Zusammenfassung
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Selbständige nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Weg besteht darin, die Selbständigkeit aufzugeben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Alternativ kann der Wechsel durch eine Reduzierung des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze oder durch Eintritt in die Familienversicherung erfolgen. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Fristen zu beachten.
Selbständig oder Freiberufler und privat krankenversichert?
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen, je älter Sie werden, und die Vorzüge sind häufig nicht mehr erkennbar. Weiterhin sollten Sie auch bedenken, dass Sie die Krankenkassenbeiträge auch später aus der Rente heraus bezahlen müssen. Deshalb möchten viele Unternehmer und Freiberufler am liebsten in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der PKV profitieren, aber später wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, wo die Beiträge womöglich niedriger sind. Leider macht das Deutsche Recht vielen Selbständigen da einen Strich durch die Rechnung: Die „Rosinenpickerei” – also der Wechsel zur günstigsten Krankenversicherung je nach Lebenslage – soll möglichst vermieden werden. Daher ist es für Selbständige und Freiberufler (mit Ausnahme von Künstlern, Publizisten und Landwirten) nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, zurück in die GKV zu wechseln.
Die Aufgabe der Selbständigkeit und der Wechsel in ein hauptberufliches Angestelltenverhältnis ist eine der Möglichkeiten, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie nach dem Wechsel des Hauptjobs zum einen versicherungspflichtig sind, die Mini-Job-Grenze überschreiten und gleichzeitig mit Ihrem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro bleiben (2024). Dabei ist es für die Krankenkasse irrelevant, ob Sie die selbständige Tätigkeit in Teilzeit weiterführen (solange Sie unter der Einkommensgrenze bleiben) oder in Vollzeit angestellt sind. Sollten Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sein, bietet sich Ihnen auch die Möglichkeit, sich von der Gesellschaft anstellen zu lassen oder als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig zu werden. Beachten Sie, dass Sie auch hierbei die Entgeltgrenze einhalten müssen. Weitere Informationen bezüglich der Grenzen von haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten und ihrer Einstufung bezüglich der Krankenversicherung erfahren Sie in unserem Artikel Hauptberuflich selbständig und nebenberuflich angestellt.
Eintritt in die Familienversicherung des Ehepartners
Sollte der Wechsel von der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis für Sie keine Option darstellen, bleibt Ihnen noch der Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung Ihres Ehepartners. Die Aufgabe Ihrer Selbständigkeit ist dafür trotzdem leider ein Muss.
Arbeitslos melden
Ein besonders rabiater Schritt, um eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu erwirken, ist die komplette Aufgabe Ihrer Tätigkeit. Wenn Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie sich gesetzlich krankenversichern. Einzige Ausnahme: Sie sind über 55 Jahre alt und daher von der Versicherungspflicht befreit. Sofern Sie verheiratet sind und Ihr Partner gesetzlich familienversichert ist, ist auch eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung des Partners möglich.
Im europäischen Ausland versichern
Eine weitere Notlösung besteht darin, dass Sie in einem anderen europäischen Land in der dortigen Pflichtversicherung eintreten. Generell müssen Sie dazu entweder in das entsprechende Land umziehen oder dort einen Job annehmen. Dort müssen Sie dann mindestens zwölf Monate versichert sein und rechtzeitig Ihre PKV kündigen. Drei Monate nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
55. Lebensjahr: Wechsel wird zum Härtefall
Selbständige ab 55 Jahren, die privat versichert sind, haben kaum Chancen, noch zu einem gesetzlichen Versicherer zu wechseln. Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie nur dann die Möglichkeit, zur GKV zu wechseln, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings komplett ausgeschlossen, wenn innerhalb der Hälfte dieses Zeitraums keine Versicherungspflicht bestanden hat oder Sie durchgängig privat krankenversichert waren. Allerdings können Sie auch ab Alter 55 in die Familienversicherung des Ehepartners wechseln. Achten Sie darauf, dass Sie nicht erst in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in die GKV wechseln, denn sonst profitieren Sie nach dem Ende Ihrer Berufstätigkeit möglicherweise nicht von der günstigen Krankenversicherung der Rentner.
Was tun bei einer Ablehnung der GKV?
Sollte die gesetzliche Krankenkasse Ihnen die Wiederaufnahme verweigern, können – und sollten – Sie diesem Bescheid binnen eines Monats widersprechen. Wenn Sie glauben, zu Unrecht abgelehnt worden zu sein, können Sie weiterhin einen Überprüfungsantrag stellen. Dies gilt auch, wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Im Zweifelsfall können Sie sich stets juristischen Rat holen – sei es nun bei der Verbraucherzentrale, einer unabhängigen Beratungsstelle oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Abwägen: Ist ein Wechsel von PKV zu GKV den Aufwand wert?
Bevor Sie eine der vorgestellten Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV nutzen, sollten Sie sich fragen, ob beispielsweise die Aufgabe Ihres gut laufenden Unternehmens die Ersparnis wert ist, die beim Wechsel möglicherweise entsteht. Gleiches gilt für die Entscheidung, sich nach der Selbständigkeit arbeitslos zu melden. Solche Entscheidungen sollten stets gut durchdacht sein. Rechnen Sie im Zweifel genau nach, von welcher Ersparnis Sie beim Wechsel profitieren würden und ob diese Ihnen die Aufgabe Ihrer Tätigkeit wert ist.
Bedenken Sie außerdem, dass Sie jahrelang einbezahlte Altersrückstellungen mit einem Wechsel zurück in die GKV verschenken. Eventuell können Sie bereits mit einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung von einem niedrigeren Beitrag profitieren. Insbesondere bei alten Verträgen lassen sich häufig Beiträge in dreistelliger Höhe einsparen.
Wechsel GKV in PKV für Selbständige
Sie wollen nicht von der Privaten zur Gesetzlichen wechseln, sondern umgekehrt von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private? Als Selbständiger sind Sie in den meisten Fällen nicht versicherungspflichtig und können frei wählen zwischen GKV und PKV. Ausgenommen von dieser Regelung sind Künstler, Publizisten und Landwirte. Werden Sie durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sofort versicherungsfrei, können Sie ohne Umstände von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Generell erhalten Sie bei Beginn Ihrer Selbständigkeit ein Schreiben Ihrer GKV, das Ihnen die Versicherungsfreiheit bestätigt. Sie können ab diesem Zeitpunkt also frei zwischen GKV und PKV wählen. Ab Erhalt des Schreibens haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der privaten Krankenkasse anzumelden, falls Sie sich dafür entscheiden sollten. Aber auch nach dieser Frist haben Sie während Ihrer Selbständigkeit immer die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenkasse in die private zu wechseln, zu beachten sind nur die jeweiligen Kündigungsfristen.
Fazit
Der Wechsel von der PKV in die GKV für Selbständige ist mit Herausforderungen verbunden und erfordert eine sorgfältige Planung. Es empfiehlt sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Möglichkeiten und Konsequenzen abzuwägen und eine informierte Entscheidung zu treffen.