Inhaltsverzeichnis
- Häufige Gründe
- Steuerberater finden
- Steuerberaterwechsel: Dos & Don’ts
- Zeitpunkt für den Wechsel
- Übergabe der Unterlagen
- Ablauf Steuerberaterwechsel
- Checkliste Unterlagen
- Tipps
Eine Befragung unserer Website-Besucher ergab, dass ganze 42 % der Befragten unzufrieden mit ihrem Steuerberater sind. 14 % der Befragten gaben an, wenig zufrieden zu sein und ganze 28 % sind überhaupt nicht zufrieden. Grund sind in der Regel nicht nur die Steuerberaterkosten, sondern fehlende Ansprechbarkeit oder schlechte Prozesse bei der Dienstleistung. Zeit für einen Steuerberaterwechsel!
Häufigste Gründe für Unzufriedenheit
- Hohe oder intransparente Kosten
- Fehlende Spezialisierung
- Schlechte Erreichbarkeit
- Fehlende Digitalisierung
- Umzug des Unternehmens
- Fehlerhafte Beratung
Im schlimmsten Fall kann es sogar vorkommen, dass der bisherige Steuerberater bei einer betrieblichen Außenprüfung oder gar einer gerichtlichen Vertretung nicht zufriedenstellend tätig war.
Wie finde ich den Steuerberater, der zu mir passt?
Das hängt davon ab, welchen Steuerberater Sie suchen: Soll der Kontakt in einer Fremdsprache erfolgen? Oder benötigen Sie eine Spezialisierung in einer bestimmten Branche? Oder muss dessen Büro womöglich barrierefrei sein, damit Sie ihn vor Ort besuchen können? Reagiert der Dienstleister schnell auf eventuelle Rückfragen? Ist er zuverlässig? Häufig sind es auch Sozialkompetenzen, die einen guten Steuerberater ausmachen. Um all diese Merkmale und Feinheiten herauszufinden, eignet sich die Suche über Bewertungsportale. Für bestimmte Qualifikationen und Spezialisierungen hilft bereits ein Blick in unsere Steuerberatersuche.
Steuerberaterwechsel: Dos & Don’ts
DOs
- Ausstehende Rechnungen und Honorare begleichen, damit beim Wechsel keine Verzögerungen entstehen.
- Informieren Sie den alten Steuerberater persönlich über Ihre Wechselabsichten.
- Suchen Sie einen voll digitalisierten Steuerberater, dessen Tools auf dem neuesten Stand der Technologie sind.
- Bereiten Sie die schnelle Übertragung der Daten vor, damit bis zur Bearbeitung der Daten keine langen Wartezeiten entstehen.
- Widerrufen Sie die Vollmachten des alten Steuerberaters.
DON’Ts
- Wechseln Sie nicht mitten im Monat, sondern zum Monatsende.
- Versuchen Sie, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es kann immer sein, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Kontakt aufnehmen müssen.
Wann ist ein Steuerberaterwechsel am sinnvollsten?
Nein, er ist kein Mythos, sondern es gibt ihn wirklich: den reibungslosen Ablauf beim Wechsel des Steuerberaters. Wichtig ist vor allem, dass der richtige Zeitpunkt für den Wechsel abgewartet wird. Aus den §§ 627 und 649 BGB ergibt sich zwar, dass ein Steuerberatervertrag jederzeit gekündigt werden darf, und häufig ist ein Wechsel sogar fristlos möglich, jedoch darf der Steuerberater darf trotz Kündigung das ausstehende Honorar für begonnene Arbeiten verlangen. Haben Sie beispielsweise eine Einzelleistung in Auftrag gegeben, müssen Sie diese komplett bezahlen, auch wenn dem Steuerberater vor Fertigstellung gekündigt wird.
Kündigung mitten im Jahr
Doppelte Kosten treten häufig dann auf, wenn der Steuerberater während des Jahres gewechselt wird und nicht zum Jahresende. Dies sollte nach Möglichkeit während Erstellung der Bilanz und Steuerklärung vermieden werden, da nach einem unterjährigen Wechsel der alte sowie der neue Steuerberater bis zur Beendigung des laufenden Monats bzw. der anderen angefangenen Arbeiten zu bezahlen sind. Bei der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung ist ein Wechsel sogar zum Monatsende trotzdem durchaus möglich.
Reibungsloser Übergang
Im Steuerberatergesetz ist als Berufspflicht des Steuerberaters vorgeschrieben, dass die Übergabe eines Mandats reibungslos funktionieren muss. Sie können daher davon ausgehen, dass der Steuerberaterwechsel schnell und unkompliziert möglich ist. Der neue Steuerberater kann sich auf Wunsch sogar mit dem alten in Verbindung setzen und die erforderlichen Schritte erfassen, die für einen nahtlosen Übergang erforderlich sind.
