AGB Definition
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen nach §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie dienen der Vereinfachung und Standardisierung von Massenverträgen, denn die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht individuell und pro Person ausgehandelt, sondern gelten für alle Vertragspartner gleich. Die AGB eines Internethändlers gelten somit für alle Kaufverträge, solange er keinen anderen Vertrag mit dem Vertragspartner aushandeln. Die Einbeziehung von AGB in Verträgen ist in § 305 BGB geregelt.
AGB – Pflicht für Unternehmen?
Nein, Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet AGB aufzusetzen, denn andere Gesetze greifen an ihrer Stelle. Sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verträgen aus den jeweils gesetzlichen anwendbaren Quellen (Fernabsatzgesetz, Handelsgesetzbuch, BGB etc.). Es ist stets eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens, AGB aufzustellen. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen können sich für das Unternehmen Vorteile ergeben:
- Einheitlichkeit aller Verträge
- Juristische Sicherheit bei Vertragsproblemen
- Regelungen, die zugunsten des Verwenders ausgelegt werden
- Neutralisierung der AGB des Vertragspartners
Für Online-Shops stellen die AGB einen wichtigen Bestandteil des Shops dar; hier können Unternehmer global wichtige Elemente für Käufe festlegen:
- Wann kommt ein Vertrag zustande?
- Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
- Wie hoch sind die Versandkosten?
- Welches (Dritt-)Unternehmen übernimmt die Warenlogistik bzw. die Warenlieferung?
- Wer trägt die Rücksendekosten bei Widerruf des Vertrags?
Sollten Sie also einen Online-Shop betreiben, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut zugänglich auf Ihrer Seite platzieren, damit Ihre Kunden sich vorab zu den Konditionen des Kaufs informieren können.
AGB – Was müssen sie beinhalten?
Pflichtangaben gibt es für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, jedoch muss jeder Verkäufer für den Käufer ersichtlich machen, welche Klauseln bei Vertragsabschluss Anwendung finden. Angaben zu folgenden Punkten können beispielsweise in den AGB enthalten sein:
- Widerrufsbelehrung: Bei allen Fernabsatzverträgen müssen Sie Ihren Kunden über sein Widerrufsrecht belehren: Wie kann Ihr Kunde einen Widerruf tätigen?
- Preisgestaltung: Sind Ihre Preise exklusive oder inklusive Umsatzsteuer zu verstehen?
- Eigentumsvorbehalt: Bevor Ihr Kunde nicht den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat, sollten Sie sich das Eigentum an Ihrer Ware vorbehalten.
Weiterhin können auch Klauseln zur Haftung bzw. Haftungsbeschränkung, Entsorgungshinweise oder weitere Informationen zum Verwender (das sind Sie) in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden. Oftmals werden auch Ausschlussfristen für offensichtliche oder nicht offensichtliche Mängel in den AGB festgehalten.
Was ist bei der Erstellung von AGB zu beachten?
Wenn Sie AGB für Ihr Unternehmen erstellen, sollten Sie sich insbesondere über Ihre Kundengruppe im Klaren sein. Der Gesetzgeber lässt in den AGB deutlich mehr Spielraum im B2B-Bereich zu, im B2C-Bereich existieren dahingegen zahlreiche Einschränkungen. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber dem typischen Endkunden wenig Wissen um Vertragsklauseln unterstellt und ihn deshalb als besonders schützenswert erachtet. Im BGB findet man in den Paragrafen § 305 bis § 310 eine Vielzahl an Regelungen für einzelne Klauseln der AGB. Beachten Sie außerdem, dass das Verständlichkeitsgebot gilt. Das bedeutet, dass Ihre AGB in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein müssen. Ihre Kunden müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Weise und ohne Hilfsmittel (etwa eine Lupe für das „Kleingedruckte”) zur Kenntnis nehmen können.
AGB – Aufgabenfelder und Problemlösungen
Wenn Sie eine Online-Shop führen, können Ihnen AGB helfen, eine Vielzahl von Problemen von vornherein zu vermeiden:
Risiko | Lösungsansatz |
Kollidierende AGB | Verwenden Sie Abwehrklauseln, mit denen Sie sicherstellen, dass nach Vertragsschluss nur Ihre eigenen und nicht die AGB des Vertragspartners gelten. |
Lieferzeit zu knapp kalkuliert | Zögern Sie den Beginn der Lieferzeiten hinaus. |
Produktionskosten steigen | Bauen Sie Preisänderungsklauseln ein, die eine Preisänderung erlauben. |
Zahlungsbedingungen wurden ungenau bestimmt | Legen Sie genaue Regelungen für Zahlungsbegleichung fest: Sind Barzahlungsnachlässe zugelassen? Wird eine Ratenzahlung akzeptiert? |
Kunde zahlt nicht | Definieren Sie Zahlungsziele sowie Verzugsschadensklauseln. |
Kunde tritt vom Vertrag zurück, eine Rückabwicklung ist erforderlich | Legen Sie Rücktritts-Klauseln fest, die den Ablauf und die Folgen eines Rücktritts für beide Seiten verbindlich regeln. |
Bestimmungen sind ungültig | Bauen Sie eine salvatorische Klausel ein. |
Wie rechtssicher sind Muster-AGB?
