)
- 10.000-19.999: 2.203,20 Euro/Monat (120 Beiträge)
- ab 20.000: 3.304,80 Euro/Monat (180 Beiträge)
Gewerbliche Fahrzeuge
- Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei.
- Für jedes weitere Fahrzeug: 6,12 Euro pro Monat.
Muss ich als Selbständiger den Rundfunkbetrag zahlen, wenn ich von Zuhause arbeite?
Keine Angst, Sie müssen nicht doppelt zahlen: Wenn Sie für Ihren privaten Haushalt bereits einen Rundfunkbeitrag zahlen, fällt er für Ihre Betriebsstätte im eigenen Zuhause weg.
Achtung: Diese Regel gilt nicht für private Autos, die Sie auch gewerblich nutzen. Die müssen separat angemeldet werden und kosten 6,12 Euro pro Monat.
Was gilt für mein Privatfahrzeug beim Rundfunkbeitrag?
Wenn Sie Ihr Auto auch für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie es zusätzlich anmelden. Das erste Fahrzeug ist nur beitragsfrei, wenn Sie bereits für eine Betriebsstätte (nicht den Privathaushalt) registriert sind. Ansonsten fallen monatliche Gebühren von 6,12 Euro an.
Was gilt für gewerbliche Fahrzeuge?
Pro Betriebsstätte ist ein Firmenwagen beitragsfrei. Für jedes weitere Fahrzeug ist ein Drittelbeitrag von 6,12 Euro pro Monat zu zahlen.
Wie kann ein Unternehmen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten?
Selbständige ohne Betriebsstätte (mit Home Office) zahlen den Rundfunkbeitrag meistens über ihren privaten Haushalt. Daher ist eine zusätzliche Befreiung in der Regel nicht notwendig. Geben Sie einfach die vorhandene Beitragsnummer an.
Falls Sie als Selbständiger Sozialleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld, Sozialgeld), können Sie sich ebenfalls befreien lassen. Alle Voraussetzungen und den Online-Antrag finden Sie hier.
Saisonbetriebe können Befreiungen nutzen: Für die Monate ohne gewerbliche Tätigkeit entfällt der Rundfunkbeitrag. Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig.
Gemeinnützige Einrichtungen zahlen 6,12 Euro pro Monat – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter. Dazu zählen gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH, gUG), gemeinnützige Vereine oder Stiftungen.
Gilt die Pflicht zum Rundfunkbeitrag auch ohne Mitarbeiter?
Ja, für Betriebe ohne Mitarbeiter gilt die Regelung, dass jede Betriebsstätte beitragspflichtig ist. Laut Gebührentabelle fällt ein Unternehmen ohne Beschäftigte in die niedrigste Beitragsstufe und zahlt den Drittelbeitrag von 6,12 Euro pro Monat und pro Betriebsstätte.
Muss ich den Rundfunkbeitrag für mein Unternehmen zahlen, wenn ich eine Geschäftsadresse miete?
Ja. Wenn sich Ihr Unternehmen dieselben Räume mit weiteren Unternehmen teilt, z. B. als Bürogemeinschaft, können alle den Beitrag aufteilen. Geben Sie bei der Anmeldung einfach die vorhandene Beitragsnummer an. Bei einem Co-Working Space oder Virtual Office ist es etwas anders geregelt: Als Mieter sind Sie im Normalfall befreit, wenn Sie diese Information bei der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag angeben.
Können Unternehmen die GEZ von der Steuer absetzen?
Ja, der Rundfunkbeitrag kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Wann müssen Unternehmen den Rundfunkbeitrag zahlen?
Sie entscheiden selbst über den Zahlungsrhythmus. Mögliche Optionen:
Muss ich die GEZ rückwirkend zahlen, wenn ich mein Unternehmen verspätet angemeldet habe?
Ja, denn als Inhaber einer Betriebsstätte sind Sie in der Anzeigepflicht. Der fehlende Beitrag kann bis zu drei Jahre rückwirkend nachgefordert werden. Erst danach greift die Verjährungsfrist. Für steuerpflichtige Unternehmen ist das Szenario, in dem der Rundfunkservice so lange nicht eigenständig auf das Gewerbe aufmerksam wird, eher unwahrscheinlich.
Briefe vom Beitragsservice mit einer Zahlungsaufforderung zu ignorieren ist keine gute Idee. Bei ausbleibender Zahlung wird nach einem Mahnverfahren ein Festsetzungsbescheid ergehen. Wenn dieser rechtskräftig wird, kann die Zahlung des Rundfunkbeitrags bis zu 30 Jahre rückwirkend vollstreckt werden. Alle diese Vorgaben sind in § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.
Wie kann man ein Unternehmen vom Rundfunkbetrag abmelden?
Einzelne Betriebsstätten oder auch das ganze Unternehmen kann mit einem einfachen Formular abgemeldet werden, wenn der Betrieb umzieht oder aufgegeben wird.