Zeitplan
Der Steuerberaterwechsel sollte am besten zum Jahreswechsel oder im Januar des neuen Jahres erfolgen, da der Jahresabschluss dann erledigt ist und der alte Steuerberater die Buchführung pünktlich zum neuen Jahr an den neuen übergeben kann. Beachten Sie jedoch, dass Sie eventuelle Urlaubszeiten und Feiertage mit einkalkulieren und den Wechsel entweder bereits Anfang Dezember oder direkt Anfang Januar zum jeweiligen Monatsende planen müssen.
Ist mein alter Steuerberater dazu verpflichtet, Unterlagen herauszugeben?
Ja. Für den Steuerberater gilt eine Herausgabepflicht gegenüber dem Mandanten. Die Übergabe muss unkompliziert und schnell verlaufen, damit der neue Steuerberater sich schnell in sein neues Mandat einarbeiten kann. Falls dem alten Steuerberater gegenüber noch offene Forderungen bestehen, darf dieser jedoch die Unterlagen einbehalten, bis die Rechnungen beglichen sind. Der Austausch der Daten erfolgt dann aber problem- und nahtlos, da die gängigen Softwarelösungen für Steuerberater mittlerweile alle mit Schnittstellen zum schnellen Austausch der Daten ausgestattet sind.
Ablauf des Steuerberaterwechsels im Detail
Folgende Schritte sollten Sie befolgen, damit Ihr Steuerberaterwechsel problemlos und einwandfrei vonstatten geht:
Wechselabsichten mitteilen & offene Forderungen begleichen
Teilen Sie Ihrem aktuellen Steuerberater Ihre Wechselabsichten mit. Die menschliche Komponente ist für eine reibungslose Übergabe sehr wichtig, vermeiden Sie deshalb unnötige Spannungen. Lassen Sie den alten Steuerberater nicht erst von ihrem Wechsel erfahren, wenn die neue Steuerkanzlei die Übermittlung der Unterlagen anfragt. Begleichen Sie parallel alle offenen Honorarrechnungen Ihres alten Steuerberaters, damit es keine Verzögerungen beim Wechsel gibt, weil er Unterlagen als Sicherheiten einbehält.
Wechsel dem Finanzamt melden
Das Finanzamt muss über die neue Betreuung informiert werden. Sollte im Rahmen des Wechsels aufgrund offener Forderungen eine Verzögerung entstehen und eine Frist nicht eingehalten werden können, kann der neue Steuerberater beim Finanzamt eine Fristverlängerung verlangen.
Vollmachten widerrufen & neu ausstellen
Sie müssen die existierenden Vollmachten beim alten Steuerberater und auch beim Finanzamt widerrufen, damit der neue Steuerberater die Rechte seines Mandanten wahrnehmen kann. Gegenüber Ihrem neuen Steuerberater müssen Sie weiterhin eine neue Vollmacht ausstellen. Beim Bearbeiten der Vollmachten unterstützt Sie Ihr neuer Steuerberater.
Dokumente an neuen Steuerberater übergeben
Übergeben Sie Ihrem neuen Steuerberater alle Unterlagen, die Ihnen vorliegen. Die weitere Übergabe der Unterlagen und Dokumente wird Ihr neuer Steuerberater bei seinem Vorgänger anfordern. Dies geschieht in den meisten Fällen elektronisch, da mittlerweile der Großteil der Buchhaltungsdaten digital gespeichert wird.
Checkliste: Unterlagen für den Steuerberaterwechsel
Damit der neue Steuerberater sich nahtlos in das neue Mandat einarbeiten kann, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bilanzen der letzten drei Jahre (Erläuterungen zum Jahresabschluss im PDF-Format)
- Gesamte Buchhaltung des laufenden Geschäftsjahrs (Jahreskonten im PDF- und GdPdu-Format oder als einlesbare CSV-Datei)
- Personalliste
- Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten
- Belege und Bankauszüge
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten des letzten Stichtags
- Aufstellung des Anlagevermögens
- Aufstellung der offenen Posten bei Lieferanten sowie Kunden
- GDPdU-Datenträger der letzten drei Veranlagungszeiträume
- Lohn-Archiv-CD oder die letzten Lohnauswertungen
- Einkommensteuererklärung sowie Bescheide des letzten Geschäftsjahres
Sofern ein Handelsregisterauszug vorhanden ist oder ein Firmenbuch, muss beides ebenfalls übergeben werden. Ebenso übergeben werden müssen sämtliche Zugangsdaten für Online-Konten beim Finanzamt sowie die Steuernummer. Persönliche Notizen und Briefwechsel müssen nicht übermittelt werden.
Tipps
Sie möchten Ihren Steuerberater wechseln, benötigen jedoch Unterstützung? Unsere Experten unterstützen Sie gern und bereiten für Sie den Wechsel zu einem unserer Partner-Steuerberater vor. Dadurch, dass wir die neueste DATEV-Technologie für Ihre Buchhaltung benutzen, funktioniert die Übertragung vom alten Steuerberater zum neuen kinderleicht. Der Wechsel von einem Steuerberater, der DATEV nutzt, zu einem unserer Steuerberater, ist sogar noch einfacher und erfolgt schnell und unkompliziert mit der DATEV-Mandantenübertragung.