Auf vielen Internetseiten werden Muster für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Diese AGB-Generatoren erzeugen mit nur einem Klick die passenden AGB für Ihr Unternehmen. Doch ob diese Muster wirklich rechtssicher sind, können Laien nicht unbedingt beurteilen. Möglicherweise lassen solche kopierten AGB Schlupflöcher zu oder passen schlicht nicht zu Ihrem Online-Shop oder Geschäftsmodell. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt prüfen oder im Idealfall komplett aufsetzen lassen. Nur so kann jede Eventualität in den AGB abgesichert werden und Sie sind gleichzeitig sicher vor Abmahnungen.
Die bestehenden AGB eines vergleichbaren Shops sollten Sie keinesfalls kopieren! Zum einen sind die Klauseln wahrscheinlich unpassend für Ihre Zwecke, und zum anderen verletzen Sie durch das Kopieren aller Voraussicht nach fremde Urheberrechte: Das Recht am geschriebenen Wort greift auch bei AGB.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Entgegen der weit verbreiteten Meinung genügt es nicht, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Online-Shop verlinkt werden: Damit die AGB wirksam sind, müssen Sie in den entsprechenden Vertrag für den Endkunden integriert werden.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die AGB gültig sind:
- Der Kunde muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden
- Eine Zurkenntnisnahme der AGB ist für den Verbraucher möglich
- Der Kunde bestätigt, dass er mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist
Sollte es nicht möglich sein, explizit auf die AGB hinzuweisen, muss am Ort des Vertragsschlusses ein deutlich sichtbarer Aushang existieren. Ebenso muss die Vertragspartei in „zumutbarer Weise, die auch eine erkennbare körperliche Behinderung“ (§ 305 Abs. 2 BGB) berücksichtigt, vom Inhalt Kenntnis nehmen können. Will der Kunde einen Kauf tätigen, muss er also vor dem Absenden der Bestellung bestätigen, dass er die AGB gelesen hat und diese akzeptiert. In der Praxis des Internethandels wird dies bei Vertragsschluss meist durch ein Kontrollkästchen mit daneben platziertem Text gelöst, wie etwa: „Ich bestätige hiermit, dass ich die AGB gelesen habe und akzeptiere“, inklusive Link zu den AGB. Weiterhin sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Erklärung zum Widerrufsrecht per E-Mail mit der Bestellbestätigung an den Käufer versenden.
Wann gelten AGB nicht?
In den Paragrafen §§ 305 bis 310 des BGB existieren zahlreiche Sonderregelungen zur Inhaltskontrolle, die bestimmte Klauseln als unzulässig einstufen. Insbesondere § 309 beinhaltet verschiedene Klauselverbote. Folgende Klauseln sind unter anderem unzulässig:
- Klauseln, die so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen rechnen würde, sind ungültig (§ 305c)
- Mehrdeutige Klauseln werden immer zu Lasten des Unternehmers ausgelegt, der die AGB aufgestellt hat
- Fallen durch Regelungen einzelne AGB aus dem Vertrag heraus, bleibt der Vertrag im übrigen Rest wirksam
Bitte beachten Sie: Wenn Klauseln den „Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“ (§ 307 BGB), ist die jeweilige Klausel ungültig. Was hierbei als unangemessen gilt, entscheidet im Falle des Falles das zuständige Gericht. Da sich der Richter an der Rechtsprechung vergleichbarer Fälle orientieren kann – aber nicht muss – ist eine AGB quasi nie zu 100 Prozent rechtssicher.
Fazit: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Machen Sie sich Gedanken, ob Sie überhaupt AGB benötigen oder ob die vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen für Ihr Vorhaben ausreichend sind. Wenn Sie AGB für Ihr Unternehmen erstellen, ziehen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzu – nur so kann eine hohe rechtliche Sicherheit garantiert werden. Eine vollständige Absicherung ist jedoch durch den § 307 BGB nicht möglich, da die Ungültigkeit einer Klausel aufgrund einer „unangemessenen Benachteiligung“ eines Vertragspartners durch die Gerichte unterschiedlich bewertet wird.