Sozialkasse, Urlaubskasse und Zusatzkasse: Alle Kassen im Überblick

Die Landschaft der Sozialkassen, Zusatzversorgungskassen und Urlaubskassen kann schnell unübersichtlich erscheinen, denn einige Branchen des Handwerks besitzen gleich mehrere. firma.de hat die wichtigsten Sozialkassen, ihre Zuständigkeitsbereiche und die Kontaktdaten für Sie in einer Liste zusammengestellt.

 

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Sozialkasse – Was ist das?

Eine Sozialkasse ist eine gemeinsame Einrichtung aus Tarifvertragsparteien: Dazu zählen Verbände bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen. Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen und Zusatzversorgungskassen sind spezialisierte Untergruppen einer Sozialkasse. Nicht jede Branche bietet diese Einrichtungen: Sozialkassen finden sich hauptsächlich im Handwerk. Für Berufe der freien Künste gibt es zusätzlich noch die Künstlersozialkasse und die GEMA-Sozialkasse. Oft werden die tariflichen Sozialkassen auch mit SOKAs abgekürzt.

Was leistet die Sozialkasse?

Die Leistungen, die eine Sozialkasse bietet, können ganz unterschiedlich aussehen. Für einige Branchen existiert eine Beitragspflicht für die jeweilige Sozialkasse. Ob Arbeitgeber am Sozialkassen-Verfahren teilnehmen müssen, ist abhängig von den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen der Branche. Die Beitragshöhe ist ebenfalls im Tarifvertrag geregelt.

 

Liste der Sozialkassen

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeitsbereiche und Kontaktdaten der Sozialkassen in Deutschland.

Kasse Zuständigkeit Kontakt
Sozialkasse der Bauwirtschaft 

(SOKA-Bau)

Alle Betriebe des Baugewerbes sind Pflichtmitglieder der SOKA-Bau und somit beitragspflichtig. Die Sozialkasse der Bauwirtschaft ist ein Zusammenschluss der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK). Häufig kommt es zu Streitigkeiten mit der Kasse, wenn Mischbetriebe die Beitragspflicht umgehen. Wenn Sie ein Bauunternehmen gründen, das unter die Zuständigkeit der SOKA-Bau fallen könnte, sollten Sie diese Frage frühzeitig klären. Wenn die Beitragspflicht später festgestellt wird, fallen rückwirkend Kosten an. SOKA Bau Wiesbaden
Sozialkasse der Bauwirtschaft
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
0800 – 1200 111 (für Arbeitgeber)
0800 – 1000 881 (für Arbeitnehmer)
service@soka-bau.de
www.soka-bau.de

 

SOKA Bau Bayern
Gemeinnützige Urlaubskasse des
Bayerischen Baugewerbes e.V.
Lessingstraße 4
80336 München
089 – 539 89-0
info@urlaubskasse-bayern.de
www.urlaubskasse-bayern.de

 

SOKA Bau Berlin
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Lückstraße 72/73
10317 Berlin
030 – 515 39-0
post@sozialkasse-berlin.de
www.sozialkasse-berlin.de