Beispiele für die Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen
Beispiel 1: Solo-selbständig mit Home Office
Jasmin ist freiberufliche Schriftstellerin und Journalistin ohne weitere Mitarbeiter. Sie nutzt außer Ihrem Home Office keine weiteren Geschäftsräume. Ihren Opel Insignia nutzt sie privat und beruflich.
Berechnung: Jasmin muss Ihr Unternehmen zwar für den Rundfunkbeitrag anmelden, zahlt aber nur den regulären Beitrag von 6,12 Euro pro Monat für die private Wohnung. Für ihr Auto fällt ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro pro Monat an, da es nicht zu einer Betriebsstätte gehört. Jährlich entstehen also Gebühren von 146,88 Euro.
Beispiel 2: Kleinstunternehmen mit Saisongeschäft
Die Strandbar Golden Light ist von 1. April bis 31. Oktober geöffnet. Neben der Inhaberin gibt es zwei Angestellte in Vollzeit und fünf Aushilfen. Vier Aushilfen arbeiten regelmäßig weniger als 20 Stunden pro Wochen, eine 25 Stunden. Zum Betrieb gehört außerdem ein Van für Lieferungen. Da es nur ein Fahrzeug gibt, bleibt es beitragsfrei.
Berechnung: Für die Berechnung der Mitarbeiter lohnt sich die Vollzeitstellen-Berechnung nicht, da Kleinstbetriebe unter 9 Mitarbeitern ohnehin in die niedrigste Beitragskategorie fallen. Auf Antrag kann die Inhaberin eine Freistellung von November bis einschließlich März erwirken. Jährlich fällt so ein Rundfunkbetrag von 42,84 Euro an.
Beispiel 3: Kleines Unternehmen mit Fuhrpark
Der Klimatechnikbetrieb Kältemeister GmbH beschäftigt 25 Mitarbeiter, davon sind drei Auszubildende, acht Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit. Zur Flotte gehören 12 Fahrzeuge.
Berechnung:
- 3 Azubis: werden nicht berechnet
- 3 Mitarbeiter mit 20-30 Wochenstunden: 3 x 0,75 = 2,25
- 4 Mitarbeiter mit weniger als 20 Wochenstunden: 4 x 0,5 = 2
- 1 Mitarbeiter mit mehr als 30 Wochenstunden: 1
- 14 Mitarbeiter in Vollzeit: 14 x 1 = 14
Daraus folgt die Vollzeitstellen-Berechnung 2 + 2,25 + 1 + 14 = 19,25.
Mit abgerundet 19 Mitarbeitern fällt ein monatlicher Beitrag für die Betriebsstätte von 18,36 Euro an. Für die Flotte fallen weiterhin 67,32 Euro pro Monat an.
Fahrzeuge: Das erste wird nicht berücksichtigt, deshalb bleiben 11 x 6,12 Euro = 67,32 Euro.
Der jährliche Rundfunkbeitrag der Kältemeister GmbH ist 1.028,16 Euro.
Beispiel 4: Mittelständisches Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten
Der Sanitätshausbetreiber ReFormion GmbH & Co. KG hat 5 Filialen und einen Hauptstandort der Geschäftsleitung mit Warenlager. Zur Flotte gehören 2 PKW und 3 LKW. Bei der Berechnung werden jede Betriebsstätte und ihre Vollzeitstellen einzeln berechnet.
Berechnung:
- A Filiale: 10 Vollzeitstellen → 18,36 Euro pro Monat
- B Filiale : 8 Vollzeitstellen → 6,12 Euro pro Monat
- C Filiale : 7,5 Vollzeitstellen → 6,12 Euro pro Monat
- D Filiale : 11 Vollzeitstellen → 18,36 Euro pro Monat
- E Filiale : 12 Vollzeitstellen → 18,36 Euro pro Monat
- Hauptstandort: 21 Vollzeitstellen → 36,72 Euro pro Monat
- Die 3 LKW gehören zur Betriebsstätte Hauptstandort, davon ist einer beitragsfrei → 12,24 Euro pro Monat
- Die beiden PKW gehören jeweils zu Filiale A und E → als einziges Fahrzeug vom Beitrag befreit
Insgesamt entsteht ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 116,28 Euro bzw. 1.395,36 Euro pro Jahr.
Fazit
Unternehmer in Deutschland sind in den meisten Fällen dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Ausnahmen gibt es auf Antrag für:
- Gewerbetreibende oder Freiberufler, deren einzige Betriebstätte das eigene Zuhause ist
- Saisonbetriebe
- Gemeinnützige Einrichtungen (ermäßigter Beitragssatz)
- Empfänger von Sozialleistungen
- Härtefälle
Die genaue Höhe des monatlichen Beitrags hängt von 3 Faktoren ab: Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und gewerblich genutzten Fahrzeuge.
Weitere Informationen, einen praktischen Beitragsrechner und Anträge zur Freistellung finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.