Sozialkasse des Bäckereihandwerks Seit dem 01.01.2003 sind die Betriebe der deutschen Backwarenindustrie von ihrer Beitragspflicht an die Zusatzversorgungskasse befreit. Die ZVK besteht jedoch weiterhin. Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG 
Bondorfer Straße 23
53604 Bad Honnef
02224 – 770 423
zvk@baeckerhandwerk.de
https://zvk-baecker.de/
Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks 
(SOKA-DACH)
Die SOKA DACH vereint die Lohnausgleichskasse, die Zusatzversorgungskasse und das Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk. Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks
Rosenstraße 2
65189 Wiesbaden
0611 – 1601-0
info@soka-dach.de
soka-dach.de
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes 
(SOKA Gerüst)
Die SOKA Gerüst sitzt in Mainz und ist die verantwortliche Sozialkasse für Gerüstbaubetriebe außerhalb Berlins. Zu ihren Aufgaben gehört Umsetzung von Tarifverträgen, die Sicherung sozialer Mindeststandards und die Förderung des Gerüstbauer-Handwerks. Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes Mainzer Straße 98 – 102
65189 Wiesbaden
0611 – 7339-0
info@sokageruest.de
www.sokageruest.deFür Betriebe mit Sitz in Berlin ist die SOKA Bau Berlin zuständig.
Sozialkasse für das Schornsteinfegerhandwerk
(AKS)
Seit 2013 unterstützt die Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk die Sicherung des Berufsstandes durch die Förderung von Ausbildungsbetrieben. Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk GmbH 
Westerwaldstraße 6
53757 Sankt Augustin
02241 – 3407-55
info@ausbildungskasse.de
www.ausbildungskasse.de
Künstlersozialkasse
(KSK)
Die Künstlersozialkasse ist zuständig für selbständige, freiberufliche Künstler, Fotografen, Publizisten, Musiker, Schriftsteller, Journalisten und ähnliche Berufsgruppen. Auch Lehrpersonal aus dem Bereich Publizistik fällt häufig unter die Zuständigkeit der KSK. Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
04421 – 973 405 15-00
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
www.kuenstlersozialkasse.de
GEMA-Sozialkasse Die Sozialkasse besteht aus drei selbständigen Abteilungen: der Abteilung Komponisten, der Abteilung Textdichter, der Abteilung Musikverleger. Die Leistungen der GEMA-Sozialkasse werden durch die Solidargemeinschaft aller GEMA-Mitglieder ermöglicht. GEMA
Bayreuther Straße 37
10787 Berlin
030 – 212 45-00
sozk@gema.de
www.gema.de
Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk Die Malerkasse ist die tarifverantwortliche Dachorganisation für Maler und Lackierer und der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt. Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
John-F.-Kennedy-Straße 6
65189 Wiesbaden
0611 – 763-00
info@malerkasse.de
www.malerkasse.de
Sozialkasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
(Teil der SOKA BAU)
Die Zusatzversorgungskasse für Steinmetze und Bildhauer sitzt in Wiesbaden. Sie ist ein Teil der Sozialkasse des Baugewerbes. Berliner Betriebe können sich direkt an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft in Berlin wenden. Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG
Washingtonstraße 75
65189 Wiesbaden
0611 – 97712-0
info@zvk-steinmetz.de
www.zvk-steinmetz.deFür Betriebe mit Sitz in Berlin ist die SOKA Bau Berlin zuständig.
Sozialkasse für die Steine-, Erden- und Betonindustrie
(Teil der SOKA BAU)
Betriebe in Bayern haben eine eigenständige Zusatzkasse, alle anderen Betriebe sind der SOKA Bau in Berlin zugeordnet. Für Betriebe mit Sitz in Bayern:

Zusatzversorgungskasse der
Steine- und Erden-Industrie und
des Betonsteinhandwerks VVaG
Bavariaring 23
80336 München
089 – 54 43 30-0
info@zvk-bayern.de
www.zvk-bayern.de


Für Betriebe außerhalb Bayerns ist die SOKA Bau Berlin zuständig.

Sozialkasse für die Land- und Forstwirtschaft 
(ZLA – ZLF)
Das Zusatzversorgungswerk für die Land- und Forstwirtschaft ist eine gemeinsame Einrichtung der Arbeitgeberverbände, der IG Bauen-Agrar-Umwelt und des Bundes. Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft  VVaG
Druseltalstraße 51
34131 Kassel
0561 – 932 79-0
info@zla.de
www.zla.de
 Sozialkasse für den Gartenbau
(EWGaLa)
Die EWGaLA ist die Sozialkasse des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus. Einzugsstelle des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. 
Alexander-von-Humboldt-Straße 4
53604 Bad Honnef
02224 – 7707-0
www.ewgala.de

Verbundträger: Spezielle Sozialversicherungsträger

Die deutsche gesetzliche Sozialversicherung besteht aus den Zweigen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Neben den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern gibt es noch weitere, gesonderte Träger der Sozialversicherungen für einzelne Branchen. Im Speziellen ist das die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Da die Einrichtungen mehrere Zweige der Sozialversicherung unter sich vereinen, werden sie als Verbundträger bezeichnet. In der folgenden Tabelle finden Sie alle Kontaktdaten in der Übersicht.

Versicherungsträger Zuständigkeit Kontakt
Knappschaft-Bahn-See Die Knappschaft-Bahn-See (kurz: Die Knappschaft) ist ein Zusammenschluss aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse. Sie ist die Trägerin der gesetzlichen Renten- und Rentenzusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Die KBS sitzt in Bochum und besitzt sieben Regionaldirektionen in Hannover, Hamburg, Berlin, Cottbus, Chemnitz, Frankfurt, Saarbrücken und München.

Seit 2003 ist die Knappschaft-Bahn-See auch Trägerin der Minijob-Zentrale für ganz Deutschland. Seit 2007 ist die Knappschaft für alle gesetzlich Versicherten geöffnet.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
08000 – 200 501
zentrale@kbs.de
www.knappschaft.de
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG)
Die SVLFG ist die Trägerin für die gesetzliche Alterssicherung und die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung für den landwirtschaftlichen Sektor. Sie hat eine Doppelfunktion als Berufsgenossenschaft für die Agrarwirtschaft und die so genannten “grünen” Berufe. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 
Weißensteinstraße 70 – 72
34131 Kassel
0561 – 78 50
poststelle@svlfg.de
www.svlfg.de

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